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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung vonAmtsbezeichnungen

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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

BPräsAmtsbezAnO 1973-08 Ausfertigungsdatum: 02.08.1973 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 2. August 1973 (BGBl. I S. 978)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 11. 8.1973 +++) ----

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

   Präsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten, Vizepräsident der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten,

Erster Direktor und Professor bei der Bundesstelle für Umweltangelegenheiten.

 

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