• Keine Ergebnisse gefunden

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung vonAmtsbezeichnungen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung vonAmtsbezeichnungen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

BPräsAmtsbezAnO 1977-08-02 Ausfertigungsdatum: 02.08.1977 Vollzitat:

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1548)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 16. 8.1977 +++) ----

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

   Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung

-   als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,

 Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung -   als Leiter einer Hauptabteilung -.

 

 

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-8, veröffentlichten

   Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-14, veröffentlichten

"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-12-15, veröffentlichten

1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest 1.   Präsident der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben.   2.   Vizepräsident der Bundesanstalt

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de.. - Seite 1 von