Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE
Abteilung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Gesuch um Investitionsbeitrag für ein Holzkraftwerk von regionaler Bedeutung (HKW)
im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (EnFV)
Informationen:
http://www.bfe.admin.ch/foerderungVersion: 18. Dezember 2017
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Projekttitel Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Gesuchsteller/in Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Firma/Name Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Postleitzahl Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Ort Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Tel. Nr. Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Ansprechperson
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Ort Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Zahlungsverbindung
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UID Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Standort der Anlage Strasse, Nr. bzw.
Koordinaten Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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Ort Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Kanton Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
Art des Projekts
☐
Neuanlage (Erstinbetriebnahme ab 1. Januar 2013; Art. 19 Abs. 3 EnG)☐
Erhebliche Erweiterung (Art. 68 Abs. 1 EnFV)☐
Erhebliche Erneuerung (Art. 68 Abs. 2 Bst. d EnFV)Dass eine Neuanlage, eine erhebliche Erweiterung oder eine erhebliche Erneuerung vorliegt ist zu begründen und zu belegen (Belege sind zu bezeichnen und diesem Gesuch beizulegen):
Hier Text eingeben
Zeitrahmen der Realisierung geplanter Baubeginn
geplantes Datum der Inbetriebnahme
2. BAUREIFE
Dieses Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder, sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist, die Baureife des Projekts nachgewiesen ist (Art. 74 Abs. 2 EnFV).
☐
die rechtskräftige Baubewilligung liegt vor☐
eine Baubewilligung ist nicht erforderlich, das Projekt ist baureifEine Kopie der rechtskräftigen Baubewilligung bzw. der Nachweis der Baureife des Projekts ist diesem Gesuch beizulegen.
3. ANTRAG AUF FRÜHEREN BAUBEGINN
Das BFE kann den früheren Baubeginn bewilligen, wenn es mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden wäre, die Zusicherung dem Grundsatz nach abzuwarten. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen Investitionsbeitrag (Art. 32 EnFV). Der frühere Baubeginn kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
☐
ich beantrage die Bewilligung des früheren Baubeginns☐
ich beantrage noch keine Bewilligung des früheren BaubeginnsDie schwerwiegenden Nachteile sind zu begründen und zu belegen (Belege sind zu bezeichnen und diesem Gesuch beizulegen):
Hier Text eingeben
4. INVESTITIONSKOSTEN (exkl. MWST)
Investitionskosten insgesamt Fr. Klicken Sie hier, um
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Davon anrechenbar Fr. Klicken Sie hier, um
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Davon nicht anrechenbar Fr. Klicken Sie hier, um
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Eine detaillierte Auflistung ist in einem separaten Dokument einzureichen. Belege, wie z.B. Offerten, sind diesem Gesuch in Kopie beizulegen.
5. TECHNISCHE ANGABEN
Feuerungswärmeleistung Klicken Sie hier, um Text
einzugeben. kW
installierte elektrische Leistung vor der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWel
installierte elektrische Leistung nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWel
durchschnittliche Brutto-Elektrizitätsproduktion vor der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
erwartete Brutto-Elektrizitätsproduktion nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
durchschnittliche Netto-Elektrizitätsproduktion vor der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
erwartete Netto-Elektrizitätsproduktion nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
durchschnittliche Brutto-Wärmeproduktion vor der Investition Klicken Sie hier, um Text
einzugeben. kWh/a
erwartete Brutto-Wärmeproduktion nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
durchschnittliche extern genutzte Wärme vor der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
erwartete extern genutzte Wärme nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. kWh/a
Nutzungsgrad Elektrizität nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. %
Nutzungsgrad Wärme nach der Investition Klicken Sie hier, um Text einzugeben. %
Die Durchschnitte sind für die letzten drei vollen Betriebsjahre vor Inbetriebnahme der Erweiterung zu berechnen (Art. 68 Abs. 1 EnFV). Für den Regelfall, dass die Erweiterung noch nicht in Betrieb ist, ist im Gesuch der Durchschnitt der letzten drei vollen Betriebsjahre vor Gesuchseinreichung anzugeben. Bei der definitiven Festsetzung des Inverstitionsbeitrags nach Inbetriebnahme der Erweiterung wird dann allerdings auf den Durchschnitt der letzten drei vollen Betriebsjahre vor Inbetriebnahme der Erweiterung abzustellen sein.
Sämtliche Angaben sind im Projektbeschrieb der Anlage zu begründen und zu belegen. Die Belege sind zu bezeichnen und diesem Gesuch beizulegen.
