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Tag des offenen Denkmals am 10. September 2017 Kurier

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Aus dem Inhalt Amtlicher Teil

Bekanntmachungen und

Ausschreibungen Seiten 3 – 6 Nichtamtlicher Teil

Bundestagswahl 2017 Seite 7 Kinder- und Jugendseite Seite 8 Fördermittel für Vereine Seite 9 Barockfestprogramm Seite 12 Tag der offenen Firmen Seite 18

Kurier www.gotha.de

Haben Sie schon einmal etwas von INARI ge- hört? Gothaer, die mit mir auf der letzten Bür- gerreise im finnischen Turku waren, haben mehr erfahren von der Stadt dieses Namens.

Und warum? INARI ist die größte Gemeinde Finnlands, umfasst 17.334 Quadratkilometer und ist damit größer als der ganze Freistaat Thüringen. Fazit: In Finnland wird eine Flä- che so groß wie Thüringen von einem Bür- germeister mit seinem Stadtrat regiert. Und weiter? In ganz Finnland gibt es 313 Gemein- den in denen 5,5 Millionen Menschen leben.

In Thüringen, so groß wie die Stadt INARI, gibt es 849 Gemeinden mit Bürgermeistern und Gemeinderäten für 2,1 Millionen Ein- wohner. Und wie sieht es wirtschaftlich aus?

Die Wertschöpfung Finnlands ist mehr als viermal größer als in Thüringen. Wer diese Fakten kennt, der kann sich nicht mehr raus reden, dem muss klar sein, kein Weg führt an einer Gebietsreform in Thüringen vorbei, aus der die Städte und ihre Regionen gestärkt hervorgehen müssen.

Und noch was. Denk ich an Finnland, so sehe ich nicht zuerst das Gebäude der Finnischen Nationalbank in Helsinki, das der Gothaer Baumeister Ludwig Bohn- stedt schuf, mir fallen nicht sofort die Formel 1-Weltmeister Kimi Räikkönen und Mika Häkkinen ein, auch der neunfache Goldmedaillengewinner Paavo Nurmi aus Turku ist nicht sofort in meinem Portfolio be- reit, selbst Samu Haber, der Frontmann der Rockband „Sunrise Avenue“, schafft es nicht auf mein Bekanntheitstreppchen. Denk ich an Finnland, so habe ich immer das tolle Schulsystem vor Augen, was einst nach dem Modell der Polytechnischen Oberschule, je- doch ohne politische Inhalte, eingeführt worden ist. Viele Menschen zwischen Ost- see, Spreewald und Gotha haben ihr fun- diertes Grundwissen solchen Schulen zu ver- danken. Von den Finnen zu lernen heißt ei- ner EUROPEADE mit dem Fanfaren- und Showorchester Gotha Schwung einzuhau- chen und bedeutet auch, der Schule so viel Aufmerksamkeit zu schenken, wie sie in Go- tha erhält, wo gerade 362 Mädchen und Jun- gen in hervorragenden Grundschulen ihre er- sten Schultage verleben dürfen. Und nun, al- len, die lernen wollen, viel Erfolg fürs Leben.

Ihr

Amtsblatt der Stadt Gotha | Nr. 8 ⁄ 26. Jahrgang | 24. August 2017 Auf ein Wort:

Am 10. September lädt „Der Tag des offenen Denkmals“ zur Besichtigung zahlreicher Ob- jekte ein. Das Thema „Macht und Pracht“ be- sticht durch sehr breite Interpretationsmög- lichkeiten. Es gibt dafür viele Anknüpfungs- punkte und Inspirationen in der Baugeschich- te. Architektur und Kunst drücken seit jeher den Wunsch ihrer Erbauer und Auftraggeber aus, Schönheit, Wohlstand, weltliche oder re- ligiöse Machtansprüche abzubilden. Dies ge- schieht durch Form- und Materialwahl, den Einsatz von Technik und Technologien, die Art der künstlerischen Ausgestaltung mit Farben, Motiven und Ornamentik. Welche Botschaften von jeweils herrschenden Machtverhältnissen verbergen sich hinter bestimmten Architektur- formen? Was sagt der religiöse Bild- und Sym- bolkanon in einer Kirche? Warum wurden be- stimmte Sichtachsen nicht nur für monumen- tale Gebäude, sondern auch für Stadtplanung oder die Anlage von Schlossparks gewählt?

Auf diese Fragen können am 10. September Antworten gefunden werden.

Die Auseinandersetzung Luthers mit den Mächtigen seiner Zeit und die Reformation ste- hen natürlich 2017 besonders im Mittelpunkt.

Der Festgottesdienst zum 30-jährigen Beste- hen des Handglockenchores um 10.00 Uhr im

Fotos: Lutz Ebhardt

Lutherort Augustinerkirche soll den Tag eröff- nen. Die Informationstafel auf dem Kloster- platz „Luthers Spuren“ und die besondere Stadtführung von Lore Voll zur Geschichte der Reformation reihen sich in das Thema ein. Her- zog Ernst der Fromme repräsentierte mit dem Bau des Schlosses Friedenstein die junge Re- sidenz Sachsen-Gotha. Führungen durch die Repräsentationsräume aber auch durch die ehemaligen Verwaltungsräume im Westflügel sollen darauf aufmerksam machen. Die Oran- gerie mit dem schönen Lorbeerhaus ist das Beispiel für eine prächtige barocke Garten- anlage. Das Deutsche Versicherungsmuseum oder die Wasserkunst demonstrieren wirt- schaftlichen Aufschwung im 19. Jahrhundert.

Das Waidhaus und die Geschichte des Waid- handels zeugen von der starken Stadt Gotha im Mittelalter. Das Siedlermuseum mit Zeug- nissen aus dem Alltagsleben oder das Tech- nik- und Geschichtsmuseum haben viel zum Thema vorzuweisen. Das Festsaalkonzert der Louis-Spohr-Kulturgesellschaft im Schloss Friedenstein bildet einen schönen Abschluss des „Tages des offenen Denkmals“ 2017.

Danke an alle Helfer und Mitstreiter und allen Besuchern viele interessante Erlebnisse!

Das komplette Pr0gramm auf Seite 13

Der diesjährige „Tag des offenen Denkmals“ lädt am 10. September 2017 alle Interessierten ein, in Gotha nach dem Motto „Macht und Pracht“ auf eine besondere Entdeckungsreise zu gehen und zahlreiche Objekte zu besuchen.

Tag des offenen Denkmals

am 10. September 2017

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Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2017 · 24. August 2017 ANZEIGEN

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Wir beteiligen uns am Sams- tag, den 09.09.2017 von 10 bis 15 Uhr am Tag der offenen Firmen.

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Foto: Michael Petersohn

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KulTOURSTADT

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 8/2017 · 24. August 2017 · Seite 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Sitzungstermine der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha im Monat September 2017

Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss

Am Dienstag, 12.09.2017, 17:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentli- chen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten statt.

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Tagesordnung

Öffentlicher Teil – Beginn: 17:00 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Abstimmung zu Änderungen der öffentlichen Tagesordnung 3. Abstimmung der öffentlichen Niederschrift vom 30.05.2017 4. Beschlussvorlagen – öffentlich

4.1. Fällung von zwei Nadelbäumen aufgrund des Um- und Neu- baus des Funktionsgebäudes auf dem Klaus-Törpe-Sportplatz, Leinefelder Straße

Vorlage: BA 014/17

4.2. Fällung einer Linde aufgrund des Neubaus einer Einfeldsport- halle für die Grund- und Regelschule „Andreas Reyher“, Rey- herstraße

Vorlage: BA 015/17

4.3. Fällung von vier Laubbäumen und einem Nadelbaum aufgrund der Freiflächen- und Spielplatzgestaltung „Grüner Anger Sund- hausen“ im Zuge der Dorferneuerung Sundhausen

Vorlage: BA 016/17

4.4. Fällung von sieben Nadelbäumen aufgrund der Spielplatzge- staltung in der Kita „Haus der Marienkinder“, Mariengasse Vorlage: BA 017/17

4.5. Fällung von einer Fichte im Zuge der Komplexbaumaßnahme

„Sanierung Obere Marktstraße“ in Gotha-Uelleben Vorlage: BA 018/17

gez. Müller

Ausschussvorsitzender

Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Termin: 13.09.2017

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Termin: 14.09.2017

Ort/Raum: Rathaus, Bürgersaal, Hauptmarkt 1, Gotha Beginn: 17.00 Uhr

Tagesordnung: nicht öffentlich

Die Sitzungstermine werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gotha, den 15.08.2017

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentli- chen Ausschreibung nachfolgende Grundstücksteilfläche:

Angaben zum Objekt:

Lage An der Freundstraße Nutzung Gartenland Katasterangaben:

Gemarkung Gotha

Flur 23

Flurstück 7/1

Flächenangaben Teilfläche ca. 198 m2 Objektbeschreibung:

Die Grundstücksteilfläche befindet sich im unbeplanten Innenbereich.

Der Gebietscharakter entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach

§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist als Einzelgarten verpachtet.

Der Pachtvertrag ist vom Erwerber zu übernehmen.

Gebot:

Mindestgebot 111,00 e/m2 (aktueller Bodenrichtwert) Auflagen:

Im Rahmen der Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Freund- straße ist für das Grundstück ein Straßenausbaubeitrag in Höhe von 230,45 e angefallen. Dieser ist entsprechend der zu veräußernden Teil- fläche durch den Käufer zu übernehmen.

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässe- rungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Er-

werber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten. Anfallende Vermes- sungskosten sind vom Erwerber zu tragen.

Ausschreibungsfrist:

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 22.09.2017 (Posteingangs- stempel der Stadt Gotha) entscheidend. Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Grundstückes mit dem Vermerk „Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“ einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

– Kaufpreisgebot

– Darlegung der zukünftigen Nutzung

– Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis sowie über angefallene Erschließungskosten

– steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unter- lagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt. Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha.

Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu ver- kaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwi- schenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner: Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement, Abteilung Liegenschafts-/Gebäudeverwaltung, Frau Kurpat, Ekhof- platz 24, 99867 Gotha, Tel. 03621/222-421 oder 416, E-Mail: kurpat.

liegenschaften@gotha.de. Ein entsprechender Flurkartenauszug kann unter www.gotha.de unter der Rubrik: Ausschreibungen/Verkauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden eingesehen werden Kreuch

Oberbürgermeister

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Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2017 · 24. August 2017 Amtlicher Teil

Bekanntmachung

der Stadt Gotha über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl

zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Gotha wird

in der Zeit vom

04. September 2017 bis 08. September 2017 während der Öffnungszeiten

Montag von 09:00 bis 18:00 Uhr Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 bis 14:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr

im Wahlbüro/Bürgerbüro, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlbe- rechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von an- deren im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 04. September 2017 bis zum 08. September

Einwohnerfragestunde

Gemäß § 27 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Gotha sind quartalsweise Einwohnerfragestunden durchzuführen.

Die nächste Einwohnerfragestunde wird in der Stadtratssitzung am 20.09.2017 durchgeführt. Einreichung der Anfragen bitte bis 06.09.2017 an Stadtverwaltung Gotha, Abt. Stadtratsbüro, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha sucht zum 01. April 2018 für die Berufsfeuerwehr der Stadt Gotha eine/n

Brandmeister-Anwärter/in

Die Bewerber/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

– die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beam- tenverhältnis

– am Einstellungstag das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet;

mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertig aner- kannten Bildungsstand

– eine für den Feuerwehrdienst geeignete abgeschlossene beruf- liche Ausbildung

– Tauglichkeit nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr und die persönliche Eignung nach arbeitsmedizi- nischen Grundsätzen (G 25 und G 26/3, wird beim Einstellungs- verfahren geprüft)

– Führerschein der Klasse B – körperliche Fitness

– erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest (bestehend aus schrift- lichen, sportlichen sowie praktischen Teil)

Es wäre wünschenswert, wenn die Bewerber/innen ihren Wohnsitz im näheren Umkreis vom Standort der Berufsfeuerwehr haben bzw.

nehmen.

Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleich- heit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerbungen von Frauen bezüglich dieser Stelle werden deshalb besonders begrüßt und nach Maßgabe des Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevor- zugt berücksichtigt.

Die Bewerbungen sind in Papierform einschließlich Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigter Abschrift des Schul- und Berufsschulab- schlusses sowie Kopie Führerschein an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

Bewerbungen, die nach dem 24. September 2017 eingehen, kön- nen nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunter- lagen in Kopie einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Be- werbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber ordnungs- gemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung wird um Beila- ge eines adressierten und frankierten Rückumschlages gebeten.

Die durch die Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht er- stattet.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

Die Stadt Gotha – Stadt mit Zukunft –

hat zur Verstärkung des Teams der Feuerwehr Gotha ab 01.10.2017 den Dienstposten eines/einer

Truppmann / Truppfrau

im Amt für Brandschutz zu besetzen.

Für das Aufgabengebiet steht eine Planstelle nach A 7 Thüringer Be- soldungsordnung zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt in einer der 3 Wachabteilungen im 24-Stunden-Schichtdienst.

Die Stadt Gotha unterhält eine gut ausgestattete Feuerwehr mit ca.

35 Beamten. Zusätzlich unterstützen 5 Freiwillige Feuerwehren, die ihren Stützpunkt vorwiegend in den Ortsteilen haben, die haupt- amtlichen Kräfte bei ihrer Arbeit.

Nähere Informationen zur Stellenausschreibung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.gotha.de (Ausschreibungen/Stel- lenausschreibung).

Die Bewerbungen sind mit ihren vollständigen Unterlagen bis zum 28.09.2017 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personal- amt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.

gez. Kreuch Oberbürgermeister

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Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 8/2017 · 24. August 2017 · Seite 5

2017, spätestens am 08. September 2017 bis 14:00 Uhr, bei der

Stadtverwaltung Gotha (Wahlbüro/Bürgerbüro, Neues Rathaus, Ek- hofplatz 24, 99867 Gotha) Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er- halten bis spätestens zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrich- tigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe- rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einle- gen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge- tragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter- lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 192 Go- tha – Ilm-Kreis

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-

tigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die An- tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach

§ 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor- den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver- zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön- nen aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte – einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, – einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,

– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurück- zusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und – ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen an- deren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der

Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Un- terlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmäch- tigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne be- sondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief ange- gebenen Stelle abgegeben werden.

Gotha, den 16.08.2017 gez. Kreuch

Oberbürgermeister

s

Öffentliche Abgaben-Mahnung

(Steuer- und Gebühren Mahnung)

Die Stadtverwaltung Gotha, Stadtkasse, macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2017 folgende Steuern und Gebühren fällig waren:

Hundesteuer 3. Quartal 2017

Grundsteuer 3. Quartal 2017

Gewerbesteuervorauszahlung 3. Quartal 2017 Straßenreinigung (Quartalszahler) 3. Quartal 2017 Die Zahlungspflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffent- lich gemahnt.

Die hiermit ergangene öffentliche Mahnung schließt eine schrift- liche Mahnung nicht aus.

Die Rückstände sind umgehend an die Stadtverwaltung Gotha un- ter Angabe der gültigen Steuer-/Gebührennummer zu zahlen (ohne Angabe kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mah- nungen kommen).

Bankverbindung:

IBAN: DE94 8205 2020 0750 0450 00 BIC: HELADEF1GTH

Zeitnah werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwal- tungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestim- mungen zwangsweise eingezogen und aufgrund der Abgabenord- nung, § 240 AO, folgender Säumniszuschlag erhoben:

„Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrich- tet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumnis- zuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbe- trags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.“

Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die festgelegten Termine einzu- halten.

gez. Steuding

Abteilungsleiterin Stadtkasse

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Nichtamtlicher Teil

Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2017 · 24. August 2017 Amtlicher Teil

Von den Kühlhäusern bis zur Wermutsäule

Matthias Wenzel stellt seinen neuen Gotha-Bildband vor

„Gotha in Farbe 1950 – 1980“ – so heißt die neue Publikation des Gothaer Heimatforschers und Au- tors Matthias Wenzel, die er wiederum im Erfurter Sutton Verlag veröffentlicht. Nachdem er bereits 2003 ein Fotoalbum mit Schwarzweiß-Fotos aus der Zeit zwischen 1945 und 1990 publiziert hatte, beleuchtet er nun die drei Jahrzehnte zwischen 1950 und 1980 anhand von seltenen Farbfotogra- fien, die größtenteils zuvor noch nie veröffentlicht wurden.

Das Buch „Gotha in Farbe 1950 –1 980“ stellen Verlag und Autor am Dienstag, 12. September, um 17 Uhr exklusiv im Arnoldi-Treff der Baugesell- schaft Gotha in der August-Creutzburg-Straße 2b in Wort und Bild vor. Natürlich besteht am Ende die Möglichkeit, den Bildband für 20 Euro zu er- werben und auf Wunsch vom Autor signieren zu lassen. Dazu sind alle Interessenten herzlich einge- laden.

Konzert

der Generationen

Für das am 24.09.2017, 15 Uhr stattfin- dende Familienkonzert im Kulturhaus Go- tha gibt es noch Karten im Musikhaus Heinze. Die Besucher erwartet ein Feuer- werk aus Musik, Gesang, Tanz und Show, unter anderem mit Kindertanzgruppen, der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach, Liedermacher Olaf Bessert und der Jugend- band Place2remember. Nach der Eröffnung durch Oberbürgermeister Knut Kreuch wird Michaela Heinze abwechslungsreich und unterhaltsam durch das etwa 2-stündige Programm führen. Es wird garantiert für je- den etwas dabei sein – in jeder Altersstufe – also lohnt es sich, Karten schon jetzt zu kaufen. Anfragen unter 03621/222-239 bei der Stadtverwaltung Abteilung Senioren.

– Ende des Amtlichen Teils –

Öffentliche Ausschreibung

Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentli- chen Ausschreibung nachfolgende Grundstücke in der Gemarkung Sundhausen:

Angaben zum Objekt:

Lage An der Mühlenstraße / An der Neuen Straße

Nutzung Bauland

Katasterangaben:

Gemarkung Sundhausen

Flur 1

Flurstücke 267, Größe: 723 m2; 268, Größe: 664 m2; 276, Größe: 665 m2; 277, Größe: 664 m2

Objektbeschreibung:

Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich gemäß

§ 34 Baugesetzbuch (BauGB). Der Gebietscharakter entspricht einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Bauvorhaben sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Gebietstypisch ist die Bebauung mit einem Einfamilienhaus straßenbegleitend je Grundstück und Gartennutzung im Hinterland.

Eine Teilfläche des Flurstückes 267 ist zur gärtnerischen Nutzung ver- pachtet. Der Pachtvertrag ist vom Erwerber zu übernehmen.

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung der erforderlichen Anschlüsse (Medien) an das öffentliche Versorgungsnetz sind durch den Erwerber zu tragen. Die Stadt Gotha übernimmt hierfür keine Haftung und keine Kosten.

Gebot:

Mindestgebot 34,00 e/m2 (aktueller Bodenrichtwert) Auflagen:

Für die Flurstücke 267 und 268 können Einzelgebote abgegeben wer- den. Die Flurstücke 276 und 277 sind nur gemeinsam zu erwerben.

Im Rahmen der Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Neuen Straße einschließlich der abzweigenden Stichstraße sind für die Grund- stücke nachfolgende Straßenausbaubeiträge angefallen. Diese sind durch den Käufer zu übernehmen.

Flurstück 268 – 954,95 e; Flurstück 276 – 697,84 e; Flurstück 277 – 675,46 e

Sollte die Stadt Gotha für das vorgenannte Grundstück im Hinblick auf noch anfallende Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässe- rungseinrichtung durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden in Anspruch genommen werden, hat der Er- werber der Stadt Gotha diesen Beitrag zu erstatten.

Ausschreibungsfrist:

Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 22.09.2017 (Posteingangs- stempel der Stadt Gotha) entscheidend. Die Angebote sind zu richten an die Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Grundstückes mit dem Vermerk „Bitte bis zum Stichtag nicht öffnen!“ einzureichen.

Erforderliche Unterlagen zur Einreichung des Angebotes:

– Kaufpreisgebot

– Darlegung der zukünftigen Nutzung

– Finanzierungsbestätigung über den Kaufpreis sowie über angefallene Erschließungskosten

– steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Als Finanzierungsbestätigung wird eine Erklärung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstitutes gefordert, in der dieses aufgrund der vom Kauf/Bauwilligen vorgelegten obengenannten Unter- lagen das Vorhandensein ausreichender Finanzierungsmittel zum Kauf der Grundstücke bestätigt. Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Entscheidung über den Verkauf trifft das zuständige Organ der Stadt Gotha. Die Stadt Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Ansprechpartner: Amt für Grundstücks- und Gebäudemanagement, Ab- teilung Liegenschafts-/Gebäudeverwaltung, Frau Kurpat, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha, Tel. 03621/222-421 oder 416, E-Mail: kurpat.liegenschaf- ten@gotha.de

Ein entsprechender Flurkartenauszug kann unter www.gotha.de unter der Rubrik: Ausschreibungen/Verkauf von städtischen Grundstücken und Gebäuden eingesehen werden

Kreuch

Oberbürgermeister

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 8/2017 · 24. August 2017 · Seite 7

Dreijähriges Bildungsprojekt an der Staatlichen Regelschule „Andreas Reyher“ in Gotha

An der Staatlichen Regelschule „Andreas Reyher“ wird seit Beginn des neuen Schul- jahres ein dreijähriges Projekt zur Senkung der Schulabbrecherquote im Rahmen der Schulförderrichtlinie über den Europä- ischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Freistaates Thüringen durchgeführt. An- gesprochen werden dabei Kinder und Ju- gendliche, welche dem Risiko ausgesetzt sind, ihren Bildungsweg nicht konstant fort- zusetzen und damit gefährdet sind, einen Schulabschluss nicht zu erreichen. Das durch den Deutsche Soccer Liga e.V. (Erfurt) in Kooperation mit dem Diakoniewerk Gotha

getragene Projekt trägt diesem Sachverhalt Rechnung. Der Bildungsträger ist damit an insgesamt vier Thüringer Schulen aktiv, da- von in der Regelschule „Andreas Reyher“

als einziger im Landkreis Gotha.

Mit einem breit aufgestellten Spektrum an bedarfsgerechten und innovativen Metho- den werden Kinder und Jugendliche darin unterstützt, individuelle Probleme zu be- wältigen und ihre Kompetenzen und Selbst- wirksamkeit zu stärken. „Das Besondere an diesem Projekt ist, dass es sich nicht nur an diejenigen Kinder und Jugendliche richtet, die dem Unterricht und der Schule bereits

fernbleiben. Auch solche Schülerinnen und Schüler, die offenkundig noch keine ‚Auffäl- ligkeiten’ zeigen, werden bewusst ange- sprochen“, teilte Projektleiterin Stefanie Obst mit. Ziel sei es, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Schulabschluss errei- chen, auf dem Weg dahin aber ebenso über gemeinschaftliche Aktivitäten das Recht auf Teilhabe am schulischen, sozialen und ge- sellschaftlichen Leben erfahren. Am 22. Au- gust 2017 startet das Projekt mit dem Maß- nahmenbaustein „CEKS – Chancen erken- nen Kompetenzen stärken“ in der Klassen- stufe 6.

Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen

Zu der bevorstehenden Bundestagswahl wird auf die Möglichkeit einen Wahlscheinantrag online zu beantragen hingewiesen. Dieser Ser- vice steht voraussichtlich ab 21.08.2017 bis zum 19.09.2017 unter Beachtung der Postlauf- zeiten über die Internetseite der Stadt Gotha zur Verfügung. Hier befindet sich unter „Wahl- en / Bundestagswahl 2017“ ein entspre- chender Link zum Online-Antragsformular des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS).

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Wahl- scheinantrag auf der Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung, die rechtzeitig vor der Wahl in der 34. KW an alle Wahlberechtigten versandt wird, zu nutzen.

Füllen Sie den Wahlscheinantrag aus und un- terschreiben Sie diesen.

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss nachweisen, dass er hierzu be- rechtigt ist.

Ausdrücklich zugelassen ist, dass ein Wahlbe- rechtigter mit Behinderung sich bei der Antrag- stellung – wie auch bei der Stimmabgabe – der Hilfe einer anderen Person bedienen kann. Die Hilfsperson ist jedoch bei der Hilfeleistung auf die Erfüllung der Wünsche des Wahlberech- tigten beschränkt (vgl. § 57 BWO).

Wenn Sie den Wahlscheinantrag auf der Rück- seite der Wahlbenachrichtigung verwenden bzw. wenn Sie den Wahlscheinantrag schrift- lich stellen, versenden Sie den Wahlscheinan- trag in einem ausreichend frankierten ver- schlossenen Briefumschlag. Offen eingelie- ferte Wahlscheinanträge in Kartenform berei- ten erhebliche Probleme bei der maschinellen Bearbeitung durch den Postdienstleister und sind im Übrigen auch datenschutzrechtlich bedenklich. Nicht ausreichend frankierte Postsendungen, auch Wahlscheinanträge, werden mit einem Nachentgelt von minde- stens 1,40 e belegt. Die Stadtverwaltung Go-

tha nimmt nicht ausreichend frankierte Post- sendungen grundsätzlich nicht an. Die Sen- dung wird an den Absender zurückgeschickt und das Nachentgelt vom Postdienstleister bei diesem erhoben. Bei Versenden des schriftlichen Wahlscheinantrages im ver- schlossenen Umschlag sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten. Im Regelfall können Wahlscheine nur, bis zum zweiten Tag vor der Wahl 18:00 Uhr (22.09.2017), be- antragt werden.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden auch, soweit Sie dies bei der Beantra- gung angeben, an eine von der Meldeadresse abweichende Anschrift übersandt. Wenn eine abweichende Versandadresse angeben wird, ist gesetzlich vorgesehen, dass an die Melde- adresse eine Information von der Gemeinde zu versenden ist, aus der hervorgeht, dass ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen bean- tragt wurden und an welche Adresse diese versandt worden sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versand von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erst möglich ist, wenn das Wählverzeichnis aufgestellt ist (Stichtag ist der 13.08.2017) und der Gemeinde von der zuständigen Behörde die Stimmzettel für die Bundestagswahl bereitgestellt wurden.

Wahlberechtigte der Stadt Gotha können ei- nen Wahlschein und Briefwahlunterlagen ab dem 04.09.2017 bis zum 22.09.2017 auch per- sönlich in der Ausgabestelle für Briefwahlun- terlagen während der üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Neuen Rathaus, Ekhof- platz 24, in Gotha beantragen.

Es besteht dort auch die Möglichkeit vor Ort von der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Es ist zu beachten, dass die Wahlbriefe (mit in- nen liegendem Wahlschein und Stimmzette- lumschlag) am 24.09.2017 bis 18:00 Uhr bei

der Stadt Gotha eingehen müssen. Danach eingehende Wahlbriefe sind von der Stimmen- auszählung ausgeschlossen.

Im Übrigen werden die Bürgerinnen und Bür- ger gebeten, auf die jeweiligen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gotha, des Kreiswahlleiters und des Landeswahlleiters in den jeweiligen Amtsblättern zu achten.

M. Langenhan Wahlbeauftragter

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Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2017 · 24. August 2017 Nichtamtlicher Teil

Angebote Kinder- und Jugendtreffs

Städtische Jugendarbeit Gotha, Tel. (036 21) 222-411, Fax (036 21) 222-191, www.gotha.de BIg PAl AIs

Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80

Bernhard Krollmann, Ines Nördershäuser, Sven Kerber, Jens Heerda

Ferienöffnungszeiten:

Di, Mi, Do, Sa 12.00 – 20.30 Uhr Fr 12.00 – 22.00 Uhr

PROJEKTE

Graffitiworkshop jeden Donnerstag ab 15 Uhr (je nach Wetter)

Erlebnispädagogik, Klettern oder Slackline am 01., 15., 22. & 29.09., ab 15 Uhr

Fahrradselbsthilfewerkstatt/Trial, Samstag ab 15 Uhr

Fitness Jungen Di, Do & Sa, ab 17 Uhr Fitness Mädchen Mi, ab 19 Uhr Fitness Kinder Di, ab 16 Uhr

Medienprojekt „bild + ton“ Mi nach Ab- sprache, ab 15 Uhr

Fußballtraining mit Jens Di, ab 16 Uhr VERANSTALTUNGEN

01.09, ab 19 Uhr Mic Lounge 15.09. ab 19 Uhr Mic Lounge KINDERKLUB

Bastelangebote täglich möglich!

13.09., ab 15 Uhr Kinderkochclub 27.09. ab 15 Uhr Stempelpaß COMPUTER

Info-Point/Internet/Hausaufgaben Di, Mi &

Fr immer ab 15 Uhr, Do, ab 18 Uhr SCHULE & BERUF

Jobsuche & Bewerbungen

Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns!

MoBIle KINder- uNd JugeNd- ArBeIT IM orTsTeIl sIeBleBeN Gemeinsame Angebote der Städtischen Jugendarbeit und der evangelischen Kirchgemeinde Siebleben

0 36 21/73 71 80

Jens Heerda & Tino Schimke ANGEBOTE

Open House – der offene Treff montags von 14 – 18 Uhr Gleichenstraße 1a

Fair Play – das Fußballprojekt

donnerstags von 15 – 16.30 Uhr in der Turn- halle am Högernweg

Zelle

Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Straße 2 036 21 /70 85 04

Maik Kreutzburg & Rina Kühn

Öffnungszeiten: Mo – Fr, 14.00 – 22.00 Uhr In den Ferien: Mo – Do, 11.00 – 19.00 Uhr, Fr, 14.00 – 22.00 Uhr

PROJEKTE

Spiel- und Lesenachmittag am 4., 11. &

25.09., ab 15 Uhr; Muttitreff mit Kleinstkin- dern am 5., 12., 19. & 26.09., ab 16 Uhr; Graf- fiti für Anfänger am 12. & 26.09., ab 14 Uhr;

Vielfalt tut gut am 13. & 27.09., ab 15 Uhr KINDERKLUB

Spielen, Kochen, Basteln, Kinderprojekte immer donnerstags, ab 15 Uhr; Apfelmus selbst hergestellt am 07.09.; Bastelecke am 14.09.; Leckere Smoothies herstellen am 21.09.; Bastelecke am 28.09.

FIT & FUN

Das Spielmobil kommt! 13., 20. & 27.09 ab 14 Uhr (unter Vorbehalt)

Line’s Play 5., 12., 19. & 26.09., ab 17 Uhr DA S GEHT AUCH NOCH...

Fun-Freitag – Was geht?

Am 1., 8., 15. & 29.09. ab 18 Uhr SCHULE & BERUF

Hausaufgabenhilfe jeden Tag ab 15 Uhr mög- lich. Sprecht mit uns!

suNdhAuseN

Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7, 036 21 /75 87 47

Marina Bechler & Thomas Kühn

Öffnungszeiten: Di – Fr, 13.30 – 22.00 Uhr, Sa, 14.00 – 20.00 Uhr

KINDERKLUB

Spielen, Basteln, Hausaufgabenhilfe und viele kreative Möglichkeiten... jeden Tag ab 16 Uhr

PROJEKTE

Sagen und Geschichte des Landkreises:

am 07.09. ab 13.45 Uhr: „Die Sage vom Spring in Mühlberg“.

am 28.09. ab 13.45 Uhr „Die weiße Frau von Schloss Tenneberg (Waltershausen)“.

