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Gesundheitsdepartemente
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Bern, 31. August 2011
33.11/MJ
Leistungsvereinbarung GDK – SWTX (CNDO)
Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Sehr geehrte Damen und Herren
In der Beilage erhalten Sie die unterzeichnete Leistungsvereinbarung zwischen der GDK und der Stiftung Swisstransplant [Schweizerische Stiftung für Organspende und Transplantation (SWTX)] über das Erbringen von Dienstleistungen von SWTX im Bereich des Comité Natio- nal du Don d’Organes (CNDO). Die Vereinbarungsanpassung für das Jahr 2012 wurde von der Plenarversammlung am 30 Mai 2011 beschlossen und die nun vorliegende definitive unterschriebene Vertragsversion vom Vorstand an seiner Sitzung vom 25. August 2011 be- schlossen. In Zukunft erhält der Wohnkanton des Organempfängers vom Transplantations- zentrum eine Rechnung, welche den Beitrag gemäss Ziffer 3 Abs. 1 der Vereinbarung ent- hält. Es ist am Transplantionszentrum den Beitrag dem CNDO zurückzuvergüten. Auf diese Weise erhält der Wohnkanton nur eine Gesamtrechnung mit detaillierter Kostenaufstellung.
Die Transplantationszentren werden durch SWTX über den neuen Vertrag und die Modalitä- ten der Rechnungsstellung informiert.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN
Michael Jordi Zentralsekretär Beilage:
Vereinbarung vom 25. August 2011