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Sind die "humanitären Ausgleichszahlungen" ein spätes Freikaufen von der Schuld?

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Hoffen auf Deutschland

Der Stukenbrocker Appell verschaffte den sowjetischen NS-Opfern Gehör!

"Humanitäre Ausgleichszahlung" - Entzieht sich Deutschland seiner historischen Verantwortung? Kann den Opfern Gerechtigkeit wiederfahren?

Am 16. Dezember 1992 - fast fünfzig Jahre nach Kriegsende - unterzeichneten Bundeskanzler Helmut Kohl und Präsident Boris Jelzin in Moskau eine gemeinsame Erklärung, in der die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit geregelt und unter Punkt 6 eine "humanitäre Regelung für nationalsozialistisches Unrecht " an sowjetischen Bürgern vereinbart wurde.

Die Bundesrepublik stellte eine humanitäre Ausgleichszahlung von 1 Milliarde DM in Aussicht. Die Einzelheiten wurden im März 1993 in einem Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik, Rußland, der Ukraine und Belarus (Weißrußland) vereinbart.

In allen drei Ländern wurden Stiftungen für "Verständigung und Aussöhnung" gegründet, denen die Mittel im Verhältnis 40%:40%:20%(für Belarus) von der Bundesrepublik in 3 Raten überwiesen wurden. Die deutsche Seite regte, an die Zahlungen für ehemals sowjetische Brüger vorzusehen, die durch das nationalsozialistische Regime verfolgt worden sind. Dabei sollte die "Schwere des zugefügten Leides und des erlittenen Gesundheitsschadens" und die

"gegenwärtige wirtschaftliche Notlage" der betroffenen Menschen berücksichtigt werden. Die ehemaligen Kriegsgefangenen und ZwangsarbeitInnen sollten ausdrücklich nicht bedacht werden. Nach deutscher Auffassung sind sie nicht Opfer von NS-Unrecht, sondern von

"kriegsbedingtem Unrecht".

Fast unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit ist die humanitäre Ausgleichsregelung in bilateralen Vereinbarungen zwischen den Staaten abgeschlossen worden. Die Betroffenen in den drei baltischen Staaten (Lettland, Litauen sowie Estland) und in Moldavien sollten sich mit ihren Ansprüchen an je eine der drei Stiftungen wenden. Diese Verfahrensweise war, nicht zuletzt aus historischen Gründen, für die NS-Opfer aus dem Baltikum unzumutbar. Seit längerem sind von Seiten der Bundesregierung Bemühungen im Gange - mitiniziiert durch die interfraktionelle Bundestagsabgeordnetengruppe, die sich für jüdischen Getto-Opfer von Riga einsetzt - eine eigenständige "Regelung" für die baltischen Staaten zu finden.

Sind die "humanitären Ausgleichszahlungen" ein spätes Freikaufen von der Schuld?

Im Londoner Schuldenabkommen - das 1953 die deutschen Kriegs- und Nachkriegsschulden regelte - ist die Regelung der Reparationszahlungen Deutschlands auf einen Friedensvertrag vergeschoben worden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands ein Zwei-plus-Vier-Abkommen geschlossen - kein Friedensvertrag - und von humanitärer Ausgleichsleistung gesprochen, um die Frage der Entschädigung nicht mehr aufrollen zu müssen.

Durch das Zur-Verfügung-Stellen der Pauschalsumme an die drei Staaten wird der Eindruck einer Good-Will-Geste erweckt und sicherlich mit dem Interesse verbunden der deutschen Wirtschaft die Tür zum 'russischen Markt' zu öffnen. Die Verantwortung an die Stiftung delegiert, die alle weiteren Aufgaben ohne deutsche Unterstützung zu bewältigen hatten. In der öffentlichen Wahrnehmung hat Deutschland damit nun nichts mehr zu tun. Den Opfern fühlte sich Deutschland scheinbar nicht verpflichtet.

