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TOP 9 - Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene Elektiveingriffe bis zum 28.02.2021

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 2. Februar 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

21.01.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 02.02.2021

„Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene Elektiveingriffe bis zum 28.02.2021“

A. Problem

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen im Frühjahr 2020 verständigten sich Bund und Län- der darauf, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten durch Verschie- bung oder Aussetzung planbarer Aufnahmen, Operationen und sonstiger Eingriffe und durch Schaffung zusätzlicher Intensivbetten zu erhöhen.

Seit dem 01.11.2020 bestehen im Land Bremen feste Freihaltequoten durch Anordnung der Landesgesundheitsbehörde aufgrund der zu diesem Zeitpunkt stark gestiegenen und seither auf einem hohen Niveau verbleibenden Infektionszahlen. In der Folge müssen elektive Auf- nahmen, Operationen und sonstige Eingriffe erneut ausgesetzt werden. Die damit verbunde- nen Erlösausfälle bei den Krankenhäusern werden teilweise durch bundesrechtliche Regelun- gen ausgeglichen. Der Bund hat die Inanspruchnahme der neuen Bundes-Ausgleichsregelun- gen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zunächst bis zum 31.01.2021 befristet.

Der Senat hat in seiner Sitzung am 01.12.2020 und der Haushalts- und Finanzausschuss am 11.12.2020 unter dem Tagesordnungspunkt „Bremen-Fonds: Kurzfristige finanzielle Unterstüt- zung der Krankenhäuser im Land Bremen“ unter anderem Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene Elektiveingriffe vom 18. November 2020 bis zunächst 31. Januar 2021 beschlossen. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 20 Mio. € bereitgestellt. Die Befristung erfolgte, da auch die Bundes-Ausgleichszahlungen bis zum 31.01.2021 befristet sind.

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Beanspruchung der Krankenhäuser einerseits und der nur teilweise erfolgten finanziellen Kompensation wirtschaftlicher durch COVID-19 beding- ter Schäden andererseits, bedarf es zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Kran- kenhäuser im Land Bremen auch über den 31.01.2021 hinaus einer finanziellen Unterstützung aller an der Corona-Versorgung beteiligten Krankenhäuser.

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B. Lösung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage wird der Bund die Bundes-Ausgleichsrege- lungen durch Rechtsverordnung, zunächst bis zum 28.02.2021, verlängern.

Insofern sind Einnahmeausfälle aufgrund Verschiebung / Absagen planbarer Eingriffe vieler Krankenhäuser im Land Bremen über die Bundes-Ausgleichsregelungen bis zum Befristungs- zeitraum abgesichert. Damit einerseits auch die Krankenhäuser, die nicht von den Bundes- Ausgleichsregelungen profitieren, jedoch weiterhin bei der Corona-Versorgung eine aktive Rolle einnehmen (beispielsweise durch die Überlassung von Personal oder die Aufnahme von Patient*innen aus anderen Kliniken) und andererseits weitere Krankenhäuser, die bei Nichter- reichen einer Inzidenz von 70 (auf 7 Tage pro 100.000 Einwohner), aber dennoch bei einer Überschreitung des Schwellenwertes von 50 keinen Anspruch auf Bundes-Ausgleichsregelun- gen haben, finanziell abgesichert werden, sollen die Landes-Ausgleichszahlungen verlängert werden.

Diese ergänzende finanzielle Unterstützung auf Landesebene ist weiterhin erforderlich, um die Strategie des Landes bei der Pandemiebewältigung und die Sicherstellung der stationären Versorgung zu gewährleisten sowie mögliche Insolvenzgefahren aufgrund fehlender Liquidität zu vermeiden.

Die Verlängerung erfolgt analog zur Laufzeit der Bundes-Ausgleichszahlungen.

C. Alternativen

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen

Durch die Verlängerung entstehen keine finanziellen Mehrbedarfe, da der Senat bereits über die Finanzmittel in der Sitzung am 01.12.2020 beschlossen hat. Von den bereitgestellten Mittel in Höhe von 20 Mio. € wurden bisher noch keine Finanzmittel ausgezahlt, da das Antragsver- fahren noch nicht abgeschlossen wurde. Nach derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass die bereitgestellten Mittel für die Ausgleichszahlung an die Krankenhäuser bis zum 28.02.2021 ausreichen werden.

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Sofern sich aus der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens ggf. zusätzliche Mehrbe- darfe ergeben, wird die Senatorin für Gesundheit, Frauen diese rechtzeitig auf den Bremen- Fonds Land beantragen und die entsprechenden Gremien befassen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird weiterhin im Rahmen des Controllings Deckungsmöglichkeiten innerhalb des Ressortbudgets und möglich Deckungs- mittel durch Bundes- oder der EU-Mittel prüfen und vorrangig zur Finanzierung der Mehrbe- darfe heranziehen.

Es ist davon auszugehen, dass alle Geschlechtergruppen gleichermaßen von den Maßnah- men profitieren werden.

E. Beteiligung und Abstimmung

Eine Abstimmung mit SF und SK ist eingeleitet.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts im Wege. Die Vor- lage ist zur Veröffentlichung geeignet.

G. Beschluss

Der Senat stimmt einer Verlängerung der Ausgleichszahlungen des Landes für abgesagte, verschobene elektive Eingriffe an Krankenhäusern im Land Bremen bis zum 28. Februar 2021 (Auslaufen der Bundes-Ausgleichszahlungen) zu.

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