FIT & FUN

Das Spielmobil kommt! Jeden Dienstag während der Schulzeit ab 14 Uhr

VERANSTALTUNGEN

Am 01.09., ab 14 Uhr feiert der Kinder- und Ju- gendtreff Sundhausen seinen 21. Geburtstag mit vielen Spielen, Aktivitäten und Turnie- ren auf Schulhof und Anger!

Baubeginn für den 3. Bauabschnitt der Mauersanierung am ehemaligen Friedhof II

Der ehemalige Friedhof II zwischen Eisen- acher Straße und Karl-Schwarz-Straße ist als Einzeldenkmal ausgewiesen. Er wurde 1967 geräumt, seine Grabmale entsorgt bzw. auf den Hauptfriedhof umgesetzt. Be- stehen blieb seither die Einfriedungsmauer mit den hohen Pfeilern des einstigen Ein- gangstores und die Leichenhalle. In der kommenden Woche beginnen die Bauarbei- ten des 3. Bauabschnittes zur Sanierung der Einfriedungsmauer.

Im Jahr 2010 wurde im Auftrag der Stadtver- waltung Gotha ein Gutachten zur Zustand- seinschätzung der Mauer erarbeitet. In die- sem wurde ihr Zustand insgesamt als sehr schlecht bezeichnet. Mehrere Abschnitte wurden als einsturzgefährdet bewertet.

Gleichzeitig wurde Einsturzgefahr bei den Torpfeilern festgestellt, 2012 bestand zu- dem auch Einsturzgefahr der Mauerab- schnitte in der Eisenacher Straße. Aus die- sem Grunde wurden die gefährdeten Ab- schnitte rückgebaut und eingelagert.

Mit der Erweiterung des Sanierungsge- bietes der Stadt Gotha wurde es möglich, für die Sanierung der Mauer Städtebauför- dermittel aus Bundes- und Landesfinanzhil- fe zu beantragen. Im November 2014 wurde bereits der 1. Bauabschnitt, im November 2016 der 2. Bauabschnitt fertiggestellt.

Am 27.02.2017 erhielt die Stadt Gotha den Zuwendungsbescheid über die Bewilligung von Fördermitteln für die Sanierung des 3. Bauabschnittes in Höhe von rund

153.000,00 e. Die Baumaßnahme wurde anschließend beschränkt ausgeschrieben.

Bei reibungslosem Ablauf ist das Bau- ende im November 2017 geplant. Mit der Planung und Bauleitung wurde das Inge- nieurbüro für Steinsanierung und Denk- malpflege Dr.-Ing. Heike Kirsten aus Er- furt beauftragt. Von städtischer Seite wird die Baumaßnahme durch das Garten-, Park- und Friedhofsamt betreut. Die Fort- setzung der Mauersanierung mit dem vierten und letzten Bauabschnitt ist für 2018 geplant. Im Anschluss soll die Frei- flächengestaltung erfolgen, um das Ge- lände dann als „Arnoldi-Friedhof“ zum Ziel- ort touristischer Führungen entwickeln zu können.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 8/2017 · 24. August 2017 · Seite 9

Schützenallee 31, 99867 Gotha

Tel. 03621/8230-49, Fax: 03621/8230-48 Internet: www.vhs-gotha.de (vollstän- diges Programm und Anmeldung) Aktuell! Herbstsemester 2017

Das neue Programm der Volkshochschule ist da.

Anmeldung: bis 01.09.2017 Semesterbeginn: 11.09.2017 Sprachenberatung:

Montag, 28.08.2017, 16:00 – 18:00 Uhr Dienstag, 05.09.2017, 16:00 – 18:00 Uhr Es erwarten Sie viele neue Bildungs- und Freizeitangebote in den Bereichen Spra- chen, Arbeit, Beruf und EDV, Gesundheits- bildung und kreatives Gestalten.

Gesundheit

Heike Strumpf (03621) 8230-44 Kennenlernkurs „Harmonie“ (Tai Chi Form) am 02.09.17, Sa, 09:00 – 12:15 Uhr Hatha-Yoga für Rücken, Schultern und Nacken ab 14.09.17, Do, 17:00 – 18:30 Uhr Rückhalt – Ganzheitliche Rückenschule ab 14.09.17, Do, 19:30 – 21:00 Uhr

Sprachen

Heike Strumpf (03621) 8230-44 Französisch A1.1 (für Anfänger) ab 19.09.17, Di, 18:00 – 19:30 Uhr Spanisch Konversation A2 ab 16.10.17, Mo, 18:30 – 20:00 Uhr mit einer Muttersprachlerin

Grundbildung – Schulabschlüsse Jan Heinrich (03621) 8230-41

Ab September Schulabschlüsse an der KV- HS Gotha

Bewerbungen für die Kurse:

Realschulabschluss, ab Mo, 04.09.2017, Mo – Do, 17:00 – 21:05 Uhr

Abitur (Allgemeine Hochschulreife), ab Mo, 04.09.2017, Mo – Fr, 17:00 – 21:05 Uhr werden ab sofort entgegengenommen.

Für nähere Informationen und Beratung steht Ihnen Herr Heinrich unter 03621/

8230-41 gern zur Verfügung.

Nähere Informationen/Anmeldungen sind möglich unter 03621/8230-49 sowie in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Gotha, Amt für Bildung, Schulen Sport und Kultur, Sachgebiet Kreisvolkshochschule in der Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Ho- he Straße 37) und auf unserer Webseite:

www.vhs-gotha.de.

Volkshochschule des Landkreises Gotha

155.999,14 e für ehrenamtliches Engagement

Fördermittel an Gothaer Vereine ausgereicht

Die Stadt Gotha hat im Rahmen ihrer freiwil- ligen Leistungen umfangreiche Fördermittel aus dem Haushalt 2017 an Vereine und Ver- bände ausgezahlt. Insgesamt konnten 155.999,14 e zur Verfügung gestellt werden, um engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha in ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen.

Fördermittel für die Wohlfahrtspflege Der L’amitié e.V. wurde mit einem Zuschuss von 2.500 e unterstützt, darüber hinaus wurden 720 e für die Kosten von Sprachkun- digenprüfungen zur Verfügung gestellt.

Das Frauenhaus förderte die Stadt Gotha mit einem Zuschuss von 21.300 e und daneben mit einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 13.700 e.

Für die Freiwilligenagentur des Diakonie- werks Gotha wurden 5.000 e zur Verfügung gestellt. Die Seniorenarbeit in der sozialen Einrichtung Gotha-Ost hat 4.000 e erhalten.

Der Verband der Behinderten wurde in die- sem Jahr mit 1.000 e gefördert. Die Selbst- hilfegruppe „Schädel-Hirnpatienten Gotha und Landkreis“ wurde für ihre Arbeit zur In- tegration Wiedererwachter aus dem Koma mit 100 e unterstützt. Die Volkssolidarität Gotha e.V. erhielt 400 e für die Projekt- durchführung „Gesundheit im Alter erhalten und Erfahrungen an andere weitergeben“.

Fördermittel für Kulturvereine

Der art der stadt e.V. wurde mit einem insti- tutionellen Zuschuss in Höhe von 20.000 e für Projekte und einem Mietkostenzuschuss in Höhe von 26.231,04 e unterstützt.

Der Museumslöwen Gotha e.V. erhielt für die Gestaltung der Ausstellung „Gotha und der Thüringer Wald“ im Schiele-Museum von Gastonia eine Zuwendung von 10.000 e. Das Fanfaren- und Showorchester Gotha wurde neben einer institutionellen Förde- rung von 10.000 e mit 2.500 e für die Teil- nahme an der 54. Europeade in Turku unter- stützt.

Die Kulturgesellschaft Sundhausen erhielt 500 e für die Ergänzung eines Pavillons, der Fröbelverein für das Kinderliederfestival 357 e, die Marinekameradschaft Gotha e.V.

300 e zur Feier ihres 25-jährigen Jubiläums.