Die Bundesrepublik hatte die Chance deutliche Zeichen zu setzten. Den Opfern sollte über fünfzig Jahre nach dem Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion längst Gerechtigkeit widerfahren sein. Den wiederholten politischer Willenserklärungen hätten längst entsprechende Handlungskonsequenzen folgen müssen, die vergessenen Opfer aus der

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zulassen. Wie viele Menschen, denen in Deutschland Unrecht geschah und

Unmenschlichkeit erdulden mussten, warten noch immer auf eine menschliche Geste aus dem 'Land der Täter'?

Rufen wir uns nochmals ins Gedächtnis:

Durch den Krieg verlor die Sowjetunion ungefähr 30 Prozent ihrer Bevölkerung, mehr als sechs Millionen Menschen wurden während der deutschen Besetzung gezielt ermordet.

Fünfeinhalb Millionen Sowjetbürger starben durch Hunger und Krankheit.

Nach dem Überfall Deutschlands wurden über 4 Millionen Kriegsgefangene und Zivilisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt. Den Verschleppten wurde das Los von Sklaven und die Behandlung als "bolschewistische Untermenschen" zuteil. Sie waren billigste Arbeitskräfte für den deutschen "Endsieg" in der Industrie, im Bergbau und in der Landwirtschaft unter gröbster Missachtung völkerrechtlicher Vereinbarungen.

Viele überlebten nicht! Dieses erlittene Leid, diese Unmenschlichkeit war den ungefähr 1 Million Überlebenden bis zu diesem Zeitpunkt von Deutschland immer noch nicht moralisch oder materiell anerkannt worden!

Der Stukenbrocker Appell nahm sich der Opfer an!

Klagen von Überlebenden und ihren Verbänden und dem Umgang der russischen Bürokratie mit ihren Forderungen, erreichte in Deutschland zuerst Gedenkstätteninitiativen, Historiker und Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste.

Dies zeigt, dass das Vertrauen der Opfer in die russische Bürokratie gering war. Viele Sowjetbürger waren Doppelopfer. Sie durchliefen nach ihrer Rückkehr aus Deutschland die Filtrationslager, wurden als sogenannte Kollaborateure gebrandmarkt verteufelt und ver- schwanden oft in Stalins GULAG.

Viele vertauschten so den einen Stacheldraht mit dem anderen. Sie wurde in der offiziellen Sowjetgesellschaft ausgegrenzt und im persönlichen und beruflichen Fortkommen erheblich benachteiligt.

Einige Opfer richteten ihre Fragen nach den Auszahlungsmodalitäten auch direkt an den Bundeskanzler Helmut Kohl. Sie erhielten ähnlich lautende Antworten, so z.B.: der St.

Petersburger KZ-Häftlingsverband, der über einen Bundestagsabgeordneten eine Anfrage hatte stellen lassen.

Die Bundesregierung ließ durch das Auswärtige Amt verlauten, dass nach allgemeinen völker- rechtlichen Grundsätzen Einzelansprüche von Geschädigten nicht gegen verantwortliche Staaten erhoben werden können. Die Sowjetunion habe 1953 gegenüber der DDR - im Verständnis der Bundesrepublik gegenüber Deutschland insgesamt - auf weitere Reparationsleistungen verzichtet, verantwortlich für die Verteilung der Mittel seien nun allein die Stiftungen.

Hinter dieser Haltung verbirgt sich eine komplizierte völkerrechtliche, juristische, und politische Realität. Die Bundesregierung arbeitet an diesem Punkt mit viel diplomatischem Geschick, das sie zuvor schon in anderen bilateralen Abkommen mit westeuropäischen Ländern erprobt hat.

Die deutsche Auffassung, dass Zwangsarbeit "normales Kriegsrecht", also kein NS-Unrecht darstellt, und somit unter Reperationsforderungen fällt, ist sicherlich nicht länger haltbar.

