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Der Entscheid, welche Projekte in Zukunft jährlich bei der Mittelzusage berücksichtigt werden, ist auf ein aktuelles Sportanlagenkonzept abzustützen

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M 049/2010 POM

Motion

Geissbühler-Strupler, Herrenschwanden (SVP)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 15.03.2010

Schluss mit der Misswirtschaft im Sportfonds Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. Die Überarbeitung des kantonalen Sportanlagenkonzepts in Auftrag zu geben.

2. Für die Beurteilung der eingehenden Projekte eine unabhängige Sportfondskommission einzusetzen.

Begründung:

Der desolate Zustand des Sportfonds und die fragwürdigen Entscheide der letzten Jahre bei der Mittelzusage an Projekte rufen nach griffigen Massnahmen zur Verbesserung der Situation.

Mit der angepassten Wegleitung zur Einreichung von Gesuchen um Beiträge aus dem Sportfonds (gültig ab 4. Dezember 2009) wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht.

Der Entscheid, welche Projekte in Zukunft jährlich bei der Mittelzusage berücksichtigt werden, ist auf ein aktuelles Sportanlagenkonzept abzustützen. Das letzte Konzept datiert aus dem Jahr 1991 und muss zwingend überarbeitet werden. Die Grundlage dazu bildet das Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (437.11), Artikel 7.

Basierend auf dem Sportkonzept des Kantons Bern (2004) Leitsatz 5 „Der Kanton fördert eine optimale Nutzung der bestehenden Sportanlagen und unterstützt eine bedarfsgerechte Entwicklung“ sind bei der Überarbeitung der Bestand und der Zustand der bestehenden Anlagen zu erheben und Aussagen zum Fehlbedarf zu machen.

Gemäss Leitsatz 4 „Der Kanton unterstützt die Lehr-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Instituts für Sportwissenschaft (ISPW) der Universität Bern. E und fördert Projekte zur kritischen Begleitung des Sports in der Gesellschaft“ ist dabei das Institut für Sportwissenschaft der Universität Bern einzubinden.

Die im Zuge der Verwaltungsreform abgeschaffte unabhängige Sportfondskommission ist wieder einzusetzen. Nur eine unabhängige Kommission kann, basierend auf der Grundlage eines aktuellen Sportanlagenkonzepts, eine neutrale und fachkompetente Beurteilung der eingehenden Projekte garantieren.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 18.03.2010

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