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Archiv "Elektronischer Heilberufsausweis: Fit für die elektronische Signatur" (09.05.2008)

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A1014 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 199. Mai 2008

T E C H N I K

Eine Voraussetzung für die elek- tronische Verordnung von Hilfsmit- teln ist die Weiterentwicklung der Ab- rechnungsrichtlinie (§ 302 SGB V), mit der ein eigener Datensatz für Hilfsmittel geschaffen wurde.

Prozessablauf

Holger Köppen vom IKK-Bundes- verband skizzierte den möglichen Ablauf einer Hilfsmittel-Verordnung:

Der Vertragsarzt stellt das eRezept aus, signiert es und gibt es frei. Die Daten werden im Rahmen einer ge- schützten Serverlösung ins Netz der Telematikinfrastruktur gestellt. Zu- gleich mit dem Verordnungsdaten- satz könnte ein inhaltsgleicher Ge- nehmigungsdatensatz erstellt wer- den, auf den die Krankenkasse zu-

greifen kann. Der Leistungserbringer erhält Zugriff auf die Verordnungs- daten, wenn der Versicherte dies durch seine eGK autorisiert. Alterna- tiv könnte der Versicherte über ein Ticketverfahren andere ermächtigen, den Zugriff auf die Verordnungsdaten zu ermöglichen. Der Leistungser- bringer erhält mit der Genehmigung durch die Krankenkasse die Möglich- keit, sowohl die Genehmigungsdaten der Krankenkasse als auch die Ver- ordnungsdaten des Arztes in sein EDV-System zu übernehmen. Diese sind dann nicht mehr innerhalb der Telematikinfrastruktur verfügbar und nicht bei einem anderen Leistungs- erbringer einlösbar.

Der Hilfsmittelbereich ist erst für das „Release 3“ der eGK vorgese-

hen. Zurzeit wird in den Testregionen das „Release 1“ mit den Basisanwen- dungen der eGK (offline) erprobt.

Das „Release 2“ soll 2009 folgen, der 100 000er-Test im Jahr 2010. Eine Erweiterung der unterstützten Ver- ordnungen mit Krankenhauseinwei- sungen, Heil- und Hilfsmitteln sowie einem „elektronischen Patienten- fach“ werde 2010/11 folgen, sagte Dirk Drees, Geschäftsführer der Be- triebsgesellschaft Gematik. Im Heil- mittelbereich sei man mit den Vorbe- reitungen bereits sehr weit. „Bei den Hilfsmitteln werden wir den Zeitplan vermutlich strecken müssen, schon deshalb, weil die technische Ausstat- tung der sonstigen Leistungser- bringer viel Zeit benötigen wird.“ I Heike E. Krüger-Brand

Die Kommunikation im Zeitalter von E-Mail und Internet erfordert neue Wege der Identifizierung und des Vertrauensaufbaus und ist mit dem in der analogen Welt bewährten Grund- satz „unterschrieben mit meinem gu- ten Namen“ nicht mehr mit dem Fül- ler zu realisieren. Die Unterschrift signalisiert in unterschiedlichen Be- reichen, dass der Unterzeichner mit dem Inhalt eines Schriftstücks, der Überweisung eines Geldbetrags oder der Bestätigung zum Beispiel einer Dienstleistung einverstanden ist. Die Unterschrift bestätigt die Identität des Signierenden und dient als Vertrau- ensnachweis in der geschäftlichen und privaten Kommunikation. Dieses

bekannte Verfahren funktioniert in der digitalen Welt so nicht mehr. Es muss in ein systemgerechtes Verfah- ren überführt werden, das neue An- forderungen berücksichtigt. Der sug- gerierte einfache Umgang der On- linekommunikation hat dazu geführt, dass im Alltag mehrheitlich auf den Beweis der Identität etwa beim Ver- senden von E-Mails mit anhängen- den Dokumenten verzichtet wird und die Unterschrift nicht mehr das „Er- kennungsmerkmal“ des Absenders ist. Dieser Umgang würde in der ana- logen Welt bedeuten, das man ver- trauenswürdige Informationen in ei- nem Brief niederschreibt, diesen we- der zuklebt noch unterschreibt und so

versendet. Niemand käme auf die Idee, das zu tun.

Da immer mehr Geschäftsprozesse in die digitale Welt übertragen wer- den, ist es unabdingbar, auch hier unterschreiben zu können. Gerade im Austausch sensibler Gesundheits- daten ist die „digitale Signatur“ wich- tig, denn nur sie kann das Vertrauen zwischen Absender und Empfänger sicherstellen. Mit der Einführung des elektronischen Heilberufsweises (eHBA) bekommt der Arzt den „digi- talen Füller“ in die Hand. Den eHBA erhält der Arzt nach Prüfung der be- rufsrechtlichen Voraussetzungen von einem Trustcenter, das die Identität des Antragstellers zweifelsfrei fest- stellen muss (siehe Grafik).

Ohne sinnvolle Signaturanwen- dungen wird dem eHBA aber kein Erfolg zuteil werden. Deshalb tragen Initiativen, wie die von der Kas- senärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützte Onlineabrechnung mit dem eHBA, entscheidend zur Akzep- tanz der Technologie bei. Bundesweit soll die Onlineabrechnung ab 2010 verpflichtend eingeführt werden. Der eHBA dient als digitaler Ausweis und ermöglicht die qualifizierte digitale Signatur sowie das vertrauliche Ver- schlüsseln von Daten während des Transports. Er wird somit zum ver- trauensbildenden Schlüssel in der digitalen ärztlichen Praxis. I Lutz Reum

ELEKTRONISCHER HEILBERUFSAUSWEIS

Fit für die elektronische Signatur

Prozess der Signaturkarten- beantragung:

Hier prüft die IHK die Identität des Antragstellers.

Quelle:D-TRUST

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