Die historische Forschung belegt heute eindeutig, dass die Wehrmacht im Krieg gegen die Sowjetunion, Trägerin und Vollstreckerin der nationalsozailistischen Vernichtungsideolegie war und für den Holocaust in Osteuropa mitverantwortlich ist.

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Im Frühjahr 1994 nutzten wir die Tagung in Stukenbrock am Rande des Teutoburger Waldes - dem Ort des Stalags 326, wo ca. 300 000 sowjetische Kriegsgefangene interniert waren, von denen 65 000 Menschen nicht überlebten - und initiierten den Stukenbrocker Appell.

Seit dem autobiographischen Buch von Heinrich Albertz "Blumen für Stukenbrock" ist dieser Ort bekannt.

Wir verschafften den Opfern Gehör. Formulierten ihre Fragen und Forderungen, die uns von den Opfern erreicht hatten in den Appell. Der Adressat waren die politisch Verantwortlichen und die Öffentlichkeit in den jeweiligen Ländern und in Deutschland.

Wir versandten über 400 Briefe zumeist an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Wir erhielten ca 250 Unterschriften, u.a. von Dr. Hans-Jochen Vogel, Ignatz Bubis, Gottfried Forck, Marie Jepsen, Lew Kopelew, Rosalinda von Ossietzky-Palm und Jens Reich.

Der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte in Köln, die Interessengemeinschaft ehemaliger Zwangsarbeiter unter dem NS-Regime, der Arbeitskreis

"Blumen für Stukenbrock", das Maximilian-Kolbe-Werk, die Heinrich-Böll-Stiftung u.a. die ihren Erfahrungsschatz in die Diskussion miteinbrachten.

Die Koordination der Arbeit wurde von Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste übernommen und von Uta Gerlant und Lothar Eberhardt in den letzten zwei Jahren in ehrenamtlicher Arbeit vorangebracht und koordiniert.

Was ist seit der Veröffentlichung des Stukenbrocker Appells im Juni 1994 passiert?

Die Verfahrenswege für die Antragstellung, die Adressen der Stiftungen, die Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und der Vergabekommission der Stiftungen, die verantwortlichen Ansprechpartner sind bekannt.

Seit Sommer 1994 wird von allen drei Stiftungen - sie hatten untereinander die Vergabekriterien, Auszahlungsmodalitäten abgesprochen - ausbezahlt. Von anfänglich geschätzten 5 Millionen Anspruchsberechtigten, meldeten sich fast eine Million bei den drei Stiftungen. Die Auszahlungen sind in vollem Gange. Im Durchschnitt erhalten die Opfer eine einmalige Zahlung von 600 DM in der Ukraine und in Belarus und Russland ca. 800 DM . Die drei Stiftungsvorsitzenden aus Moskau, Kiew und Minsk befanden sich im Herbst 1995 auf einer Informationsreise in Deutschland und besuchten die Aktion Sühnezeichen/Friedens- dienste. Sie stellten den aktuellen Stand der Arbeit und die Schwierigkeiten in ihren Stiftungsarbeit dar.

In kürzester Zeit mussten sie arbeitsfähige Strukturen aufbauen. Herr Kasmiruk, der Vertreter der ukrainischen Stiftung "Verständigung und Aussöhnung" bemängelte die fehlende Unterstützung der Stiftungen in ihrer Aufbauarbeit von deutscher Seite, da die reichhaltigen Erfahrungen, das Know-How z. B. der polnischen Stiftung etc. vorlag und nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Sie teilten weiterhin mit, dass bis Oktober 1995 in Russland von 145 000 eingegangenen Anträgen ca. 116.000 bewilligt und ausbezahlt wurden.

Die ukrainische Stiftung hatte bei 650.000 geschätzten Anspruchsberechtigten über 505.000 Anträge erhalten, etwa 450.000 bearbeitet und 360.000 Betroffene Pauschalen von durch- schnittlich 600 DM gezahlt.

