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Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 299/2021 Datum RR-Sitzung: 10. März 2021 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2021.SIDGS.27 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

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Aktie "Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 299/2021 Datum RR-Sitzung: 10. März 2021 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2021.SIDGS.27 Klassifizierung: Nicht klassifiziert"

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Nicht klassifiziert | Letzte Bearbeitung: 01.03.2021 | Dok.-Nr.: 223644 | Geschäftsnummer: 2021.SIDGS.27 1/1

02|00|D|v01

Regierungsratsbeschluss

RRB Nr.: 299/2021

Datum RR-Sitzung: 10. März 2021

Direktion: Sicherheitsdirektion

Geschäftsnummer: 2021.SIDGS.27 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Lotteriefonds – Genehmigung der Jahresrechnung 2020 1. Gegenstand

Die Jahresrechnung 2020 des Lotteriefonds schliesst per 31. Dezember 2020 mit einem Fondsbestand von CHF 115'174'062.00. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von

CHF 46'619'564.20 ein Nettobestand von CHF 68'554'497.80.

Im Revisionsbericht vom 26. Januar 2021 bestätigt die Finanzkontrolle des Kantons Bern die Richtigkeit der Angaben der Jahresrechnung 2020 und empfiehlt diese zur Genehmigung.

2. Rechtsgrundlagen

- Art. 47 Abs. 1 und 2, Art. 51 des Kantonalen Geldspielgesetzes vom 10. Juni 2020 (KGSG; BSG 935.52)

- Art. 93 Abs. 1 und 2 der Kantonalen Geldspielverordnung vom 2. Dezember 2020 (KGSV; BSG 935.520)

- Art. 34 Abs. 2 Bst. a des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)

- Art. 20 Abs. 1 des Gesetzes vom 13. September 2004 über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des zweisprachigen Amtsbezirks Biel

(Sonderstatutsgesetz, SStG, BSG 102.1)

3. Antrag

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem Beschluss- entwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2020 des Lotteriefonds zu genehmigen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler

‒ Grosser Rat

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