• Keine Ergebnisse gefunden

Elektronischer Heilberufsausweis

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Elektronischer Heilberufsausweis"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Elektronischer Heilberufsausweis

Ausgabe von elektronischen Heil- berufsausweisen durch die Säch- sische Landesärztekammer Die elektronische Gesundheitskarte ist in aller Munde, vom elektroni- schen Heilberufsausweis ist dagegen in Politik und Medien wenig zu hören. Aber gerade der elektronische Heilberufsausweis bietet durch seine qualifizierte elektronische Signatur, die einer persönlichen Unterschrift gleichgestellt ist, Möglichkeiten einer verbesserten Patientenbetreuung und die Chance zur Erleichterung von Abläufen in der Arztpraxis und in der sektorenübergreifenden Versorgung.

Dabei ist insbesondere der „Elektro- nische Arztbrief“, also die direkte elektronische Arzt-zu-Arzt-Kommu- nikation, ein wichtiges Anwendungs- gebiet, bei dem eine elektronische Gesundheitskarte nicht zwingend erforderlich ist und damit eine Imple- mentierung unabhängig vom Aus- stattungsgrad der Versicherten mit elektronischen Gesundheitskarten erfolgen kann. Der hohe Sicherheits- standard der verschlüsselten Daten, die Rechtssicherheit und die Schnel- ligkeit der Verfügbarkeit von Diagno- sen und Befunden bedeuten dabei einen echten Gewinn sowohl für die Ärzte wie auch für die Patienten.

Gleiches gilt für die elektronische Patientenakte. Die Definition und die Durchsetzung eines deutschlandwei- ten Standards für beide Anwendun- gen ist eine vordringliche Aufgabe, um die Kompatibilität der sich bereits entwickelnden regionalen Insellösun- gen zu sichern.

Weitere Anwendungen des elektro- nischen Heilberufsausweises sind das Online-Banking, beispielsweise mit der Deutschen Apotheker- und Ärz- tebank, die Online-Abrechnung mit der Privatärztlichen Verrechnungs- stelle und in der Zukunft die Online- Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sowie die kom- plikationslose Anmeldung an Porta- len der ärztlichen Selbstverwaltung.

Außerdem wird derzeit geprüft, den Fortbildungsausweis und die Bar-

codes für die Erfassung der Fortbil- dungspunkte durch den elektroni- schen Heilberufsausweis zu ergänzen.

Aus diesen Gründen hat sich die Sächsische Landesärztekammer be reits sehr früh für die intensive Be gleitung der Konzeptionen zum elek- tronischen Heilberufsausweis bundes- und sachsenweit eingebracht. Die Projektgruppe „Elektronischer Arzt- ausweis“, die aus ehren- und haupt- amtlichen Mitgliedern besteht, hat diese Prozesse kontinuierlich begleitet.

Anfang des Jahres 2009 wurde gemeinsam mit der Barmer Ersatz- kasse ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht, die Online-Bestellung von Kontrastmitteln für die sächsischen Radiologen über den elektronischen Heilberufsausweis zu realisieren.

Dabei sind insbesondere die schnelle Verarbeitung der Bestelldaten und damit die schnellere Verfügbarkeit der Kontrastmittel sowie die Einspa- rung von Verwaltungsaufwand inte- ressant. Es wurden gemeinsam mit dem Trustcenter medisign GmbH bis- her 11 elektronische Heilberufsaus- weise an die Radiologen herausge- geben. Dieser elektronische Heilbe- rufsausweis, die sogenannte HPC qsig, hat eine qualifizierte elektroni- sche Signatur, ist aber noch nicht mit den Gesundheitskarten der Genera- tion 1 kompatibel. Mit diesen Karten ist erst ab dem III. Quartal 2010 zu rechnen. Allerdings ist dann ein Umtausch aufgrund der bereits erfolgten Identifizierung problemlos möglich. Dieses Projekt soll nunmehr auch auf andere Länder übertragen werden.

Im Juni 2009 haben sich die Mitar- beiter des Berufsregisters und der Bezirksstellen Leipzig und Chemnitz einer Prüfung durch den TÜV-IT unterzogen. Im Ergebnis hat die Sächsische Landesärztekammer das Zertifikat „Konformitätsbestätigung für die Umsetzung von Sicherheits- konzepten“ erhalten. Damit wurde bestätigt, dass das KammerIdent- Verfahren der Sächsischen Landes- ärztekammer den Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signa- turverordnung entspricht.

Die Sächsische Landesärztekammer hat im November 2009 einen Rah- menvertrag zur Herausgabe der elek- tronischen Heilberufsausweise mit qualifizierter elektronischer Signatur mit einem Trustcenter geschlossen, welcher nach Prüfung durch die Bun- desnetzagentur als Mustervertrag für alle Landesärztekammern dienen soll.

Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, dass Kammermitglieder, die einen elektronischen Heilberufs- ausweis auch außerhalb von Testre- gionen und bekannten Pilotprojekten benötigen, sich an das Berufsregister wenden können, um diesen zu bean- tragen (Ansprechpartnerin: Frau Richter, Leiterin der Identifizierung, Tel.: 0351 8267 360).

Wir betonen, dass die Beantragung eines elektronischen Heilberufsaus- weises für die sächsischen Ärzte absolut freiwillig ist. Bereits beste- hende und geplante Projekte für den weiteren Aufbau einer sinnvollen medizinischen Telematikinfrastruktur möchten wir aber gern unterstützen.

Dipl.-Ök. Kornelia Keller Kaufmännische Geschäftsführerin Ute Taube Vorstandsmitglied und Vorsitzende der Projektgruppe

„Elektronischer Arztausweis“

Ärzteblatt Sachsen 1 / 2010

Anzeige

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis kön- nen sich Physiotherapeuten nicht nur als Berufs- angehörige ausweisen, sondern künftig auch auf die Daten der

In Abstimmung mit der Kassenärzt - lichen Vereinigung (KV) Sachsen soll der Ausweis künftig auch zur sicheren Authentifizierung in ge- schützten internen Portalbereichen

Eine Aussage über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Die Angaben entbinden

einen nichtlinearen Widerstand 70 3.3 Kombination statischer Kennlinien 72 3.3.1 Definition von Kennlinien 72 3.3.2 Serienschaltung zweier nichtlinearer Widerstände 75

Es stellt sich deshalb die Frage, wie weit Unterneh- men, insbesondere die grosse Zahl der KMU, für die elektronische Aufbewahrung von Daten und Informationen vorbereitet

Die Kommunikation im Zeitalter von E-Mail und Internet erfordert neue Wege der Identifizierung und des Vertrauensaufbaus und ist mit dem in der analogen Welt bewährten Grund-

§ 291 a SGB V (5) auch den elektroni- schen Heilberufsausweis (Health Profes- sional Card, kurz HPC), weil ohne diesen die Funktionen der Gesundheitskarte, wie zum Beispiel

Die PMG räumt dem Anwender, nachdem dieser zuvor mit der PMG im Rahmen der Einzelvereinbarung das Zusatzrecht zur Archivierung elektronischer Pressespiegel (Anlage