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11. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 4. bis 5. Juli 2008 DS 5.2/3

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11. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen

vom 4. bis 5. Juli 2008 DS 5.2/3

Die Landessynode der ELKTH hat auf ihrer Frühjahressitzung 2003 den Landeskirchenrat gebeten, einen Gesprächsprozess auf breiter Ebene in Gang zu setzen. Durch diesen Gesprächsprozess sollte geprüft werden, „ob in allen Regionen flächendeckende Präsenz zukünftig sinnvoll und finanzierbar ist“.

Die Synode beschreibt ihre eigene Perspektive und Zielsetzung mit den Worten, dass „die uns zur Verfügung stehenden Kräfte zu konzentrieren“ sind.

Der Landeskirchenrat erteilte im Juni 2003 einen Auftrag an den Gemeindedienst, begleitende Möglichkeiten aufzuzeigen, mit denen Kirchgemeinden auf die Strukturveränderungen ab dem Jahr 2007 reagieren können.

Der Gemeindedienst hat eine Arbeitsgruppe berufen, die in den Jahren 2004 und 2005 aktiv gearbeitet hat, indem eine Vielzahl von Analysen, Anregungen und Ideen zur Lösung einzelner Problemlagen gesammelt wurden. Zu einem abschließenden Ergebnis ist diese Arbeitsphase allerdings nicht gekommen.

Der Landeskirchenrat hat in verschiedenen Sitzungen besonders des Jahres 2005 den Arbeitsstand ausführlich zur Kenntnis genommen und in der Dezembersitzung festgestellt, dass die

„zusammengestellten Analysen, Probleme, Fragestellungen und konzeptionellen Überlegungen von grundsätzlicher Bedeutung sind und der weiteren Bearbeitung bedürfen“. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass eine Vernetzung mit den gerade aktuell zu leistenden konzeptionelle Aufgaben der Föderation durch das Kirchenamt vorzunehmen ist. Dies ist durch die Kenntnisnahme und Aufnahme der Zwischenergebnisse der AG 2019 in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zur Erarbeitung der Verfassung geschehen.

Eine kleine Unterarbeitsgruppe, zu der auch ein Pfarrer der EKKPS gehörte, hat die Arbeit entsprechend dieser Auftragslage vom Dezember 2005 bis zum vorliegenden Stand weiter verfolgt.

Der Landeskirchenrat erteilte ebenfalls im Jahr 2005 den Auftrag, der Landessynode der ELKTh das Arbeits- und Impulspapier zur Kenntnis zu geben, was hiermit geschieht.

Inzwischen liegt ein deutlich profiliertes Impulspapier vor, das die Diskussion in den Kirchgemeinden und Kreissynode durch die Überlegungen zur Analyse und die angebotenen Lösungsvorschläge inspirieren und sachlich-qualitativ befördern kann.

Das Impulspapier soll jetzt den Kirchgemeinden der ELKTh für die Diskussionen über die zu verantwortenden Prozesse zur Verfügung gestellt werden. Ebenso sollten Kirchengemeinden der EKKPS angeregt werden, in ihren Prozessen das Impulspapier mit zur Beratung heranzuziehen.

Das Impulspapier versteht sich als eine Anregung, die besonders die strukturschwachen Regionen der Landeskirche einlädt, die hier gegebenen Anregungen für die Zukunftsplanung aufzunehmen.

Die Verfasser des Impulspapiers sind sich dabei darüber einig, dass besonders im Hinblick auf den Analyseteil die Arbeit nicht vollständig zuende geführt werden konnte und somit nur ein vorläufiges Papier als Anregung in den Prozess gegeben werden kann. So ist die Perspektive auf den Pfarrdienst, in der der vorliegende Analyseteil geschrieben ist, nur eine Perspektive, neben die in einem zuende geführten Entwurf mindestens die Perspektiven der weiteren Mitarbeiter im Verkündigungsdienst und der Ehrenamtlichen in den Gemeinden stehen müssten.

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Die biblisch-theologischen Leitsätze bieten eine gute Möglichkeit, die eigene Situation mit der Botschaft der Schrift zu verschränken. Jedem Reformprozess innerhalb unserer Kirche, hat sich der Botschaft zu stellen, die das Fundament all unseres Handelns ist. Der Teil 4. des Impulspapiers versucht die biblische Botschaft auf Richtungsweisendes zu befragen. Dies geschieht so elementar, dass Gemeindekirchenräte wie Gemeindekreise sich mit diesen Leitsätzen für ihre eigene Suchbewegung gut auseinandersetzen können.

Die Bausteine im 6. Teil und die Praxisbeispiele im 7. Teil können konkret in die Überlegungen der Kirchenkreise und Kirchengemeinden einbezogen werden. Sie beanspruchen keinesfalls Allgemeingültigkeit für alle Reformprozesse, sondern wollen Hilfestellung sein, den Blick und die Kriterien für die je eigenen Möglichkeiten klarer werden zu lassen. Durch ihre Anregung kann es leichter werden, den eigenen Weg zu finden.

Das Impulspapier versteht sich in seiner zugegebenen Unabgeschlossenheit als Hilfestellung, mit den langsam zuende gehenden volkskirchlichen Strukturen respektvoll umzugehen und sensibel und offen zu werden für das Neue, „was in den Gemeinden wachsen will“ und schon heute und in Zukunft noch mehr auf Kräftigung und Formung angewiesen ist. Dieser Gesprächsimpuls ist hilfreich auch darin, dass ihm widersprochen werden darf und soll, wenn andere Erfahrungen und Erkenntnisse plausibler, lebensnaher und zukunftsfähiger erscheinen.

Ein Impuls will bewegen – dieses Gesprächspapier lädt ein, dass Gemeinden, Kirchenkreise und ihre Synoden sich anstoßen lassen, den eigenen Weg zu suchen und zu finden.

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