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Die Finanzkontrolle ist inner- halb des Kantons ein unabhängiges Organ, das seine Arbeit aufgrund des Kantonalen Finanzkon- trollgesetzes verrichtet

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Sitzungstitel7 2016.STA.10721 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Nachmittag), 6. Juni 2017

Grosser Rat

11 2016.STA.10721 Bericht DIR/Amt Tätigkeitsbericht 2016 der Finanzkontrolle

Präsidentin. Wir kommen zum Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle. Grossrat Bichsel hat das Wort Daniel Bichsel, Zollikofen (SVP), Kommissionspräsident der FiKo. Die Finanzkontrolle ist inner- halb des Kantons ein unabhängiges Organ, das seine Arbeit aufgrund des Kantonalen Finanzkon- trollgesetzes verrichtet. Der Finanzkontrolle obliegt primär die unabhängige Prüfung der Haushalt- und Rechnungsführung der Behörden, der Verwaltung und der Anstalten des Kantons Bern. Anläss- lich der ordentlichen Prüfungen setzt die Finanzkontrolle immer wieder Schwerpunkte und zeigt Schwachpunkte, Risiken aber auch Optimierungspotenzial auf. Nebst der Prüfung der Jahresrech- nung führt die Finanzkontrolle auch so genannte Bau-, Dienststellen-, Informatik- und Staatsbei- tragsprüfungen sowie weitere Sonderprüfungen durch. Die Geprüften erhalten jeweils direkt von der Finanzkontrolle eine Berichterstattung, und die wesentlichen Feststellungen werden im Quartalsbe- richt gegenüber dessen Adressaten Regierungsrat, GPK und FiKo zusammengefasst und offenge- legt. Die Finanzkontrolle ist zudem im Kanton Bern die Anlaufstelle für Whistleblowing und steht den Aufsichtskommissionen für spezielle Fragestellungen oder Prüfungen zur Verfügung.

Auch bei der Finanzkontrolle war die Einführung von HRM2 bereits im Jahr 2016 spürbar und erfor- derte spezielle Prüfungshandlungen. So wurde im zweiten Quartal die Restatementbilanz per 1. 1. 2016 geprüft. Die Erstellung dieser Bilanz diente als Probelauf für die Erstellung der Bilanz per 31. 12. 2017, welche es dann erstmals nach den neuen Rechnungslegungsvorgaben von HRM2 zu erstellen gilt. Aufgrund des Umfangs und der Bedeutung der Feststellungen – es waren nicht weni- ger als166 Feststellungen mit einer festgestellten Überbewertung von ca. 1,3 Mrd. Franken – war die Finanzkontrolle der Ansicht, dass diese Restatementbilanz nicht den Vorgaben des Handbuchs für Rechnungslegung und dem kantonsinternen Fachkonzept für das Restatement von Dezember 2015 entsprach. Deshalb wurden die Prüfungshandlungen an dieser Stelle auch abgebrochen.

Ungeachtet der verschiedenen Feststellungen und auch von HRM2 kann die Finanzkontrolle jedoch festhalten, dass die Verwaltung des Kantons Bern auch im abgelaufenen Jahr in einem anforde- rungsreichen Umfeld ihre Aufgaben gewissenhaft, professionell und sachgerecht erfüllt hat.

Mit einem Stellenetat von 23,3 Vollzeiteinheiten und 27 Mitarbeitenden, schliesst die Finanzkontrolle ihre Rechnung bei einem Nettoaufwand von 4,2 Mio. Franken und einer Budgetunterschreitung von 382 000 Franken ab. Die Finanzkontrolle ihrerseits wird von der BDO Visura kontrolliert; das heisst, dass regelmässige Qualitäts- und Leistungsbeurteilungen stattfinden und auch ihre eigene Rech- nungsführung von Externen revidiert wird. Die BDO Visura kommt zu einer positiven Gesamtbeur- teilung der Tätigkeit der Finanzkontrolle. Die Finanzkontrolle des Kantons Bern verfüge – auch im Quervergleich mit anderen Kantonen und der Privatwirtschaft – über einen modernen Prüfansatz, mit dem sie dem gesetzlichen Auftrag effizient und sachgerecht nachkomme, so die BDO Visura weiter. Diesen Ausführungen kann ich mich nur anschliessen und ihnen beipflichten. Ich nehme diese Gelegenheit gerne wahr, um hier dem Vorsteher der Finanzkontrolle, Herrn Thomas Remund, und seinem Team unseren besten Dank auszusprechen. Im Namen der FiKo beantrage ich Ihnen, den Tätigkeitsbericht 2016 zur Kenntnis zu nehmen.

Präsidentin. Gibt es Fraktionsvoten zu Traktandum 11? – Das ist nicht der Fall, und wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung. Wer den Tätigkeitsbericht 2016 der Finanzkontrolle zur Kenntnis

(2)

Junisession 2017 2016.STA.10721 2

CONVERT_f6a843346a44437393dd84ea7bff829f 20.06.2017

nimmt, stimmt ja, wer die Kenntnisnahme ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Kenntnisnahme

Ja 125

Nein 0

Enthalten 0

Präsidentin. Auch diesen Bericht haben Sie zur Kenntnis genommen.

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