KVB 80684 München
An alle Ärztinnen und Ärzte, die in der Saison 2019 / 2020 Grippeschutzimpfungen vornehmen
Vorstand
Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Verordnung Telefon: 089 / 5 70 93 - 400 30
Fax: 089 / 5 70 93 - 400 31
23.03.2020
Gemeinsame Information zur Versorgung mit Influenzaimpfstoffen in der Impfsaison 2020/2021 in Bayern
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
im Bewusstsein der aktuell täglich neuen Herausforderungen durch die COVID- 19 Epi- demie ist es daneben weiterhin unsere Aufgabe und Pflicht, auch die Versorgung mit Influenza-Impfstoffen für die kommende Saison sicherzustellen. In der aktuellen Impfsai- son 2019/2020 stehen genügend Influenza-Impfstoffe zur Verfügung, es kam zu keinen Lieferengpässen. Grund hierfür sind die gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigerten Produktionskapazitäten der Hersteller sowie eine bislang mäßig verlaufende Influen- zasaison.
Um auch in der kommenden Influenza-Saison 2020/2021 die Versorgung sicherzustel- len, wird von den Krankenkassen und der KVB gemeinsam folgendes Vorgehen empfoh- len:
Bitte bestellen Sie zeitnah bei einer Apotheke Ihres Vertrauens Ihren voraussicht- lichen Bedarf an Influenza-Impfstoffen formlos schriftlich vor. Richten Sie Ihren Bedarf bitte an Ihren tatsächlich erbrachten Impfleistungen der letzten Saison 2019/2020 aus. Lassen Sie bei Ihrer Kalkulation bitte zusätzlich miteinfließen, dass im Zusammenhang mit der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie die generelle Impfbereitschaft Ihrer Patienten erhöht sein könnte. Die Vorbestellung soll unter Nennung des Handelsnamens erfolgen.
Seite 2
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Die folgenden Tabellen enthalten die vier in der Saison 2020/2021 als Sprech- stundenbedarf verfügbaren tetravalenten Influenza-Impfstoffe und deren GKV- Erstattungspreise. Wir empfehlen Ihnen, bei der Auswahl auch die unterschiedli- chen Preise zu berücksichtigen.
Die Tabellen beruhen auf den uns übermittelten Angaben seitens der pharma- zeutischen Unternehmen (in alphabetischer Reihenfolge des Handelsnamens)
1. Impfstoffe auf Hühnereibasis:
Name und Pa- ckungsgröße
Darreichungsform Applikation Zugelassenes Alter
HAP/
APU
GKV-Kosten pro Dosis
Influsplit tetra®1) 1x1
FSP o. Kanüle Ab 6 Monaten i.m.
10,50 13,69€
Influsplit tetra®1) 10x1
FSP o. Kanüle Ab 6 Monaten i.m.
98,69 12,93€
Influvac tetra®1) 10x1
FSP m. Kanüle Ab 3 Jahren i.m. oder tief s.c.
<=85€ 11,09€
Influvac tetra®1) 10x1
FSP o. Kanüle Ab 3 Jahren i.m. oder tief s.c.
<=85€ 11,09€
Vaxigrip tetra®1) 1x1
FSP o. Kanüle Ab 6 Monaten i.m. oder s.c.
10,50€ 12,66€
Vaxigrip tetra®1) 10x1
FSP o. Kanüle Ab 6 Monaten i.m. oder s.c.
98,69€ 11,90€
Vaxigrip tetra®1) 20x1
FSP o. Kanüle Ab 6 Monaten i.m. oder s.c.
196,69€ 11,86€
Vaxigrip tetra®1) 10x1
FSP m. Kanüle Ab 6 Monaten i.m. oder s.c.
98,69€ 11,90€
solange kein EU-Referenzabschlag ermittelt werden kann, ist von einem Herstellerabschlag von 7%
auszugehen
2. Impfstoff auf Zellkulturbasis:
Name und Pa- ckungsgröße
Darreichungsform Applikation Zugelassenes Alter
HAP/
APU
GKV-Kosten pro Dosis
Flucelvax tetra®2) 10x1
FSP o. Kanüle Ab 9 Jahren i.m.
100,76€ 13,18€
Flucelvax tetra®2) 10x1
FSP m. Kanüle Ab 9 Jahren i.m.
100,76€ 13,18€
Seite 3
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Die Krankenkassen und auch die KVB werden die Hersteller auffordern, genü- gend Reserven über die Vorbestellungen hinaus bereitzuhalten, um bis zum Ende der Impfsaison lückenlos lieferfähig zu bleiben. Während der laufenden Impfsaison 2020/2021 kann weiterer Bedarf nachverordnet werden.
Hinweis zur Rezeptausstellung bei Belieferung
Die o.g. Influenzaimpfstoffe sind im Rahmen des Sprechstundenbedarfes auf Muster 16a bay. (SSB-Rezept) zu verordnen, auch wenn nur eine einzelne Impf- dosis benötigt wird.
Bei Belieferung durch die Apotheke stellen Sie bitte die SSB-Rezepte nach dem konkreten Bedarf zum jeweiligen Lieferzeitpunkt aus. D.h. es soll immer genau die tatsächlich gelieferte und in der Praxis gelagerte Menge rezeptiert werden.
Bitte verordnen Sie die Gesamtmenge der jeweiligen Lieferung zum aktuellen Zeitpunkt in einer Verordnungszeile des Rezeptes. Eine Stückelung pro Verord- nungszeile, wie von einzelnen Apotheken gewünscht, kann ggf. unwirtschaftlich sein.
Sollte im Einzelfall ein anderer bestimmter Influenzaimpfstoff, z.B. ein nasa- ler Grippeimpfstoff benötigt werden, so ist dieser patientenbezogen auf Muster 16 zu Lasten der einzelnen Krankenkasse zu verordnen.
Freundliche kollegiale Grüße
gez. gez.
Dr. Krombholz Dr. Schmelz
Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes