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An die Träger der Integrationskurse
Trägerrundschreiben Integrationskurse 03/21
Anpassung der Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“
Nürnberg, 22.02.2021 82A-9500.12.17.3
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu Integrationssprachkursen nach der Integrationskursverordnung knüpft an die Erwartung eines „rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts“
(sogenannte gute Bleibeperspektive) an.
Hiermit möchte ich Sie über eine Anpassung der Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“ informieren:
Zusätzlich zu Asylbewerbenden aus den Herkunftsländern Syrien und Eritrea können ab dem 01.03.2021 aufgrund der gestiegenen und konstanten Gesamtschutzquote auch Asylbewerbende aus Somalia einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationssprachkurs gem. § 44 Abs.
4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen.
Dieses Trägerrundschreiben wird weitgehend inhaltsgleich an die Träger der Berufssprachkurse versandt.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
elektr. gez. Uta Saumweber-Meyer
Leiterin Abteilung „Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt“
Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Postanschrift:
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