• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 19. Ausgabe vom 9. Mai 2012

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 19. Ausgabe vom 9. Mai 2012"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bekanntmachung der Stadt Starnberg

St 2069 Starnberg – Alling; Neubau der West um fahrung Starnberg in kommunaler Son derbaulast der Stadt Starnberg von Str.- km 0+000 bis Str.-km 3+510; Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff.

BayVwVfG - Anhörungsverfahren / Erör te - rungs termin

1. Die im Anhörungsverfahren zur o. g. Planfest - stellung rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden am 21. Mai 2012 für die beteiligten Träger öffentlicher Be - lange (Landkreis, Behörden, Versorgungs-

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

19. Ausgabe vom 9. Mai 2012

das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung beendet ist und

durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, nicht erstattet wer- den können.

Starnberg, den 03.05.2012

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister und Leitungsträger) und anerkannte Ver -

einezu den jeweils vertretenen Belangen und am 22. Mai 2012 für die privaten Einwender erörtert. Beginn jeweils: 10:00 Uhr Ort: Rat - haus Stadt Starnberg; Schlossberghalle (großer Sitzungssaal) Vogelanger 2; 82319 Starnberg Bei Bedarf werden die Termine am 23. und 24. Mai 2012 ab 10.00 Uhr fort- gesetzt.

2. Der Erörterungs termin ist nicht öffentlich. An ihm können die Ein wender, die Betroffenen, Behörden, Verbände und der Träger des Vorhabens teilnehmen.

3. Die Vertre tung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung zu geben.

4. Es wird darauf hingewiesen, dass

bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörte - rungs termin auch ohne ihn verhandelt wer- den kann,

mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Ein - wendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beru- hen,

Übersicht und Wirtschaftlichkeit Ein Vortrag von Manfred Giglinger Energiefachberater,

Fachplaner techn. Gebäudeausrüstung Mittwoch, 9. Mai 2012, 19 Uhr

Landratsamt Starnberg, Großer Sitzungssaal Eintritt frei – Anschließend Diskussionsmöglichkeit Eine Initiative des Landratsamtes Starnberg Gemeinsam mit Energiewende Landkreis Starnberg e. V.

Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Aktuelle Infos unter:

www.landkreis-starnberg.de/energiewende

Moderne Heizungs- und Solartechnik

Vortragsabend

Kurzzeitpflege

Das Landratsamt Starnberg – Fach bereich Sozialwesen – bietet Informations material über Kurzzeitpflege einrichtungen an.

Telefon 08151 148 - 238

www. lk- starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen gel- tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht

Die nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Starnberg findet statt am Montag, 15.10.2012 um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes

▼ Satzung zur Änderung der Abfallgebühren - satzung des Zweckverbandes für Ab fall wirt - schaft im Landkreis Starnberg – AWISTA –. Einfach

1 des Baugesetz - buches werden eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2012 liegen während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Ge schäfts zeiten beim Zweckverband Groß -

1 des Baugesetzbuches wer- den eine beachtliche Verletzung von Verfahrens- und Form vorschriften, eine beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau - ungs

Änderungsverordnung des Landkreises Starnberg über das Landschaftsschutzgebiet "Westlicher Teil des Landkreises Starnberg" im Zusammenhang mit der Aufstellung der

Mit Bekanntmachung vom 19.05.11 wurde be - kannt gegeben, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen für das Jahr 2011 für den Zweckverband für weiterführende