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Schutzkonzept für den Wahlwerbeversand

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Academic year: 2022

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www.riehen.ch

COVID-19

Schutzkonzept für den Wahlwerbeversand

22. Dezember 2021

Vorbemerkungen

Basis für das vorliegende Schutzkonzept für den Wahlwerbeversand der Parteien ist das übergeordnete Schutzkonzept der Gemeindeverwaltung Riehen. Ziel der in diesem Schutzkonzept beschriebenen Massnahmen ist die reibungslose Durchführung des Wahl- werbeversands und deren Vorbereitungen während COVID-19, sowie teilnehmende Per- sonen der Parteien und Mitarbeitende der Gemeinde Riehen von einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es besonders gefährdete Personen bestmög- lich zu schützen. Die spezifischen Regelungen für den Wahlwerbeversand werden nach- folgend festgehalten.

1. Geltungsdauer und Standort

Donnerstag, 6. Januar 2022

Grosser Saal Restaurant Landgasthof, Baselstrasse 38, Riehen

2. Allgemeine Vorgaben

Massnahmen

Die Verhaltens- und Hygienevorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) müssen konse- quent eingehalten werden.

Kranke oder sich krank fühlende Personen dürfen am Wahlwerbeversand nicht teilnehmen Alle am Wahlwerbeversand tätigen Personen kennen die Vorgaben. Sie werden vorgängig durch die Verantwortlichen der Gemeinde Riehen informiert.

Jason Meier (Organisator und Verantwortlicher Wahlwerbeversand) ist dafür zuständig, dass alle am Wahlwerbeversand teilnehmende Personen vorgängig über das Schutzkonzept informiert sind und die Vorgaben eingehalten werden. Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der Ge- meinde Riehen publiziert. Das Schutzkonzept wird gut sichtbar am Eingang und im Saal aufge- hängt. Personen werden darauf hingewiesen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.

Alle teilnehmenden Personen, haben sich konsequent an das Schutzkonzept zu halten.

Es gilt während des ganzen Wahlwerbeversands eine Maskenpflicht in allen Innenräumen.

Pausen werden im Restaurant Landgasthof oder ausserhalb des Gebäudes durchgeführt (z.B.

Vorplatz).

3. Hygieneregeln

Massnahmen

Die Hygieneregeln des BAG sind konsequent einhalten: u.a. Masken tragen, Abstand halten, gründlich Hände waschen, Hände schütteln vermeiden, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.

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Seite 2 An Ein- und Ausgängen stehen Handdesinfektionsmittel, Hygienemasken und Gummihand- schuhe zur Verfügung. Die Teilnehmenden werden darauf aufmerksam gemacht, sich regelmäs- sig die Hände zu desinfizieren.

4. Organisation Wahlwerbeversand

Massnahmen

Der Wahlwerbeversand wird in 2 Gruppen (Vormittag und Nachmittag) mit jeweils max. 50 Per- sonen durchgeführt.

Um die Abstandsvorgaben einzuhalten werden drei grosse Tischreihen aufgestellt, an welchen die teilnehmenden Personen verteilt werden um die Prospekte einzusammeln. Pro Tischseite halten sich maximal 6 Personen zur gleichen Zeit auf. Zwischen den Tischrundläufen werden mobile Absperrungen aufgestellt, welche die drei Tischgruppen voneinander trennen.

An jedem Ende der Tischrundläufe sitzen 2 Personen, welche die gesammelten Prospekte und Flyer in Couverts abfüllen und zum Abtransport vorbereiten. Zwischen den beiden Personen ist eine Plexiglasscheibe aufgestellt. Die Räumlichkeiten werden regelmässig gelüftet.

5. Pausen und Verpflegung

Massnahmen

Pausen werden nach Vorgabe der Verantwortlichen in den bestehenden Gruppen im Restaurant oder ausserhalb des Gebäudes durchgeführt.

Für die Verpflegung im Landgasthof gelten die branchenspezifischen Schutzkonzepte resp. die Vorgaben des Restaurantbetriebes (Zertifikatspflicht beachten).

6. Umsetzung, Einhaltung der Massnahmen und Kommunikation

Massnahmen

Alle am Wahlwerbeversand tätigen Personen kennen das Schutzkonzept und halten sich an die darin festgehaltenen Weisungen. Sie halten sich an die bestehenden Weisungen des BAG, des Kantons Basel-Stadt sowie der Gemeinde Riehen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Schutzkonzepte findet im Rahmen des kant. Vollzugs statt.

Das Schutzkonzept ist bei Bedarf unter Rücksprache mit dem Generalsekretär und in Absprache mit dem Gemeindeführungsstab anzupassen.

7. Abschluss

Gültigkeit

Das vorliegende «Schutzkonzept für den Wahlwerbeversand» gilt für den Wahlwerbeversand am 6. Januar 2022 für alle teilnehmenden Personen. Es ersetzt alle bisherigen anderslautenden Bestimmungen.

Riehen, 22. Dezember 2022

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