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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung vonAmtsbezeichnungen

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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

BPräsAmtsbezAnO 1958-10-06 Ausfertigungsdatum: 06.10.1958 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-9, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++) ----

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S.

1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest:

   Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.

 

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