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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung vonAmtsbezeichnungen

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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

BPräsAmtsbezAnO 1965

Ausfertigungsdatum: 28.07.1965 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 28. Juli 1965 (BGBl. I S.

663)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 5. 8.1965 +++) ----

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

a)   Matrose im Bundesgrenzschutz Vormatrose im Bundesgrenzschutz Obermatrose im Bundesgrenzschutz Hauptmatrose im Bundesgrenzschutz Maat im Bundesgrenzschutz

Seekadett im Bundesgrenzschutz Obermaat im Bundesgrenzschutz Bootsmann im Bundesgrenzschutz Fähnrich zur See im Bundesgrenzschutz Oberbootsmann im Bundesgrenzschutz Hauptbootsmann im Bundesgrenzschutz Stabsbootsmann im Bundesgrenzschutz Leutnant zur See im Bundesgrenzschutz Oberleutnant zur See im Bundesgrenzschutz Oberstabsbootsmann im Bundesgrenzschutz Kapitänleutnant im Bundesgrenzschutz Korvettenkapitän im Bundesgrenzschutz Fregattenkapitän im Bundesgrenzschutz

 b)   Direktor und Professor bei der Bundesanstalt für Materialprüfung

 c)   Präsident der Bundesanstalt für Straßenwesen

 

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