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Sitzungstitel7 2017.STA.1728 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 5. Juni 2018

Grosser Rat

45 2017.STA.1728 Bericht Dritte Tätigkeitsbericht 2017 der Finanzkontrolle

Präsident. Der Tätigkeitsbericht 2017 der Finanzkontrolle wurde von der FiKo beraten. Der Präsi- dent der FiKo hat das Wort.

Daniel Bichsel, Zollikofen (SVP), Kommissionspräsident der FiKo. Der Tätigkeitbericht 2017 der Finanzkontrolle liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor. Gegenüber den Vorjahresberichten, welche vor allem System- und Statistikinformationen enthielten, kann dem neuen Bericht wesentlich mehr Inhaltliches aus der Prüftätigkeit entnommen werden. Die neue Aufmachung wird seitens der FiKo ausdrücklich begrüsst. Die Finanzkontrolle ist innerhalb des Kantons ein unabhängiges Organ, das seine Arbeit aufgrund des Gesetzes über die Finanzkontrolle vom 1. Dezember 1999 (Kantonales Finanzkontrollgesetz, KFKG) verrichtet. Der Finanzkontrolle obliegt primär die unabhängige Prüfung der Haushalt- und Rechnungsführung der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten des Kantons Bern. Anlässlich der ordentlichen Prüfung setzt die Finanzkontrolle Schwerpunkte und zeigt Schwachpunkte, Risiken und/oder Optimierungspotenzial auf. Nebst der Prüfung der Jahresrech- nung führt die Finanzkontrolle auch Bau-, Dienststellen-, Informatik-, Staatsbeitragsprüfungen und weitere Sonderprüfungen durch. Die Geprüften erhalten von der Finanzkontrolle eine direkte Be- richterstattung. Die wesentlichen Feststellungen werden im Quartalsbericht gegenüber der Regie- rung, der FiKo und der GPK offengelegt. Die Finanzkontrolle ist überdies die Anlaufstelle für Whist- leblowing und steht den Aufsichtskommissionen für spezielle Fragestellungen zur Verfügung.

Die Finanzkontrolle beschäftigte sich nebst der Einführung von HRM2 vor allem auch mit der Ord- nungsmässigkeit der Buchführung beim Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) der BVE. Die Aufarbeitung der bestehenden Mängel war für die Mitarbeitenden im Finanzbereich des AGG sowie für die beigezogenen externen Berater zeitaufwendig und komplex. Die FIN, der Regierungsrat so- wie die FiKo haben den Prozess engmaschig begleitet, und die Finanzkontrolle hat in Zusammen- arbeit mit externen Prüfgesellschaften erneut viel Zeit für die notwendigen Nachprüfungen inklusive einer ausführlichen Berichterstattung aufgewendet. Zudem engagierte sich die Finanzkontrolle im Projekt zur Überarbeitung des KFKG, welches mittlerweile beinahe zwanzigjährig ist. Das Projekt bietet die Chance, die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle weiter zu stärken und die Beschreibung der Aufgaben sowie der Pflichten dem aktuellen Umfeld beziehungsweise der Entwicklung der Re- visionsbranche anzupassen und nach den heutigen Bedürfnissen der politischen Gremien auszu- richten. Mit einem Stellenetat von 23,9 Vollzeiteinheiten und 27 Mitarbeitenden schliesst die Finanz- kontrolle ihre Rechnung mit einem Nettoaufwand von 4,2 Mio. Franken und einer Budgetunter- schreitung von 366 000 Franken ab. Die Finanzkontrolle ihrerseits wird von der BDO Visura, einer weiteren Treuhandfirma, kontrolliert. Das bedeutet, dass regelmässige Qualitäts- und Leistungsbe- urteilungen stattfinden und die Rechnungsführung von Externen revidiert wird. Dieses Prüfurteil verzögert sich in diesem Jahr ebenfalls, wird aber bei der Genehmigung der Jahresrechnung 2017 vorliegen. Mit ihren Prüfungen will die Finanzkontrolle letztlich auch einen Nutzen und Mehrwert verschaffen. Mit über tausend Empfehlungen konnte in qualitativer und quantitativer Hinsicht eine hohe Wirkung für die Verwaltung erzielt werden. 2017 belief sich das durch die Finanzkontrolle g e- schätzte Sparpotenzial auf rund 20 Mio. Franken, berechnet auf Jahresbasis. Ich nehme deshalb die Gelegenheit gerne wahr, um hier dem Vorsteher, Herrn Thomas Remund, und seinem Team unseren besten Dank auszusprechen. Im Namen der FiKo beantrage ich Ihnen, den Tätigkeitsbe- richt 2017 zur Kenntnis zu nehmen.

Präsident. Gibt es Fraktionsmeinungen? – Dann kommen wir zur Kenntnisnahme. Wer den Bericht der Finanzkontrolle zur Kenntnis nimmt, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.

(2)

Junisession 2018 2017.STA.1728 2

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Kenntnisnahme

Ja 141

Nein 0

Enthalten 1

Präsident. Sie haben den Bericht mit 141 Stimmen ohne Gegenstimme und 1 Enthaltung zur Kenntnis genommen.

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