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K VB FORUM 9/2021
IT IN DER PRAXIS
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ie digitale „Kommunikation im Medizinwesen“(KIM) über die TI wird nun zur Pflicht und hält flächendeckend Einzug in den Praxen. Grund dafür ist, dass Vertragsärzte die AU-Bescheinigung ab 1. Oktober 2021 elektronisch über einen KIM- Dienst innerhalb der TI an die zuständigen Kranken- kassen übermitteln müssen. Mit der eAU geht die Pflicht zur Information der Krankenkasse somit vom Versicherten auf den Arzt über. Der bisherige Formu- larsatz Muster 1 entfällt, jedoch erhalten Patienten weiterhin Papierbescheinigungen für sich selbst und ihren Arbeitgeber, die anhand einer neuen Format- vorlage im Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und ausgedruckt werden. In der zweiten Einführungsstufe ab 1. Juli 2022 stellen die Kassen die eAU-Daten für die Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereit.
KIM ermöglicht den vertraulichen, verschlüsselten und sicheren Versand und Empfang von Nachrichten und medizinischen Dokumenten. Der Informations- austausch findet dabei über System- und Sektoren- grenzen hinweg statt, da neben Ärzten, Psychothera- peuten und Zahnärzten unter anderem auch Apo- theker, Krankenhäuser sowie die KVen und Kranken- kassen KIM nutzen können. Für den Versand von Nachrichten und elektronischen Arztbriefen (eArzt- briefen) steht KIM je nach Anbieter bereits seit Herbst 2020 zur Verfügung. Seit 1. April 2021 ist KIM die ein- zige Möglichkeit für Vertragsärzte und -psychothera- peuten, eArztbriefe zu versenden und zu empfangen.
Umgehend um einen KIM-Dienst kümmern Es ist daher zwingend erforderlich, dass sich Praxen umgehend um einen KIM-Dienst kümmern. Da dieser nach den gesetzlichen Vorgaben mit jedem PVS kom- patibel sein muss, können sich Ärztinnen und Ärzte un- abhängig von den bisher eingesetzten TI-Diensten und -Komponenten frei für einen KIM-Dienst entscheiden.
Neben der Industrie bietet auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen KIM-Dienst an. Dieser trägt den Namen kv.dox (siehe Grafik) und kann über das kv.dox-Portal www.kvdox.kbv.de bestellt wer-
den. Weitere Informationen zu KIM – unter anderem zu den erforderli- chen technischen Komponenten und zur Finanzierung – finden Sie unter www.kvb.de/ti.
Nina Kösel (KVB)