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E002: DGB-Frauenquote für Haupt- und Ehrenamt in allen EbenenLaufende Nummer: 081

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E002: DGB-Frauenquote für Haupt- und Ehrenamt in allen Ebenen

Laufende Nummer: 081

Antragsteller/in: DGB-Bezirk Nordrhein-Westfalen Empfehlung der ABK: Annahme als Material zu Antrag E001 Sachgebiet: E - Organisationspolitik

DGB-Frauenquote für Haupt- und Ehrenamt in allen Ebenen

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

1 Nur eine Beteiligung von Frauen in allen Ebenen ermöglicht eine gerechte Teilhabe von Männern und

2 Frauen in unserer Organisation und bei allen gesellschaftlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten.

3 Ziel der Gesamtorganisation sollte es sein, Frauen auf allen gewerkschaftlichen Ebenen und in allen

4 Bereichen zu beteiligen. Daher werden die Gewerkschaften, die DGB-Führungskräfte und der/die DGB-

5 Bundesvorsitzende aufgefordert, intern und extern, bei Besetzung von Gremien, Ausschüssen,

6 Aufsichtsräten, Arbeitsagenturen, Kammern und Konferenzen, ehrenamtlichen Richter/innen und

7 Stellenausschreibungen dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil der Frauen mindestens gemäß dem Anteil

8 der weiblichen Mitglieder entspricht. Eine transparente Darstellung der Entscheidungsprozesse bei

9 der Besetzung von Positionen ist dabei erforderlich.

Begründung

Bei allen Themen muss die Perspektive von Frauen mitgedacht werden. Frauen müssen stärker in die Gremien integriert und Informationen geschlechtergerecht kommuniziert werden. Bei den Delegationen zu DGB-Gremien und Konferenzen muss darauf geachtet werden, dass der Anteil der Frauen mindestens ihrem jeweiligen Mitgliederanteil entspricht. Frauen sind in vielen Ebenen der Organisation unzureichend beteiligt. In den örtlichen Gremien sind Frauen deutlich

unterrepräsentiert. Somit werden viele Themen aus dem ausschließlich männlichen Blickwinkel betrachtet. Auch auf Veranstaltungen und Konferenzen sind Frauen oft in der Unterzahl. In der Kommunikation nach Außen und Innen wird nicht durchgehend auf die Perspektive von Frauen geachtet. Frauenpolitische Elemente in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit sind nicht stark ausgeprägt. Die Teilnahme von Kolleginnen an regionalen und zentralen Seminaren muss verbessert werden. Das Bildungsprogramm muss um Angebote zu frauenpolitischen Themen und Geschlechtergerechtigkeit erweitert werden. Bei der Benennung der Delegierten für Konferenzen und Stadt- und Kreisverbände müssen die zuständigen Hauptamtlichen vor Ort das starke Interesse kommunizieren und dazu motivieren, auch ausreichend Kolleginnen zu entsenden.

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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