• Keine Ergebnisse gefunden

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 297/2021 Datum RR-Sitzung: 10. März 2021 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2020.BKD.54932 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 297/2021 Datum RR-Sitzung: 10. März 2021 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2020.BKD.54932 Klassifizierung: Nicht klassifiziert"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 18.01.2021 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 223719 | Geschäftsnummer: 2020.BKD.54932 1/2

02|00|D|v01

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 297/2021

Datum RR-Sitzung: 10. März 2021

Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2020.BKD.54932

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kulturförderungsfonds; Jahresrechnung 2020.

Genehmigung

1. Gegenstand

Die Rechnung 2020 des Kulturförderungsfonds schliesst per 31. Dezember 2020 mit einem Fondsbe- stand von CHF 21'735'871.22. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von CHF 8'556'312.33 resultiert ein Nettobestand von CHF 13'179'558.89. Im Revisionsbericht vom 20. Ja- nuar 2021 bestätigt die Finanzkontrolle des Kantons Bern die Richtigkeit der Angaben der Jahresrech- nung 2020 und empfiehlt diese zur Genehmigung.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 34 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)

‒ Art. 17 der Kantonalen Kulturförderungsverordnung vom 13. November 2013 (KKFV; BSG 423.411.1)

‒ Art. 33, Art. 39 und Art. 45 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (LotG; BSG 935.52)

‒ Art. 29a und Art. 32 der Lotterieverordnung vom 20. Oktober 2004 (LV; BSG 935.520)

‒ Verordnung über die Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor vom 8. April 2020 (CKKV; BSG 101.5)

3. Antrag

Auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem Be- schlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2020 des Kulturförderungsfonds zu genehmigen.

(2)

Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 18.01.2021 | Version: 2 | Dok.-Nr.: 223719 | Geschäftsnummer: 2020.BKD.54932 2/2

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ Grosser Rat

‒ Bildungs- und Kulturdirektion

‒ Sicherheitsdirektion

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 Für die bereits erwähnte, sehr rasche Umstellung auf Fernunterricht im Zuge der Covid-19-Mass- nahmen konnte die Universität von bereits fortgeschrittenen

Die Jahresrech- nung der Universität bildet Teil ihres Geschäftsberichts und wird vom Regierungsrat genehmigt.

Juni 2003 über die Berner Fach- hochschule (FaG), in der Bildungsstrategie des Kantons Bern sowie im Leistungsauftrag des Regie- rungsrates an die Berner Fachhochschule für die

Die Jahresrechnung der BFH wurde von der Finanzkontrolle des Kantons Bern geprüft und zur Genehmi- gung empfohlen. Antrag der Bildungs-

November 2020, dass eine Ausfinanzierung des Eigenkapitals der PH Bern nicht weiterverfolgt wird, sondern dass im Hinblick auf die neue Leistungsauftragsperiode ab 2022

Die Jahresrechnung der PH Bern bildet Teil ihres Geschäftsberichtes und wird vom Regierungsrat genehmigt.

Rechenschaftsbericht 2018 der interkantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz der Westschweiz und des Tessins an die Mitglieder der interparlamentarischen Kommission der Westschweizer

Nachdem sie ihre Struktur gestärkt und professionalisiert hat, ersucht die Stiftung «Fondation Mémoires d’Ici» für die Periode 2022–2025 um einen im Vergleich zur aktuellen