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Bund Naturschutz begrüßt offene und ehrliche Diskussion über eine sozial gerechte und umweltverträgliche Verteilung der EU-Landwirtschaftsgelder

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Pressemitteilung

Landesfach- geschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 3.7.09 PM 095/09/LFGS Landwirtschaft

Bund Naturschutz begrüßt offene und ehrliche Diskussion über eine sozial gerechte und umweltverträgliche

Verteilung der EU-Landwirtschaftsgelder

Der Bund Naturschutz hat die Offenlegung der Agrarfördergelder in Bayern begrüßt. „Kein bayerischer Familienbetrieb muss verbergen, dass er auf Grundlage der Agenda 2000 staatliche Zahlungen erhält“, so der BN-

Landesvorsitzende Hubert Weiger. Die von der Staatsregierung und vom bay- erischen Bauernverband lang verhinderte Offenlegung der Zahlen sei im Inte- resse der großen Mehrheit der bäuerlichen Betriebe in Bayern. Denn unter den

„top ten“ der Förderempfänger seien nur Betriebe der Ernährungsindustrie, die eher an der Landwirtschaft verdienen als umgekehrt. “, Durch die Veröf- fentlichung der Zahlen würden auch „schreiende Ungerechtigkeiten“ im Sys- tem der Direktzahlungen, der sogenannten 1. Säule der EU-Agrarpolitik, deut- lich und die Diskussion über soziale und ökologische Kriterien für Agrarzah- lungen neu belebt werden.

Forderungen für eine Neuausrichtung der Agrarförderprogramme

Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzprogramme sollen nach Auffassung des BN als Einkommenskomponente noch mehr zur Existenzsicherung der noch bestehen- den bäuerlichen Familienbetriebe in Bayern beitragen. Dies hilft, eine artenreiche Kulturlandschaft zu erhalten und fördert damit die Lebensqualität in Bayern sowie den Tourismus als einen der wichtigsten Wirtschaftszweige des Freistaats. Die For- derungen des BN, die mit der nächsten Agrarreform umgesetzt werden müssen sind:

¾ Weitere Umschichtung der Fördermittel für Agrarumweltprogramme und weitere Programme der ländlichen Entwicklung, die den Landwirten selbst zugute kommen, und nach 2013 EU- und WTO- konform für spezielle Leis- tungen ausgezahlt werden können

¾ Eine einheitlichen Grundprämie für alle nachhaltig bewirtschafteten Flächen mit einer Flächenbindung der Tierhaltung auf maximal zwei Großvieheinhei- ten/Hektar, Einhaltung einer Fruchtfolge, in der eine Frucht nicht mehr als 50 Prozent einnimmt und 20 Prozent „Gesundungsfrüchte“ angebaut wer- den, fünf Prozent der Betriebsfläche für Landschaftselemente oder

Agrarumweltmaßnahmen, und Verzicht auf den Anbau gentechnisch verän- derten Pflanzen

¾ Bindung von Direktzahlungen an den Nachweis der Beschäftigung einer be- stimmten Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitskräfte

Für Rückfragen: Richard Mergner, BN-Landesbeauftragter Tel.: 0911-8187825 oder 0171-6394370

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