Der Gothaer Kinderchor erhielt für die Durch- führung des Chorlagers 3.600 e, der Verein Historische Uniformen 300 e. Zur Veranstal- tung des 22. Workcamps in Gotha wurden dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür- sorge e. V. 500 e zugewendet. Für die Auslo- bung des Publikumspreises beim 21. Metall- gestalterstreffen erhielt der Verein Gotha glüht e.V. 100 e.

Förderung des Gustav-Freytag-Hauses Der Betreiber des Gustav-Freytag-Hauses, der Siebleber Heimatverein, muss keine der anfallenden Betriebskosten für das Muse- um in Höhe von 4.600 e zahlen. Diese über- nimmt seit Sanierung des Museums voll- ständig die Stadt Gotha, so dass der Verein diesbezüglich nicht mit der Fördermittelak-

quise belastet wird, sondern sich voll der in- haltlichen Arbeit widmen kann.

Förderung des Mehrgenerationenhauses Mit 8.000 e Geldmitteln und mit 2.000 e nicht monetärer Zuwendung (Druckkosten und Mietkostenzuschuss für die Flohmär- kte in der Stadthalle von 1.200 e) wird das Mehrgenerationenhaus jährlich unter- stützt. Das Mehrgenerationenhaus offe- riert seine vielfältigen Angebote für alle Generationen in einem städtischen Gebäu- de, im Cranach-Haus auf dem Hauptmarkt.

Die vom Verein zu zahlende Kulturmiete in Höhe von 14.500 e fließt durch die Auf- wendungen der Stadt für Heizung, Be- leuchtung, Wasserverbrauch, für Anlieger- pflichten, Straßenreinigungsgebühren, Gebühren für den Fernmeldeanschluss so- wie für die bauliche Unterhaltung des Ge- bäudes dem Verein in vorgenannter Höhe direkt wieder zu.

Vereinsmietkostenförderung für die Nutzung von Kulturhaus und Stadthalle Vereine haben die Möglichkeit, zum Anmie- ten des Gothaer Kulturhauses und der Stadt- halle, bei der Stadtverwaltung Anträge zur Vereinsmietkostenförderung stellen. Bis zu 50 % der Mietkosten können durch Förder- mittel aus dem städtischen Haushalt im Rahmen der vorhandenen Mittel finanziert werden.

Im Jahr 2017 wurde der Verein zur Präventi- on und Prophylaxe für Kinder und Jugendli- che e.V. mit 327,25 e für eine Veranstaltung im Kulturhaus, die Gothaer Karnevalsge- meinschaft 1669 e.V. mit 1.582,70 e für die Faschingsveranstaltungen und der Volks- bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

mit 595 e für das Gadolla-Gedenkkonzert unterstützt. Der Landesverband Thüringen der Volkssolidarität erhielt 292,50 e für das 25. Landes-Chortreffen, die Freunde und Förderer der Arnoldischule erhielten 595 e für ihren Abiturball. Die Freunde und Förde- rer des Gustav-Freytag-Gymnasiums unter- stützte die Stadtverwaltung bei den Mietko- sten für ihre Feier zum 25-jährigen Jubiläum der Namensgebung mit 220,15 e; der För- derverein In.Form für 2 e.V. der Staatlichen Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr erhielt für die feierliche Exmatrikulation im Kulturhaus 178,50 e.

„Ich bin mir sicher, dass diese 155.000 e sehr gut angelegt sind. Die Stadtverwal- tung unterstützt damit Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in Gotha en- gagieren und einen großen Teil ihrer Frei- zeit dafür verwenden, mit ihren sozialen oder kulturellen Projekten zu einem vielfäl- tigen Leben in unserer Stadt beitragen. Es ist auch ein Stück Anerkennung dieser eh- renamtlichen Arbeit und der Mehrwert, der damit erzielt wird, lässt sich gar nicht in Euro errechnen.“, so die Beigeordnete und Kämmerin der Stadt Gotha, Marlies Mikolajczak.

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Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2017 · 24. August 2017 Nichtamtlicher Teil

„Gotha international“ – Jugendbegegnungen

mit dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e. V.

Auf besondere Art und Weise engagierten sich auch in diesem Jahr wieder junge Menschen aus ganz Europa im Rahmen von Jugendbegeg- nungen und Workcamps des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. für den Frieden und die Völkerverständigung. Jugend- liche im Alter von zwischen 15 bis 27 Jahren lernten in den Projekten nicht nur Land und Leute kennen, sondern halfen auch tatkräftig bei der Pflege von Kriegsgräber- und Gedenk- stätten und setzen sich mit der europäischen Geschichte auseinander.

43 Jugendbegegnungen und Workcamps in ganz Europa werden im Jahr 2017 vom Volks- bund durchgeführt. Hinzu kommen die spezi- ellen Angebote für Schulklassen und Gruppen in den Jugendbegegnungs- und Bildungsstät- ten (JBS), die der Volksbund in Frankreich (Nie- derbronn-les-Bains), den Niederlanden (Ysse- lsteyn), Belgien (Lommel) und Deutschland (Golm/Insel Usedom) betreibt.

Der Landesverband Thüringen veranstaltete gemeinsam mit dem Kompetenzcenter Inter- nationale Jugendbegegnungen der Bundesge- schäftsstelle in Kassel in diesem Jahr bereits zum 22. Mal ein Workcamp in Gotha. Dabei tra- fen sich vom 8. bis 22. August 2017 insgesamt 28 junge Leute im Alter von 15 bis 27 Jahren aus 9 verschiedenen europäischen Ländern.

Sieben Teilnehmer kamen aus Deutschland, je- weils vier aus Italien und der Türkei, drei aus Rußland und aus Weißrußland, jeweils 2 aus Polen sowie aus Rumänien und Ungarn, einer aus der Ukraine.

Im Workcamp wurden an fünf Tagen jeweils drei Stunden lang an den Kriegsgräbern auf

dem Hauptfriedhof Gotha, unter Anleitung und mit Unterstützung der Mitarbeiter des Garten-, Park- und Friedhofsamtes der Stadtverwal- tung, Pflegearbeiten geleistet.

Schwerpunktthemen dieser Begegnung wa- ren – neben Pflegearbeiten auf den Kriegsgrä- berstätten in Gotha – auch Tagesseminare in der Gedenkstätte Buchenwald, ein Besuch auf der Wartburg in Bezug auf das Reformations- jahr und Workshops zu verschiedenen Themen wie „Flucht und Migration im 20. Jahrhundert“

oder „Krieg und Menschenrechte“. Auch ha- ben sich die TeilnehmerInnen mit der „Aktion Rote Hand“ beschäftigt, die sich gegen den Einsatz von Kindersoldaten weltweit richtet.

Im Workcamp Gotha konnten Jugendliche Ge- schichte auf einzigartige Weise nachvollzie- hen. Sie arbeiteten daran, dass die Toten von Krieg und Gewaltherrschaft nicht vergessen werden und sorgten bei der Begegnung mit Gleichaltrigen aus anderen Ländern dafür, dass Europa friedlich zusammenwächst. Aus- flüge zu Sehenswürdigkeiten der Region so-

wie Spiel und Spaß kamen bei diesen Begeg- nungen natürlich nicht zu kurz. Die Finanzie- rung des Workcamps Gotha wurde ermöglicht durch die Unterstützung des Freistaates Thü- ringen, des Landkreises Gotha und der Stadt Gotha.

Baumaßnahme im „August-Köhler-Kinderhaus“ beendet

In einer Bauzeit von April 2017 bis Juli 2017 wurden im „August-Köhler-Kinderhaus“ Bau- kosten in Höhe von ca. 120.000 e, (ohne Aus- stattung) verbaut.

