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S004: Änderung der DGB-Satzung – satzungsrechtliche Gleichstellung der Seniorinnen und Senioren mit den Personengruppen Frauen und JugendLaufende Nummer: 024

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S004: Änderung der DGB-Satzung – satzungsrechtliche Gleichstellung der Seniorinnen und Senioren mit den Personengruppen Frauen und Jugend

Laufende Nummer: 024

Antragsteller/in: GdP

Empfehlung der ABK: Ablehnung

Sachgebiet: S - Satzungsanträge

Änderung der DGB-Satzung – satzungsrechtliche Gleichstellung der Seniorinnen und Senioren mit den Personengruppen Frauen und Jugend

Der DGB-Bundeskongress beschließt:

1 Änderung der DGB-Satzung – satzungsrechtliche Gleichstellung Seniorinnen und Senioren mit

2 Personengruppen Frauen und Jugend. Durch Satzungsänderung ist den Seniorinnen und Senioren im DGB

3 der gleiche satzungsrechtliche Status und das gleiche Beteiligungsrecht wie den Gruppen Frauen und

4 Jugend auf allen Ebenen des DGB zu gewähren. Dazu sind auf allen Organisationsebenen des DGB

5 Seniorenausschüsse zu bilden. Ferner sind den Seniorenausschüssen entsprechende Antragsrechte, wie

6 bei der Jugend und bei den Frauen, einzuräumen.

Begründung

Der DGB als Zusammenschluss seiner Mitgliedsgewerkschaften spiegelt die Organisationsstruktur der Mitgliedsorganisationen wieder. Dazu gehören auch die 1,5 Millionen in den

Mitgliedsgewerkschaften organisierten Seniorinnen und Senioren, die entsprechend ihres Anteils im DGB auf allen DGB-Ebenen in Organen und Delegationen, Gremien und Funktion vertreten sein müssen! Die Forderung nach mehr politischer Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren gehört wieder auf die Tagesordnung. Und zwar nach echter Mitbestimmung, nicht nur nach eventueller und nach Anhörungs- und Beratungsrechten.

Ohne die vielen Aktivitäten der Seniorinnen und Senioren in den Gewerkschaften wäre es um die gewerkschaftliche Kampagnenfähigkeit schlecht bestellt. Das Rentenniveau der heutigen Rentnergeneration wird weiter abgesenkt. Die künftigen Seniorinnen und Senioren sollen mit noch niedrigen Renten und Pensionen auskommen. Der DGB muss die Erfahrungen und Engagement der Seniorinnen und Senioren für die anstehenden Aufgaben, die aus dem demografischen Wandel erwachsen, nutzen.

In zwei Stadtstaaten und zwei Bundesländern haben die Seniorinnen und Senioren durch die Seniorenmitwirkungsgesetze die Möglichkeit, über Landesseniorenvertretungen und

Landesseniorenbeiräte Einfluss auf die jeweiligen politischen Gremien (Senat und

Landesregierungen) bei der Gestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Programmen zur Seniorenpolitik des Landes Einfluss zu nehmen. Diese Möglichkeit der Mitbestimmung und Einflussnahme der Seniorinnen und Senioren auf den DGB-Ebenen ist auch hier zu gewährleisten.

Die bisherige Benachteiligung der Seniorinnen und Senioren in den DGB-Gremien ist eine Diskriminierung, deren Bekämpfung ständige Aufgabe der Gewerkschaftsbewegung ist.

DGB-Bundeskongress Berlin, 13.–17. Mai 2018

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