6. ANDERWEITIGE FINANZHILFEN
Allfällige anderweitige Finanzhilfen, die für das Projekt beantragt oder bereits gesprochen wurden, sind hier aufzuführen. Geben Sie die Art der Finanzhilfe, die für die Beurteilung des Gesuchs zuständige Behörde und den beantragten oder gewährten Betrag an. Die Gesuche bzw. gegebenenfalls die die Finanzhilfe gewährenden Dokumente sind diesem Gesuch in Kopie beizulegen.
Art der Finanzhilfe Zuständige Behörde Betrag Stand Klicken Sie hier, um Text
einzugeben.
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Fr. Klicken Sie hier, um Text einzugeben.
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7. NICHT AMORTISIERBARE MEHRKOSTEN (NAM)
Die nicht amortisierbaren Mehrkosten (NAM) entsprechen dem Nettobarwert aller anrechenbaren Geldabflüsse und aller anzurechnenden Geldzuflüsse. Sie berechnen sich über die verbleibende Nutzungsdauer. Bei Erweiterungen bestehender Anlagen sind nur die aus der Erweiterung resultierenden zusätzlichen Geldzuflüsse massgebend, bei Erneuerungen bestehender Anlagen hingegen die erzielbaren Geldzuflüsse aus der gesamten Nettoproduktion der Anlage (vgl. Art. 83 i.V.m. Art. 63 EnFV).
Zur Bestimmung der verbleibenden Nutzungsdauer wird auf die Nutzungsdauer des neu eingebauten Bestandteils abgestellt, der die längste Nutzungsdauer gemäss der Nutzungsdauertabelle in Anhang 2.3 EnFV aufweist (vgl. Art. 87 EnFV).
Die NAM des Projekts sind mit der vom BFE zur Verfügung gestellten Excel-Datei (http://www.bfe.admin.ch/themen/06902/06905/06909/index.html?lang=de) zu berechnen. Diese Berechnung ist diesem Gesuch beizulegen. Die Angaben sind zu begründen und zu belegen.
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8. ANTRAG
Hiermit wird um die Gewährung eines Investitionsbeitrags in der Höhe von Hier Prozent eingeben % der anrechenbaren Investitionskosten, ausmachend Fr. Hier Betrag eingeben ersucht.
Mit der Unterschrift dieses Gesuchs erklärt der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin, dass die in diesem Formular und in den Beilagen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
[Name Gesuchssteller/in]
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Ort, Datum Vorname Name Unterschrift
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Ort, Datum Vorname Name Unterschrift
Pflicht-Beilagen (folgende Unterlagen sind mit diesem Gesuch einzureichen)
☐
Belege zur Art des Projekts☐
rechtskräftige Baubewilligung oder, sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist, Nachweis der Baureife des Projekts (Art. 74 Abs. 2 EnFV)☐
Projektbeschrieb (Anhang 2.3 Ziff. 1.2 Bst. b EnFV)☐
Auflistung der Investitionskosten (Excel-Datei) und greifbare Belege (Anhang 2.3 Ziff. 1.2 Bst. c EnFV)☐
NAM-Berechnung (Excel-Datei) und greifbare Belege (Anhang 2.3 Ziff. 1.2 Bst. g EnFV) optionale Beilagen (dem Gesuch nach Bedarf beizulegen)☐
Begründung und Belege zum Antrag auf früheren Baubeginn (Art. 32 EnFV)☐
Belege zu anderweitigen Finanzhilfen☐
Zustimmung Grundeigentümer (sofern nicht identisch mit Gesuchsteller)☐
weitere☐
weitereDas vollständige Gesuch – Gesuchsformular in Papierform sowie eine elektronische Version
insbesondere der Auflistung der Investitionskosten und der Excel-Datei mit der NAM-Berechnung auf einem Datenträger – ist schriftlich einzureichen bei:
Bundesamt für Energie BFE, Investitionsbeitrag Biomasse, Sektion Erneuerbare Energien, 3003 Bern.
Oder elektronisch über die Zustellplattform PrivaSphere
(https://www.admin.ch/gov/de/start/departemente/departement-fuer-umwelt-verkehr-energie-
kommunikation-uvek/privasphere.html). Das Gesuch gilt nur dann als rechtsgültig eingereicht, wenn als Versandart „Formelle Eingabe“ gewählt und die Sendung mit der elektronischen Signatur SuisseID versehen ist.