Aufgrabungen im Kantonsstrassengebiet
Gesuch für Aufgrabungen oder Unterquerungen
☐ Aufgrabung: Für das Bauvorhaben wird die Kantonsstrasse aufgebrochen
☐ Unterquerung: Für das Bauvorhaben wird die Kantonsstrasse unterquert
☐ Innerhalb Baulinie: Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb dem ordentlichen Strassenabstand (Innerorts 5 m / Ausserorts 6 m)
Gemeinde:
Strecke:
Ortsbezeichnung: Parz. Nr.
Leitungseigentümer:
Zweck der Bauarbeiten:
Unternehmer für die Aufgrabung / Unterquerung:
Unternehmer für die Instandstellung Belag:
Vorgesehener Arbeitsbeginn:
Gesuchsteller
Firma
Adresse, PLZ, Ort:
Zuständige Person: Vorname, Name:
Mail - Adresse:
Telefonnummer:
Rechnungsempfänger
Firma:
Adresse, PLZ, Ort:
Ort, Datum:
Unterschrift:
Das Gesuch ist mit einem Situationsplan, in welchem die geplante Leitung mit Lage und Tiefenangabe ersichtlich ist, an obige Adresse per Brief oder Mail (Tiefbauamt@ar.ch) einzureichen.
tempfile_3714.docx Version 11.01.2021
Departement Bau und Volkswirtschaft
Tiefbauamt
Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tiefbauamt@ar.ch www.ar.ch