Es wurde 1 Gruppenbereich inklusive Sanitär- bereich umgebaut. Dieser Bereich stand viele Jahre lang leer und wurde nur noch zum Ab- stellen genutzt. Die Räume wurden komplett saniert, alles wurde erneuert. Die Fußböden und Teile der Wände sind jetzt mit farbenfro- hen Fliesen belegt, im Wandbereich mit kind- gerechten Motiven in Form von Giraffen, Ze- bras und Wolken. Die Waschbecken sind nun als Insellösung kreisrund in einem gemein- samen Element integriert und in drei verschie- denen Höhen abgestuft. So findet jedes Kind die ideale Höhe. Diese Art der Montage ver-

bessert die Übersichtlichkeit im Raum erheb- lich. Die Erzieherinnen haben jetzt einen deut- lich verbesserten Überblick über das gesamte Geschehen im Sanitärbereich. Früher trennte eine relativ hohe Wand den Raum in zwei Be- reiche. An dieser Wand waren die alten Wasch- tische befestigt. Die Übersichtlichkeit im Raum war durch diese Bauweise sehr stark eingeschränkt. Auch die Toilettenbecken sind in verschiedenen Höhen montiert, um der Al- tersstruktur der Kinder gerecht zu werden. Die Pappwand zwischen der Garderobe und dem Gruppenraum wurde durch eine Trockenbau- wand ersetzt. Alle Bodenbeläge wurden er- neuert, Wände neu gestaltet und an den De- cken wurden spezielle Patten angebracht um die Raumakustik zu verbessern.

Die alten Plattenheizkörper in den Sanitärbe- reichen wurden durch neue Heizkörper er- setzt. Alle Wasser- und Abwasserleitungen von und zu den Sanitärbereichen wurden ausge- tauscht. Aus dem ehemaligen Waschmaschi- nenraum und einem angrenzenden Erzieher- WC wurde durch Entfernen der Trennwand ein neuer, großer WC-Bereich für die Erzieherinnen geschaffen. Die Waschmaschine befindet sich jetzt im Kellergeschoss. Aus einem ehemaligen Lagerraum und dem leer stehenden Büro des ehemaligen Hortbereiches wurde durch Ent- fernen der Trennwand ein neues, großes Büro für die Leitung der Einrichtung geschaffen. Es arbeiteten acht verschiedene Baufirmen (sie- ben aus Thüringen, eine aus Bayern) an der Maßnahme.

Oberbürgermeister eröffnet der Seniorenakademie mit Vortrag

Am Dienstag, dem 12. September 2017 findet 10 Uhr die Eröffnung der 11. Gothaer Senioren- akademie im Kulturhaus Gotha statt. Alle Inte- ressierten sind herzlich eingeladen dem Vor- trag „Revolutionen der Geschichte – 125 Go- thaer, die die Welt veränderten“, Schicksale und Leistungen von Frauen und Männern der

1250-jährigen Gothaer Geschichte von und mit Oberbürgermeister Knut Kreuch zu lauschen.

Da der Vortrag im Kulturhaus stattfindet und dort mehr Plätze vorhanden sind, können noch viele Gasthörerausweise direkt vor Ort zum Preis von 5 e verkauft werden. Der Vortrag

dauert zwei mal 45 Minuten mit einer 15minü- tigen Pause, währenddessen Pausengetränke gesponsert von der Oettinger Brauerei Gotha verteilt werden.

Die Veranstalter freuen sich auf reges Interes- se der Bürger und das Wiedersehen aller Teil- nehmer der Seniorenakademie.

Für die jahrelange Unterstützung des Work- camps wurde die Stadt Gotha mit einer Ehren- plakette des Volksbundes ausgezeichnet.

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Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 8/2017 · 24. August 2017 · Seite 11

„Hannah-

Höch-Ehrung“ 2017

Vorschläge erbeten

Vielen Gothaerinnen und Gothaern sowie Kun- stinteressierten ist bekannt, dass Hannah Höch die berühmteste Tochter der Stadt ist.

Um den Namen und das Wirken Hannah Höchs noch bekannter zu machen, veranstaltet die Stadt Gotha seit dem Jahr 2008 am Geburtstag der Künstlerin, dem 1. November, die Hannah- Höch-Ehrung. Diese Veranstaltung soll zum Anlass genommen werden, das künstlerische Schaffen Gothaer Frauen zu würdigen. Geehrt werden sollen Künstlerinnen aller Genres, auch solche, die in der Öffentlichkeit noch nicht oder wenig bekannt sind. Geehrt werden können auch kunst- und kulturinteressierte Frauen, die in Gotha geboren wurden oder lebten und noch immer einen engen Bezug zu unserer Stadt haben. Unter dem Namen „Han- nah-Höch-Ehrung“ hat sich diese Würdigung bereits zu einem festen Bestandteil im kultu- rellen Leben der Stadt etabliert. Die Stadt Go- tha bittet hiermit um Vorschläge für die Ehrung aus der Bevölkerung. In den Vorschlägen soll neben dem Namen und der Anschrift der Künstlerin und dem Absender der Einreicherin oder des Einreichers auch eine kurze Begrün- dung für die Ehrung enthalten sein. Die Vor- schläge sind bis zum 21. September. 2017 an die Stadtverwaltung Gotha, Ekhofplatz 24, Bü- ro der Gleichstellungsbeauftragten zu senden.

E-Mail: gleichstellung@gotha.de

Eine Jury wird die zu ehrende Gothaer Künstle- rin aus den Einsendungen auswählen. Bei Rückfragen steht die Gleichstellungsbeauf- tragte Kerstin Tornow unter Tel. 222-229 oder unter oben genannter E-Mail zur Verfügung.

Baumpflanzungen für das „Mohrenquartier“

In der Stadt Gotha soll sich in den nächsten Jahren in der Tallage Mohrenstraße vieles än- dern. Zum einem sollen hier eine gut ausge- baute Straße mit Anbindungen in alle Him- melsrichtungen mit Parkmöglichkeiten für Be- sucher der Stadt entstehen und zum anderem großzügige Grünflächen mit einem dichten Baumbestand.

An dieser Stelle, mit dem Flutgraben und den vielen Brachflächen, soll ein innerstädtischer Anziehungspunkt für naturliebende Bürger ge- schaffen werden. Für die Pflanzungen werden finanzielle Mittel aus den Grünausgleichszah- lungen verwendet. Das Garten-, Park- und Friedhofsamt hat nach zahlreichen Anfragen zu Baumspenden, über die Idee der „Hochzeitsal- lee“ hinaus, auch ein Modell entwickelt, welches mit Spendengeldern finanziert werden soll.

Die Kosten für einen Baum mit der Pflanzung und einer anschließenden dreijährigen Fertig- stellungs- und Entwicklungspflege belaufen sich, abhängig von der jeweiligen Baumart, auf ca. 700 bis 1000 Euro. Die Bäume werden ent-

sprechend einem Pflanzkonzept ausgewählt.

Die Baumstandorte sind bereits durch den Rah- menplan definiert.

Die eingehenden Spenden werden gesam- melt, damit einmal im Jahr mehrere Bäume zeitgleich gepflanzt werden können. Auch klei- ne Spenden tragen zum Gelingen der Pflan- zungen bei. Es zählt der Wunsch etwas zu die- ser neuen „grünen Lunge“ in Gotha beizutra- gen. Die Spender werden auf Tafeln innerhalb der Fläche namentlich genannt und erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung. Alle Gothaerinnen und Gothaer, die etwas zu einer schönen grünen Stadt beitragen möchten, sind hiermit aufgerufen sich für die Begrünung des Mohrenquartiers zu engagieren. Spenden können eingezahlt werden an: Spendenkonto:

Stadtverwaltung Gotha, Kreissparkasse Go- tha, IBAN: DE 91 8205 2020 0750 1001 50, BIC:

HELADEF 1 GTH, Verwendungszweck: VW 48-Baumspende Mohrenquartier. Oberbürger- meister Knut Kreuch und das „grüne Team“ der Stadt Gotha bedanken sich bei allen Spen- dern.

Nächste Bürgerfahrt

des Oberbürgermeisters nach Merseburg

Die 24. Bürgerfahrt des Oberbürgermeisters der Residenzstadt Gotha führt in die Dom- und Hochschulstadt Merseburg an der Saale im südlichen Sachsen-Anhalt.

Merseburg bezaubert – sie gilt als Mutter der mitteldeutschen Städte – diese Zuschreibung verdankt die Stadt einer Person: Bischof Thiet- mar von Merseburg. Bereits in seiner Biblio- thek müssen sich die Merseburger Zauber- sprüche befunden haben – die älteste alt- hochdeutsche Handschrift mit heidnischem Inhalt.