Die weißrussische Stiftung hat mit 65.000 bewilligten Anträgen bereits fast der Hälfte aller geschätzten Opfer geholfen.

Wir verwiesen auf das Bemühen der Opfer, ihrer Verbände und Bürgerrechtsorganisationen, die sich bemühten in den Stiftungen mitzuarbeiten. Sie wurden teilweise von den Verantwort- lichen hingehalten und es entstand der Eindruck bei uns, dass die Mitsprache der Betroffenen

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und somit eine demokratische Kontrolle, nicht erwünscht war. Sie erklärten, dass die Arbeit nun in vollem Gange ist und in diesen laufenden Prozess der Stiftungsarbeit nicht mehr eingegriffen werden kann. Sie betonten, dass die Stiftungen jetzt zum ersten Mal in der Lage sind, mehr Anträge von Anspruchsberechtigten zu bearbeiten wie eingehen. Die drei Vertreter brachten ihre Zuversicht zum Ausdruck, dass die Arbeit bis Ende 1996 abschließen können und hoffen auf Unterstützung aus Deutschland bei dem schwierigsten Problem, der Beschaffung von Dokumenten für die Opfer.

Wir vereinbarten weitere Zusammenarbeit, die sich vor allem auf den Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung in der Arbeit bezog.

Im Frühjahr 1996 waren die stellvertretenden Vorsitzenden der russischen und belarussischen Stiftung zu Gesprächen in Deutschland und waren auch bemüht mit Hilfe von ASF Kontakte zur deutschen Industriebetrieben zu knüpfen, die "Ostarbeiter" beschäftigten hatten, um sie für die finanzielle Unterstützung der Stiftungsarbeit durch Finanz- und Sachspenden zu gewinnen. Beide Stiftungen planen medizinische Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen für die Opfer aufzubauen und führten erste Informationsgespräche mit deutschen Anbietern.

Der russische Vertreter berichtete, dass weitere 30 000 Anträge bearbeitet wurden und zur Auszahlung kamen. Auf Nachfragen teilte er uns mit, dass der zu erwartende Überschuss aus den Stiftungsmitteln in einer zweiten Runde an die Opfer ausgezahlt werden soll.

Die belarusische Stiftungsvertreter berichteten bei ihrem Besuch im April von der Umsetzung des Beschlusses des Ministerrates, nachdem die Opfer in einer zweiten Runde weitere Auszahlungen erhalten. Aus den übriggebliebenen Stiftungsmittel wurden die Grundbeträge für die einzelne Opferkategorien angehoben. Sie können mit einem Nachschlag der Einmalzahlung von ca. 500 DM bei KZ Häftlinge und Ostarbeiter in Lagern und Haushalten um ca. 100 DM rechnen. Die belarusische Stiftung will einen Fond von 20 Millionen einrichten. Er ist als Härtefond für die Opfer gedacht, die sich nach Ablauf der Antragsfristen melden. Die belarusische Stiftung hat sicher "Modellcharakter" für die beiden anderen Stiftungen.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, daß die belarusische Stiftung Vorreiter war bei der "humanitäre Ausgleichszahlung". Die Höhe der Auszahlung orientiert sich an der Maßgabe des erlittenen Leides, am individuellen Einzelfall und damit der Schwere der Bedingungen (Arbeit, Unterbringung etc.), wo gegen die beiden anderen Stiftungen das Alter, die Gruppe der Minderjährigen Opfer des Nationalsozialismus, die höheren Zahlungen erhalten.

Die damals Minderjährigen bilden in der Ukraine und in Russland die größte Gruppe unter den Anspruchsberechtigten von jeweils ca. 70 %. In Weissrußland dagegen bilden die

"Ostarbeiter" mit ca. 50 % die größte Gruppe der Anspruchsberechtigten. Die KZ- und Getto- Häftlinge die 'Kompensation' aus den Stiftungsmitteln erhalten, machen nur 2,4% RUS, 3,8% Ukraine. und bei Belarus 4,9 % aus. Diese Zahlen zeigen, dass die meisten Opfer Ostarbeiter in Lagern oder bei Bauern und in Haushalten waren und davon die Minderjährigen, unter 18 Jahre zum Zeitpunkt der Verschleppung, die größte Gruppe.

