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12. Tagung der X. Landessynode DS 5/3 der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 13. - 14. November 2008 in Eisenach

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12. Tagung der X. Landessynode DS 5/3 der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen

vom 13. - 14. November 2008 in Eisenach

Einbringung der Jahresrechnung 2007 der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen

Liebe Schwestern und Brüder,

die Jahresrechnung (DS 5/1) bringe ich hiermit in die Synode ein. Das Rechnungsprüfungsamt hat sie auch diesmal intensiv geprüft. Der

Rechnungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 30. Oktober 2008 mit der Jahresrechnung befasst und diese gründlich beraten.

Die Mehreinnahme aus der Jahresrechnung in der Höhe von 3.966.412,08 Mio EUR wurde auf Beschluss des Kollegiums und mit Zustimmung des

Haushaltsausschusses wie folgt verwendet:

2.113.084,28 EUR als Zuführung an die Allgemeine Rücklage HHSt. 9731.00.3130 1.853.327,80 EUR als Zuführung an die Versorgungsrücklage HHSt. 9721.00.3130

Ich möchte insbesondere auf die Erläuterungen hinweisen, die Sie der Übersicht über die Höhe der tatsächlichen Zuweisungen an die Kirchgemeinden im Jahre 2007 auf den Seiten 14 und 15 entnehmen können. Damit wird nachgewiesen, dass im Haushaltsjahr 2007 der Schlüssel gemäß § 2 Abs. 3 des Finanzierungsgesetzes von mindestens 70 % für kirchgemeindliche Aufgaben und Aufgaben der

Superintendenturen und 30 % für den landeskirchlichen Aufgabenbereich zwar planerisch eingehalten wurde. Es wurden genau 72,5198 % für die Kirchgemeinde und Superintendenturebene geplant.

Tatsächlich wurden aber wegen der höheren Kirchensteuereinnahmen im Lauf des Rechnungsjahes 2007 dieser Ebene 71,96% zur Verfügung gestellt. Also

3.350.093,45 EUR weniger als geplant.

In seiner Sitzung am 13. Oktober 2008 hat daraufhin der Haushaltsausschuss der Landessynode beschlossen, die Baumittel 2008 um 1.000.000 EUR aufzustocken und durch Bildung einer Rücklage für die Mittlere Ebene der ELKTh in Höhe von 2.350.093 EUR, die Mittel aus der Jahresrechnung 2007 der ELKTh, die der Ebene der Kirchgemeinden und Kirchenkreise zuzuordnen sind, zu verwenden.

Damit sind die Ansprüche der Kirchgemeinde- und der Kirchenkreisebene abgegolten.

Zu den Einzelheiten kann ich auf den detaillierten Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses des Synodalen Fischer (DS 5/4) verweisen.

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