Einstmals Bistums- und barocke Herzogsresi- denz, später beschauliche Beamten- und Re- gierungshauptstadt der preußischen Provinz Sachsen, im vorigen Jahrhundert innovatives Zentrum von Chemieindustrie und Technikent- wicklung.

Bei einem ausgedehnten Stadtrundgang durch das historische Merseburg erhalten Sie Einblick in die über 1150-jährige Stadtge- schichte. Herausragende Baudenkmale des

Dom- und Schlossbereiches sowie historische Anlagen, Gebäude und Plätze stehen im Mittel- punkt der Führung. An der Saale gelegen wer- den Sie Merseburg mit dem Boot die kultu- relle, als auch natürliche Schönheit der Saale- landschaft entdecken. Die Saale ist eine der Wasserstraßen, die zum binationalen Projekt Blaues Band gehört.

Auf nach Merseburg am Samstag, dem 16. September 2017! Der Unkostenbeitrag beträgt 40,00 Euro pro Person. Weitere Details zur Fahrt (zu den Fahrtzeiten des Busses oder zum Programmablauf) geben wir ihnen recht- zeitig bekannt.

Alle Mitfahrtinteressenten können Sie sich bei der Stadtverwaltung Gotha – Frau Danz, Büro des Oberbürgermeisters unter 03621/222-278 melden. Anmeldungen werden telefonisch am Dienstag, dem 29.08.2017, ab 10.00 Uhr gern entgegen genommen.

Nachteulen-GD

Gottesdienst für Ausgeschlafene – Gottesdienst für Suchende

Noch zwei N8-Eulen-Gottesdienste gibt es in diesem Jahr, am 03.09. und 19.11., wie immer um 17 Uhr in der Margarethenkirche. Wir freu- en uns darauf, wieder mit Ihnen ganz besonde- re Gottesdienste zu feiern, in denen die Besu- cher sich beteiligen können, in denen Zeiten der Stille, des Hörens und des musikalischen Genusses möglich sind. Auch in den kommen- den Gottesdiensten wird wieder das Thema FRIEDEN die größte Rolle spielen, der Frieden, den wir in uns brauchen und der Friede, den die Welt braucht. Lassen Sie sich einladen auch nach dem Gottesdienst noch bei Getränk und Knabberei im Gespräch zusammenzubleiben.

Evangelisches Forum

Herzliche Einladung zum Vortrag mit anschlie- ßendem Gespräch in den Gemeindesaal im Augustinerkloster Gotha, Jüdenstraße 27 am 13 September 2017. Ab 9.30 Uhr Ankommen und Gespräche bei Kaffee oder Tee, 10 Uhr Be- ginn des Referates. Der Unkostenbeitrag be- trägt 3 e. Thema: 500 Jahre Reformation – ein Jubiläum als Spiegel seiner Zeit. Nachlese zu Luther 2017 Prof. Dr. Hartmut Lehmann, Kiel

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Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 8/2017 · 24. August 2017 Nichtamtlicher Teil

17. BAROCKFEST auf Schloss Friedenstein

Zu Ehren der Herzogin Luise Dorothea – das größte Barockfest Mitteldeutschlands lädt vom 26. bis 27. August 2017 nach Gotha ein

Zum größten Barockfest Mitteldeutschlands verwandelt sich Schloss Friedenstein wieder in die farbenprächtige Residenz Herzog Fried- richs III. von Sachsen-Gotha-Altenburg (reg.

1732 – 1772) und seiner Gemahlin Luise Doro- thea. Am letzten Augustwochenende (26. und 27. August 2017) lockt es mit einem bunten Spektakel Barockfreunde aus ganz Deutsch- land nach Gotha. Alle Museen im Schloss, das Herzogliche Museum und die Sonderausstel- lungen sind geöffnet. (Museen im Schloss:

Samstag: 10 bis 21 Uhr, Sonntag: 11 bis 18 Uhr;

Herzogliches Museum: Samstag und Sonntag:

10 bis 18 Uhr). Eintritt (für das Fest und alle Ausstellungen im Barocken Universum): Ta- geskarte 10 Euro (ermäßigt 4 Euro), 2-Tagekar- te 15 Euro (ermäßigt 8 Euro), Kinder bis zum 16.

Lebensjahr freier Eintritt Auszug aus dem Programm:

(alle Orte, Zeiten und Veranstaltungen finden Sie auf der Homepage:

wwwstiftungfriedenstein.de und den örtlichen Aushängen):

Freitag, 25. August

HISTORISCHES RATHAUS/Hauptmarkt 19.00 Uhr Eröffnung des Barockfestes durch Oberbürgermeister Knut Kreuch

Samstag, 26. August FESTSAAL

13.00 Uhr Plié, elevé und cabriolé – Tanz mit dem Potsdamer Rokoko e.V., 16.00 Uhr Das Herzogspaar empfängt ausgewählte Gäste zur privaten Audienz

SCHLOSSKIRCHE

11.00 – 18.00 Uhr verschiedene Konzerte mit

„Les Matelots“, „Ensemble Corda mobile“,

„Rosentaler Barockensemble“, „Ensemble Pé- rola Barroca“

EKHOF-THEATER

11, 13 und 20 Uhr „Der Geiger stürzt aus dem Fenster!“– Die Virtuosität des Francesco Maria Veracini – Rosentaler Barock Ensemble, 15 und 17 Uhr AUF DEM OLYMP – Götter und Göttinnen

zeigen sich ganz menschlich – Barocktanzen- semble contretem(p)s berlin, 16.00 Uhr Capri- ola – Tanztheater mit dem Potsdamer Rokoko e.V. und Les Matelots

ARBEITSZIMMER DES HERZOGS

11.00 und 14.00 Uhr Der Hofuhrmacher erläu- tert die englische Standuhr

VORZIMMER DER HERZOGIN

14.30 Uhr Flowery Love Messages – Die Blu- mensprache – Eine Einführung mit Lady Mary Wortley Montagu

HAUPTBÜHNE / SCHLOSSHOF

10.30 bis 19.30Uhr Konzerte, Auftritte des Her- zogspaars, Zaubervorführungen, 21.00 Uhr Festliches Barockkonzert – Thüringen Philhar- monie Gotha spielt Fasch, Vivaldi, Telemann und Händel, 22.00 Uhr Barockfeuerwerk Sonntag, 27. August

FESTSAAL

14.00 Uhr Niels Badenhop mit Harfe und Ge- sang, 15.30 Uhr In Harmonie und Geometrie – Tanz mit dem Potsdamer Rokoko e.V.

SCHLOSSKIRCHE

10.00 Uhr Festgottesdienst, 12 – 17.00 Uhr ver- schiedene Konzerte mit „Les Matelots“, „En- semble Corda mobile“, „Rosentaler Barocken- semble“, „Ensemble Pérola Barroca“

EKHOF-THEATER

11 – 17 Uhr Verschiedene Vorführungen: Kon- zerte, Tanz und Theater

SCHLOSSHOF / BÜHNE

11 – 18 Uhr Konzerte, Auftritte des Herzogspaars, Zaubervorführungen, 18.00 Uhr Abschluss des Festes unter Beteiligung aller anwesenden Gruppen, Vereine und Mitwirkenden

Aus dem ganztägigen Programm:

• Kurzführungen im Schloss zu verschiedenen Themen; zur vollen und halben Stunde von 11 bis 17 Uhr (Samstag bis 19 Uhr)

• Fotos in historischen Kostümen; in der Kirch- galerie, Treppenhaus West, 1. Etage, Samstag:

14 bis 19 Uhr, Sonntag: 11 bis 18 Uhr, Kosten:

7 e pro Foto

• Salutschüsse an der Nordrampe

• Kinderbereich mit Basteln im Ekhof-Kabi- nett / Westturm

Foto: Kai KretzschmarFoto: Kai Kretzschmar

Foto: Ronny Steinbach

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Referenzen

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