Amtsblatt für den Landkreis Starnberg
8. Ausgabe vom 3. März 2010
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2010 die Änderung dieses Bebau ungsplans beschlossen, was hiermit ortsüb- lich bekanntgemacht wird.
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 28.01.2010 liegt gemäß § 3 Abs.
2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 11.03.2010 bis 12.04.2010 bei der Stadt Starnberg – Stadtbauamt –, Vogelanger 2, Zimmer 306, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und donners- tags von 15.00 bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In Ausnahmefällen kann der Bebauungsplan nach Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Dienststunden eingesehen werden.
Bekanntmachung der Stadt Starnberg
◆ Bebauungsplan Nr. 8031
für ein Schulzentrum der Stadt Starnberg an der Prinz-Karl-Straße zwischen Graf-Zeppelin- Promenade und Normannstraße, Gemarkung Söcking
5. Änderung als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 12 i. V. m.
13 a des Baugesetzbuches zur Errichtung eines Kinderhauses für die Lebenshilfe Starnberg gGmbH
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Impressum:
Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 •82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl
Satz: Druckerei Jägerhuber, Starnberg Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.
◆ Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr am 09.03.2010
Die nächste Sitzung des Ausschusses für
Klimaschutz, Umwelt und Verkehr des Landkreises Starnberg findet statt am Dienstag, 09.03.2010 um 15:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg
– Tagesordnung: – I. Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentli- chen Sitzung gefassten Beschlüsse
2. Radverkehr im Landkreis Starnberg;
Vorstellung des Fahrradkonzeptes für den Landkreis Starnberg
3. Verschiedenes
II. Nicht öffentliche Sitzung
◆ Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2010 Die nächste Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Starnberg findet statt am
Donnerstag, 11.03.2010 um 14:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg – Tagesordnung: –
I. Öffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der in der letzten nicht öffentli- chen Sitzung gefassten Beschlüsse
2. Bewachung der Erholungsgebiete
Kempfenhausen in der Stadt Starnberg und Gemeinde Berg und Oberndorf in der Gemeinde Inning;
3. Radverkehr im Landkreis Starnberg;
Vorstellung des Fahrradkonzeptes für den Landkreis Starnberg
4. Verschiedenes
II. Nicht öffentliche Sitzung
Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat
◆ Bekanntmachung des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
164. Verbandsausschuss-Sitzung am 08.03.2010 Die nächste Sitzung des Verbandsausschusses des Zweckverbandes Starnberg findet am Montag, dem 08.03.2010 um 9.45 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Feldafing, Possenhofener Str. 5statt. Die Sitzung ist öffentlich.
– Tagesordnung: – I. Öffentlicher Teil
1. Bauvorhaben Seefeld, Hauptstraße 22 (altengerechtes Wohnen);
Kostenschätzung / Finanzierung 2. Bauvorhaben Wörthsee, Etterschlager- /
Schluifelder Straße;
Staatliches Baudarlehen – Aktualisierung der Darlehenssumme
3. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil Starnberg, den 03.03.2010
ZWECKVERBAND FÜR DEN SOZIALEN WOHNUNGS- BAU IM LANDKREIS STARNBERG
Brigitte Servatius, Verbandsvorsitzende, 1. Bürgermeisterin
INHALT:
▼ Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr am 09.03.2010
▼ Sitzung des Kreisausschusses am 11.03.2010
▼ 164. Verbandsausschuss-Sitzung am 08.03.2010 des Zweckverbandes für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg
▼ Bebauungsplan Nr. 8031 für ein Schulzentrum der Stadt Starnberg an der Prinz-Karl-Straße zwischen Graf-Zeppelin-Promenade und Normannstraße, Gemarkung Söcking 5. Änderung als vorhabenbezogener Bebau - ungs plan der Innenentwicklung im beschleu- nigten Verfahren gemäß §§ 12 i. V. m. 13 a des Baugesetzbuches zur Errichtung eines Kinderhauses für die Lebenshilfe Starnberg gGmbH
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen abgeben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts - ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen - dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Starnberg, 25.02.2010
Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, 1. Bürgermeister
Ausländerbeirat Landkreis Starnberg Sprechstunde
Der Ausländerbeirat im Landkreis Starnberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis bei ihren Anliegen mit Rat und Tat zu unterstützen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich gerne jederzeit an den Beirat wenden.
Zudem findet an jedem ersten Donnerstag im Monat eine Sprechstunde statt.
Nächster Termin:
Donnerstag, 4. März 2010 14 bis 17 Uhr
Zimmer 148 a
Telefon 08151 148-322 www.auslaenderbeirat- starnberg.de
Landratsamt Starnberg Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Kostenlose Beratung und Hilfe für Familien,
Eltern paare, Jugendliche und Kinder.
Alle Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Telefon 08151 148 - 388 www.lk-starnberg.de / kijufa Landratsamt Starnberg
Strandbadstraße 2 •82319 Starnberg
Kinder-, Jugend- und
Familienberatungsstelle Einfach mehr Service!
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