• Keine Ergebnisse gefunden

8. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 16. - 19. November 2006 DS 17/1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "8. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 16. - 19. November 2006 DS 17/1"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

8. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen

vom 16. - 19. November 2006 DS 17/1

„Versammelt in Christi Namen – Gemeinde neu denken“

-Bericht von der 4.Tagung der Generalsynode der VELKD in Ahrensburg 2006-

Äußere Einflüsse wie demografischer Wandel und ein breiter Traditionsabbruch verändern das Gesicht von Gesellschaft und Kirche. Darauf gilt es zu reagieren und Sorge zu tragen, dass wir die Auswirkungen dieses Wandels aufmerksam wahrnehmen. Wir suchen Wege, die Gestalt unserer Kirche so zu verändern, dass in ihr Glaube sichtbar und lebendig bleiben kann und Chancen hat, weiterhin nach außen zu wirken.

An dieser in Ost und West, aber auch in Nord und Süd in ihrer Breite und Tiefe sicher unterschiedlichen, ihrem Trend aber doch ähnlichen Wahrnehmung lassen sich nicht nur Krisenerscheinungen („Relevanzkrise“ ,“Finanzkrise“ ) und gewiss auch Ängste vor unumgänglichen Strukturveränderungen festmachen. Vielmehr gilt es auch, sich der Frage zu stellen, welche Formen kirchlicher Arbeit in den Gemeinden vor Ort, und den

übergemeindlichen Diensten als Reaktion darauf angemessnen sind.

Dieser Zielstellung dienten die theologische Reflexion von Uta Pohl-Patalong in ihrem Referat “Versammelt in Christi Namen – Gemeinde neu denken“, gleicherweise der praxis- und zukunftsorientierte Bericht von Superintendent Eckhard Klabunde „Versammelt in Christi Namen – Gemeinde neu denken“.

Als Fazit für Gemeinden, übergemeindliche Aktivitäten und Einrichtungen, letztlich im übertragenen Sinne auch für Landeskirchen, gilt:

Wer nicht aktiv an den Veränderungsprozessen beteiligt ist, macht sich zu deren Objekt.

Unter diesem Aspekt lassen sich die Zusammenarbeit mit der EKD gerichteten finanziellen wie organisatorischen Beschlüsse sehen, aber auch das Bemühen, die Zugehörigkeit zu den jeweiligen „Konfessionsfamilien“ nicht aus dem Blick zu verlieren.

Auf positive Resonanz stieß das Bemühen des Catholica –Beauftragen, Bischof Friedrich Weber, trotz mancher Irritation den theologischen Dialog mit der katholischen Kirche fortzusetzen, wobei die von ihm ins Gespräch gebrachte Option einer „Ökumene des Lebens“

als eine Ergänzung bisheriger ökumenischer Überlegungen gesehen werden kann.

Angestrebt werden soll seitens der Kirchenleitung der VELKD die Begründung eines Forums jüngerer Vertreterinnen und Vertreter der theologischen Wissenschaft, das dazu dient, den Stand der ökumenischen Beziehungen zu vermitteln und miteinander im Diskurs zu behalten.

Geprüft werden soll, wie und in welchen Etappen der Weg bis 2017 strukturiert werden kann.

Diskussion und Beschlussfassung diverser Gesetze(Sonderhaushaltsplan „Hilfsmaßnahmen für Kirchen in Osteuropa“ für die Haushaltsjahre 2007/ 2008, Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes, Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchenbeamtengesetzes), eine Änderung der Verfassung der VELKD im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache sowie eine Entschließung zu 12 Thesen zur Zukunft der Gemeinden und ein Gottesdienstbesuch im Hamburger „Michel“ rundeten das Werk der 4.Tagung.

gez. OKR Dr. Hans Mikosch

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Viele von uns, die dabei waren, sind nicht nur mit großen Hoffnungen in diese Tage gegangen, sondern haben auch einen Willen zum Aufbruch und eine gemeinsame Suche nach den

Führt ein Disziplinarverfahren nicht zur Amts- enthebung oder Entfernung aus dem Dienst oder endet das Dienstverhältnis nicht durch Entlassung auf Antrag des Kirchenbeamten oder

Übrigens ist das auch einer der Gründe dafür, dass wir grundsätzlich alle Christen an der Leitung beteiligen und nicht Theologen (und Juristen) allein über Gemeinden und Kirche

Im Interesse der Vereinheitlichung des Archivrechts im Bereich der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland wird das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche der Union zur

Anderer- seits wird die Gestattung der Benutzung kirchlicher Ortschroniken im Einzelfall bei Glaubhaft- machung eines berechtigten Interesses, insbesondere für Zwecke der

Dies gilt auch für die Verände- rungsprozesse in unseren Kirchen und Gemeinden: Hauptamtliche sorgen sich um ihre Stellen, Ehrenamtliche fühlen sich teils aus

Zugleich müssen wir als Landessynode fragen, was kleine und kleinste Gemeinden in der Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort und für ihre Kirche (für ihr Kirchgebäude)

a) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „der Landeskirchenrat“ durch die Worte „das Kirchenamt im Benehmen mit dem Visitator“ ersetzt. Halbsatz werden nach dem Wort