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Verlängerung der Ausgleichszahlungen kann nur ein Zwischenschritt sein

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zum Referentenentwurf zur Anpassung der Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung der Krankenhäuser nach § 21 Absatz 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)

Verlängerung der Ausgleichszahlungen kann nur ein Zwischenschritt sein

Berlin, 16. Februar 2021 – Der heute vorgelegte Entwurf gibt dem begrenzten Kreis der anspruchsberechtigten Kliniken zumindest eine Perspektive für Ausgleichszahlungen über den 28. Februar hinaus bis zum 11. April. „Der Entwurf bietet aber weiterhin keine Lösung für die vielen Kliniken, die von den Anspruchskriterien nicht erfasst sind (Inzidenz über 70 und 75-prozentige Belegung der Intensivstationen), gleichwohl aber massive pandemiebedingte Erlösausfälle und Liquiditätsprobleme haben.

Wie 2020 brauchen alle Krankenhäuser auch für 2021 wirtschaftliche Planungssicherheit über einen Ganzjahresmindererlös-Ausgleich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwartet, dass die Weichen dafür in der für den 24. Februar vorgesehenen Sitzung des Expertenbeirats zu den Auswirkungen des COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetzes gestellt werden“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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