Bronchialkarzinome
Risiko Radon
Studien untersuchen das Krebsrisiko durch Radon in Sachsen und Thüringen.
D
as Bundesamt für Strahlen- schutz hat im Juni eine Fallkontrollstudie zu Lungen- krebserkrankungen bei ehe- maligen Beschäftigten im ost- deutschen Uranbergbau ge- startet. Untersucht werden die Daten von etwa 3 000 ver- storbenen Wismutarbeitern in Thüringen und Sachsen.In den Jahren 1946 bis 1989 war in der damaligen DDR etwa eine halbe Million Menschen im Uranbergbau beschäftigt. Dabei waren sie
hohen Strahlendosen durch das natürlich vorkommende radioaktive Edelgas Radon
und seine Zerfallsprodukte ausgesetzt.
Die Studie soll ermitteln, inwieweit die Lebensgewohn- heiten der Bergarbeiter, wie zum Beispiel das Rauchen, im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu einem erhöhten Lungenkrebsrisiko führten.
Man erhofft sich zudem Er- kenntnisse, auf deren Grund- lage künftig Strahlenschutz- empfehlungen gegeben wer- den können. Vergleichbare Studien laufen in Tschechien und Frankreich.
Derzeit leiden rund 7 000 ehemalige Wismutarbeiter an Lungenkrebs, 300 weitere Krebsfälle kommen jährlich hinzu. Eine von 1990 bis 1997 in Thüringen und Sachsen durchgeführte Fall-Kontroll-
Studie weist ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko durch Ra- don in Wohnräumen nach.
Die Studie „Lungenkrebsrisi- ko durch Radon in der Bun-
desrepublik Deutschland (Ost) – Thüringen und Sachsen“ ist bei der ecomed Verlagsgesell- schaft AG & co. KG erschie- nen, Fax: 0 81 91/12 52 92.
Elektronische Signatur
Europaweite Regelungen
Die Weichen für den eu- ropäischen E-Commerce sind gestellt.
D
as Bundeskabinett hat den Entwurf eines Geset- zes über Rahmenbedingun- gen für elektronische Signa- turen und den Zeitplan für eine zügige Um- setzung der EG- Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr in Deutschland be- schlossen. Das Ge- setz regelt die Si- cherheitsinfra- struktur für elek- tronische Signaturen mit Rechtswirkung, das heißt für die „qualifizierte elektro- nische Unterschrift“. Die An- passung an die EG-Signatur- richtlinie sieht unter anderem eine Angleichung der allge-meinen Sicherheitsanforde- rungen an Zertifizierungsstel- len und technische Kom- ponenten entsprechend den gemeinsamen europäischen Standards vor. Die bisheri- ge Genehmigungspflicht für Zertifizierungsstellen wird durch Einführung eines allge- meinen Aufsichtssystems er- setzt. Eine Haftungsregelung von Zertifizierungsdienstean- bietern wird ergänzt.
Der Bundestag wird sich im Herbst 2000 mit der Ge- setzesnovelle befassen. Das neue Signaturgesetz soll Anfang 2001 in Kraft treten. Die Richtlinie über den elektronischen Ge- schäftsverkehr soll bis zum Sommer 2001 umgesetzt werden. Beide Vor- haben stellen nach Bundeswirtschafts- minister Werner Mül- ler die „entscheidenden Wei- chen für einen europäischen Binnenmarkt für E-Com- merce“. Informationen un- ter www.bmwi.de und www.
iukdg.de im Internet.
A K T U E L L
A
A2344 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 37½½½½15. September 2000
Richtfest am 4. September in Bonn: Der Neu- bau des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht vor der Fer- tigstellung. Die Zulassungsbehörde zieht von der Spree an den Rhein. „Eine sehr arbeitsin- tensive Kernaufgabe des BfArM wird in den nächsten Jahren die Bewältigung der Nachzu- lassung sein“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsmini- sterium, Christa Nickels. Nach einem Be- schluss des Bundeskabinetts muss diese bis 2005 abgeschlossen sein. Im Nachzulas- sungsverfahren stecken jedoch noch immer rund 14 000 Arzneimittel. Sie waren bereits auf dem Markt, bevor 1978 mit der 2. Novel- le zum Arzneimittelgesetz ein neues Zulas- sungsverfahren etabliert wurde. Foto: BfArM
Auslandspatienten
Gefragte Zielgruppe
Kliniken sollen Anfragen ans Kuratorium richten.
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ine Flut von Anfragen erreichte die Redaktion zum Artikel „Ausländische Patienten gefragt“ in Heft 33/2000. Offenbar gibt es ein großes Interesse der Akutkrankenhäuser und Rehakliniken, Privatpatien- ten aus dem Ausland zu behandeln.Die Redaktion bittet darum, alle Anfragen direkt an das Kuratorium zur Förderung deutscher Medizin im Ausland e.V. zu richten: Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn; Telefon: 02 28/2 42 29 90; Fax: 2 42 29 91; E-Mail:
info-desk@committee-german-medicine.de