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Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

DGB BW | Henriette-Herz-Platz 2 110178 Berlin

Bundesministerium des Innern, für Heimat und Bau

Referat D 2

ausschließlich per Mail an D2@bmi.bund.de

Entwurf einer Verordnung über die Laufbahnen im kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren,

der DGB bedankt sich für die Ubermittlung des o. g. Verordnungsentwurfs und die einge- räumte Möglichkeit, zu diesem Stellung zu nehmen,

Wir begrüßen die angedachten Änderungen, Dies betrifft insbesondere die Verkürzung der

Bewährungsfrist für den Aufstieg in den höheren Kriminaldienst sowie die Festlegung des

Eingangsamtes für Cyberkriminalisten auf A 10.

Kritisch bewerten wir jedoch die Beibehaltung der Altersgrenze von 34 Jahren in § 5 Abs. 2

S. 1 sowie die Festlegung in § 6a Abs. 2 KrimLV. Um den Kreis der Bewerberlnnen zu erhö- hen, sollte generell die in § 48 Abs, 2 Bundeshaushaltsordnung vorgesehene Höchstalters- grenze zur Anwendung kommen. Angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten „Nach- wuchskräfte" zu gewinnen, wäre dies eine geeignete Maßnahme.

Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anmerkungen.

1. August 2019

Henriette Schwarz Abteilungsleiterin

Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette.Schwarz@dgb.de

Telefon: 03024060116 Henriette-Herz-Platz 2

10178 Berlin

www.dgb.de/beamte

Mit freundlichen Grüßen

<$-

Tenriette Schwarz

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