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Anschreiben an die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zum Beschluss des Beirats Blumenthal "Coronadaten Bremen-Nord"

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Academic year: 2022

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Dienstgebäude / Eingang Bus-Linie 90/91 Sprechzeiten

Landrat-Christians-Str. 99a Haltestelle: Mo.-Fr. 9.00 – 15.00 Uhr 28779 Bremen Blumenthal/Markt oder nach Vereinbarung

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel. (0421) 361-0; www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

Ortsamt Blumenthal Freie

Hansestadt Bremen

Ortsamt Blumenthal, Landrat-Christians-Str. 99a, 28779 Bremen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Contrescarpe 72

28195 Bremen

Vorab per Mail:

beiraete@gesundheit.bremen.de

Auskunft erteilt:

Herr Backhaus Tel.: 0421 / 361-7503 Fax: 0421 / 496-7503

E-mail:

office

@oablumenthal.bremen.de

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(bitte bei Antworten angeben)

Bremen, 23.04.2020

Beiratsbeschluss – Anzahl aktuelle Ansteckungen Covid-19 für Bremen-Nord und auf Ortsamtsebene veröffentlichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beirat Blumenthal hat im elektronischen Umlaufverfahren folgenden Antrag beschlossen.

Ich übersende diesen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Umsetzung.

„Der Beirat Blumenthal fordert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zügig um tagesaktuelle Veröffentlichungen der COVID-19 Ansteckungen für Bremen-Nord und die drei Ortsamtsbereiche.

Täglich werden Zahlen zur COVID-19 Pandemie in den Umlandgemeinden und in den Landkreisen veröffentlicht. Diese Daten bieten zukünftig eine wichtige Richtschnur für weitere Maßnahmen und auch für mögliche Lockerungen der derzeitigen Einschränkungen. Wir begrüßen das umsichtige Management der Krise auf Landesebene ausdrücklich und bitten nun um genauere Informationen zu den Ortsteilen und zu Bremen-Nord, analog zu Bremerhaven. BürgerInnen sind durch Informations-Transparenz in der Lage, sich ein Bild über die direkte Gefährdung in der Umgebung zu bilden und eine notwendige öffentliche Diskussion zur weiteren Planung erhält eine reale und begreifbare Grundlage.

Zusätzlich bitte ich darum, gemäß den Bestimmungen des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes zu prüfen, ob Ihre Antwort auf diesen Beiratsbeschluss auf der Internetseite unseres Ortsamtes veröffentlich werden darf und um entsprechende Mitteilung.

Für Rückfragen stehen wir natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen i. A.

Backhaus

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