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TOP 14 - Weitere Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene Elektiveingriffe

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 13. April 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

30.03.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 13.04.2021

„Weitere Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene Elektiveingriffe“

A. Problem

Seit dem 01.11.2020 bestehen durch Anordnung der Krankenhausplanungsbehörde aufgrund der zu diesem Zeitpunkt stark gestiegenen und seither auf einem hohen Niveau verbleibenden Corona-bedingten Krankenhausbehandlungsfällen im Land Bremen feste Vorhaltequoten oder die Verpflichtung zu Unterstützungsmaßnahmen für die meisten Krankenhäuser.

In der Folge müssen elektive Aufnahmen, Operationen und sonstige Eingriffe erneut ausge- setzt oder deutlich reduziert werden. Die damit verbundenen Erlösausfälle bei den Kranken- häusern werden lediglich teilweise durch bundesrechtliche Regelungen (vor allem Bundes- Ausgleichszahlungen) ausgeglichen.

Zuletzt hat der Senat in seiner Sitzung am 02.03.2021, die Deputation am 16.03.2021 und der Haushalts- und Finanzausschuss am 19.03.2021 eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene Elektiveingriffe bis zum 11.04.2021 beschlossen.

Der Bund hat die Inanspruchnahme der Bundes-Ausgleichsregelungen der Höhe nach sowie zeitlich begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Aktuell ist eine weitere Verlän- gerung bis zum 31.05.2021 durch das Bundesministerium für Gesundheit vorgesehen, weitere Verlängerungen sind wahrscheinlich.

Nach einer zeitweisen Verringerung der Infektionszahlen sind derzeit steigende Infektionszah- len zu verzeichnen. Daher weist die stationäre Krankenhausversorgung im Zusammenhang mit der Corona-Versorgung weiterhin eine hohe Beanspruchung auf; dies gilt insbesondere für die intensivmedizinischen Versorgungsstrukturen. Folglich sind die angeordneten Vorhal- tequoten und Unterstützungsmaßnahmen der Krankenhausplanungsbehörde weiterhin auf- rechtzuerhalten.

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B. Lösung

Eine finanzielle Unterstützung auf Landesebene ist weiterhin erforderlich, um die Strategie des Landes bei der Pandemiebewältigung und die Sicherstellung der stationären Versorgung zu gewährleisten sowie mögliche Insolvenzgefahren der Krankenhäuser aufgrund fehlender Li- quidität zu vermeiden. Ausschließlich über die Landes-Ausgleichszahlungen ist zu gewährleis- ten, dass alle an der Corona-Versorgung beteiligten Krankenhäuser, die nicht oder nur teil- weise von den Bundes-Ausgleichsregelungen profitieren, weiterhin bei der Corona-Versor- gung eine aktive Rolle einnehmen und finanziell abgesichert werden.

Um die COVID-19 bedingten finanziellen Schäden durch angeordnete Vorhaltequoten und Un- terstützungsmaßnahmen zu kompensieren, werden die Ausgleichszahlungen des Landes ent- sprechend der Laufzeit der Bundes-Ausgleichszahlungen nach § 21 Krankenhausfinanzie- rungsgesetz (KHG) in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 23 KHG verlängert.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen

Der Senat hat bereits die Bereitstellung von Finanzmitteln für Ausgleichszahlungen des Lan- des an Krankenhäuser in der Sitzung am 01.12.2020 beschlossen. Die im Anschluss an den Senatsbeschluss vom Haushalts- und Finanzausschuss bereitgestellten Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro wurden teilweise aufgebraucht. Zum Stichtag 21.03.2021 sind noch Finanzmittel in Höhe von voraussichtlich rund 12,9 Mio. Euro verfügbar.

Aufgrund des bisherigen Infektionsgeschehens im Lande Bremen sowie erleichterten Voraus- setzungen für den Bezug von Bundes-Ausgleichzahlungen standen den meisten Kliniken die überwiegende Zeit ab dem 18.11.2020 Ansprüche auf Bundes-Ausgleichszahlungen zu. Seit dem 15.03.2021 sind fast alle bremischen Krankenhäuser – auf Grund wieder steigender Inzi- denzwerte – erneut unter den Rettungsschirm der Bundes-Ausgleichszahlungen gefallen.

Sofern sich aus der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens konkrete zusätzliche Mehrbedarfe ergeben, wird die Senatorin für Gesundheit, Frauen diese rechtzeitig im Rahmen des Bremen-Fonds Land beantragen und die entsprechenden Gremien befassen.

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird weiterhin im Rahmen des Controllings Deckungsmöglichkeiten innerhalb des Ressortbudgets und mögliche Deckungs- mittel durch Bundes- oder der EU-Mittel prüfen und vorrangig zur Finanzierung der Mehrbe- darfe heranziehen.

Es ist davon auszugehen, dass alle Geschlechtergruppen gleichermaßen von den Maßnah- men profitieren werden.

E. Beteiligung und Abstimmung

Eine Abstimmung mit dem Senator für Finanzen ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts im Wege. Die Vor- lage ist zur Veröffentlichung geeignet.

G. Beschluss

1. Der Senat stimmt der Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes analog zur Laufzeit der Bundes-Ausgleichszahlungen, inklusiver möglicher Verlängerungen, längstens bis zur Ausschöpfung der bereits bewilligten Landesmittel zu.

2. Der Senat bittet die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Be- fassung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie über den Senator für Finanzen die Befassung des Haushalts- und Finanzausschus- ses einzuleiten.

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