Die ukrainische Stiftung hat mit dem Stand von 1. Juni 1996 schon annähernd 590.000 Anträge bearbeitet und von den 400 Millionen DM Stiftungsmittel über 303 Millionen DM an über 513.000 Anspruchsberechtigte - umfaßt auch 1.500 Personen aus der Republik Moldawien und 800 aus Kasachstan und den Republiken Mittelasien und dem Kaukasus - ausbezahlt und möchte bis Ende 1996 die Annahme der Anträge abschließen.

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- 5 - Resumee:

Was bleibt? Die deutsche Bürokratie hat den Ball den drei Stiftungen zugespielt. Sie in ihrer Arbeit alleine gelassen!

Die Mitwirkung der Opfer und ihrer Verbände und Bürgerrechtsorganisationen wurde in der Aufbauphase der Stiftungen verweigert. Die demokratische Kontrolle von gesellschaftlichen Gruppen war offensichtlich nicht erwünscht. Die Betroffenen fühlten sich vom Entscheidungsprozess ausgegrenzt. Die damals minderjährigen Opfer genießen gegenüber den damals Erwachsenen - unterteilt in KZ- und Getto-Häftlinge sowie "Ostarbeiter" - Privilegien und sind durch die Sozial- und Rentenrecht in den Ländern bevorteilt.

Die "Ostarbeiter" haben keine Lobby und sind kaum organisiert. Die Kriegsgefangenen können aus völkerrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die staatlichen Vertreter sind in den Stiftungsgremien überrepräsentiert. Die Auszahlungskategorien sind bei zwei Stiftungen nicht an der Schwere des Leides, sondern am Alter orientiert. Die Schwächsten und Ältesten, scheinen wieder ausgegrenzt zu werden, nicht zu ihrem Recht zu kommen.

Die Opfer und ihre Interessensvertreter fordern, dass in einer zweiten Runde die restlichen Mittel – vor allem an die benachteiligten Opfergruppen der KZ- und Getto-Häftlinge - ausgezahlt werden sollen. Die Kriegsgefangenen wollen an den "Kompensationszahlungen"

beteiligt werden.

Der Stukenbrocker Appell stellte sicherlich die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt. Die Reaktion der Verantwortlichen - vorallem in Russland - bestätigt diese These. Die Verantwortlichen in der Bundesrepublik und in den GUS-Staaten haben die Einwände der Betroffenen oft nicht einmal zur Kenntnis genommen oder gar respektiert und in die Arbeit einfliessen lassen oder ihren Einfluss geltend gemacht. Sicherlich kann die komplexe, politische Situation in den GUS-Staaten nicht aus ihrem historischen Kontext und den Erfahrungshintergründen der Menschen herausgelöst werden. Sie befinden sich in einem schwierigen Transformationsprozess, der nicht an unseren demokratieerprobten Politik- verständnis gemessen werden kann.

Der Stukenbrocker Appell verschaffte den Opfern Gehör, gab ihnen eine Stimme, ließ Ihnen Gerechtigkeit widerfahren.

Was bleibt ist das millionenfach erlittene Unrecht, das unsägliche Leid, das nicht zu entschädigen und wiedergutzumachen ist. Es scheint der politische Wille zu fehlen, den Opfern unbürokratisch zu helfen. Die Überlebenden setzen ihr Hoffnungen immer wieder auf Deutschland!

Autor:

Lothar Eberhardt, Willibald-Alexis-Str. 43 10965 Berlin Tel.: 030 - 693 49 73

Erinnern und vielleicht

das ist vielleicht die qualvollste Art die freundlichste Art

des Vergessens, der Linderung dieser Qual

Erich Fried

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