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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung vonAmtsbezeichnungen

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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

BPräsAmtsbezAnO 1970-10 Ausfertigungsdatum: 01.10.1970 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 1. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1371)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 10.10.1970 +++) ----

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

   Präsident und Professor des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung Leitender Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung.

 

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