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Abkündigung des Programms Telemodul DÜ Rechnungswesen

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Academic year: 2022

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Dok.-Nr.: 1018440

DATEV-Serviceinformation Hintergrund

Letzte Aktualisierung: 19.01.2022

Relevant für:

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen

DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact DÜ Formulare Rechnungswesen

Kanzlei-Rechnungswesen Rechnungswesen

Rechnungswesen compact Rechnungswesen kommunal Telemodul DÜ Rechnungswesen

Abkündigung des Programms Telemodul DÜ Rechnungswesen

Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Hintergrund

3 Wo kann geprüft werden, ob die UStVA über das Telemodul DÜ Rechnungswesen übermittelt wird?

3.1 In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 3.2 In DÜ Formulare Rechnungswesen

4 Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum (RZ) – DATEV-Empfehlung

4.1 Technische Voraussetzungen für Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum 4.2 Vorgehen bei der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

4.3 Vorteile der Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum 5 Datenübermittlung über Mein ELSTER (Elster-Portal)

Aktuelle Änderungen

19.01.2022 Kapitel 4.2 wurde überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie Informationen zur Abkündigung des Programms Telemodul DÜ Rechnungswesen, mit dem Sie umsatzsteuerliche Daten aus Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm direkt an die Finanzverwaltung senden.

(2)

Sie erfahren, über welchen Weg Sie zukünftig die umsatzsteuerlichen Daten (Umsatzsteuer-Voranmeldung, USt 1/11, Antrag auf Dauerfristverlängerung) an die Finanzverwaltung übertragen können.

Ab welchen Zeitpunkt Sie das Programm Telemodul DÜ Rechnungswesen zur Datenübermittlung nicht mehr nutzen können, ist abhängig von dem DATEV-Programm, aus dem Sie die umsatzsteuerlichen Daten über das Telemodul DÜ Rechnungswesen übermitteln

 Wenn Sie die umsatzsteuerlichen Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen, Rechnungswesen kommunal und DÜ Formulare Rechnungswesen an die Finanzverwaltung senden, können Sie das Programm Telemodul DÜ Rechnungswesen noch bis zum 31.05.2022 nutzen.

 Wenn Sie die umsatzsteuerlichen Daten aus DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen und DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact an die Finanzverwaltung senden, können Sie das Programm Telemodul DÜ Rechnungswesen noch bis zum 30.09.2022 nutzen.

Weitere Informationen zur Abkündigung finden Sie auf www.datev.de/tm.

Nutzung des Programms DÜ Formulare Rechnungswesen weiterhin möglich

Nicht betroffen von der Abkündigung ist das Programm DÜ Formulare Rechnungswesen. Sie können weiterhin, die steuerlichen Daten, aus den DATEV-Rechnungswesen-Programmen an das Programm DÜ Formulare Rechnungswesen weitergeben und über das DATEV-

Rechenzentrum an die Finanzverwaltung übermitteln.

2 Hintergrund

Die Digitalisierung verändert zunehmend Bereiche der steuer- und rechtsberatenden Berufe und deren Mandanten.

Um die Zukunftsfähigkeit unserer Mitglieder und deren Mandanten in der sich rasant verändernden Arbeitswelt sicherzustellen, unterstützt DATEV als Wegbereiter für Digitalisierung seine Mitglieder und Kunden bei der

Anpassung an die digitale Ökonomie und stellt hierbei die Weichen. Im Zuge der Ausrichtung auf zukunftsorientierte Lösungen setzt DATEV verstärkt auf cloud-basierte Dienste über das DATEV-Rechenzentrum. Deshalb hat DATEV die Datenübermittlungsverfahren auf den Prüfstand gestellt. Die Datenübermittlung über das Telemodul erfüllt die Anforderungen zukunftsorientierter Lösungen nicht mehr. Deshalb richtet DATEV den Fokus künftig ausschließlich auf die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum. Diesen Weg nutzt schon die Mehrzahl unserer Anwender, denn er vereint die meisten Sicherheits- und Komfortmerkmale. Da dieser Weg auch die beste Prozessunterstützung bietet, ist mit Blick auf die Zukunft ein reibungsloses Zusammenspiel mit den neu entstehenden

Automatisierungsservices möglich.

Alternativen und Besonderheiten

Die Übermittlung der umsatzsteuerlichen Werte (UStVA, USt 1/11) können Sie schon jetzt über folgende Wege vornehmen.

 Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum (RZ) – DATEV-Empfehlung

(3)

3 Wo kann geprüft werden, ob die UStVA über das Telemodul DÜ Rechnungswesen übermittelt wird?

Um zu prüfen, ob über das Programm Telemodul DÜ Rechnungswesen übermittelt wurde, haben Sie 2 Möglichkeiten:

 In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen

 In DÜ Formulare Rechnungswesen

3.1 In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen

Aufruf aus Geschäftsübersicht / Anwendungsübersichten Voraussetzung:

Das Programm DATEV-Arbeitsplatz ist geöffnet.

Vorgehen:

Kanzlei:

 Im DATEV Arbeitsplatz über Unsere Kanzlei | Geschäftsübersicht | Rechnungswesen | Buchführung öffnen.

Unternehmen:

 Im DATEV Arbeitsplatz über Unser Unternehmen | Anwendungsübersichten | Rechnungswesen öffnen.

Wenn in der Spalte DÜ UStVA (RZ) ein Eintrag vorhanden ist (Übermittlungszeitraum, z.B. Februar 2021), so erfolgt die Datenübermittlung schon über das DATEV-Rechenzentrum. Es sind Ihrerseits keine Aktivitäten nötig.

Wenn in der Spalte DÜ UStVA (RZ) kein Eintrag vorhanden ist, so erfolgt die Datenübermittlung entweder über das Programm Telemodul DÜ Rechnungswesen, Elster-Portal oder es liegt keine Umsatzsteuerpflicht vor. In diesem Fall benötigen Sie einen alternativen Übermittlungsweg, siehe Kapitel 4.

(4)

3.2 In DÜ Formulare Rechnungswesen

Aufruf aus Geschäftsübersicht / Anwendungsübersichten Voraussetzung:

Das Programm DATEV-Arbeitsplatz ist geöffnet.

Vorgehen:

Kanzlei:

 Im DATEV Arbeitsplatz über Unsere Kanzlei | Geschäftsübersicht | DÜ Formulare Rechnungswesen öffnen.

Unternehmen:

 Im DATEV Arbeitsplatz über Unser Unternehmen | Anwendungsübersichten | DÜ Formulare Rechnungswesen öffnen.

Wenn in der Spalte DÜ UStVA Zeitraum ein Eintrag vorhanden ist (Übermittlungszeitraum, z.B. Februar 2021), so erfolgt die Datenübermittlung schon über das DATEV-Rechenzentrum. Es sind Ihrerseits keine Aktivitäten nötig.

Wenn in der Spalte DÜ UStVA Zeitraum kein Eintrag vorhanden ist, so erfolgt die Datenübermittlung entweder über das Programm Telemodul DÜ Rechnungswesen, Elster-Portal oder es liegt keine Umsatzsteuerpflicht vor. In diesem Fall benötigen Sie einen alternativen Übermittlungsweg, siehe Kapitel 4.

4 Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum (RZ) – DATEV- Empfehlung

 Technische Voraussetzungen für Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

 Vorgehen bei der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

 Vorteile der Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

(5)

4.1 Technische Voraussetzungen für Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

Voraussetzung für die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum ist eine DFÜ-Verbindung mit dem DATEV-Rechenzentrum.

Beim Einsatz von Kanzlei-Rechnungswesen, Rechnungswesen kommunal, DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen sowie DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (ITU) sind standardmäßig die technischen Voraussetzungen erfüllt.

Die meisten Anwender von DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (Freischaltcode) verfügen noch über keinen Zugang zum DATEV-Rechenzentrum. Mit Installation der Jahresversion 9.2 von DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (Freischaltcode) ist automatisch das Programm RZ-Kommunikation installiert.

Zur Konfiguration benötigen Sie einen DATEV SmartLogin.

Weitere Informationen:

 DATEV-Rechenzentrum über das Internet nutzen (DATEV Mittelstand-Programme, Zahlungsverkehr) (Dok.-Nr.

1033970)

DATEV unterstützt Sie und Ihre Kanzleien mit einer Checkliste (www.datev.de/smart-ins-rz) bei der organisatorischen Vorbereitung, der Bestellung des SmartLogin und der Einrichtung der RZ-Kommunikation im Programm.

Bestellung des DATEV-Authentifizierungsmediums durch den steuerlichen Berater

Für die Einrichtung der RZ-Kommunikation benötigen Sie ein DATEV-Authentifizierungsmedium = DATEV SmartLogin.

Die Bestellung des DATEV SmartLogin erfolgt über den steuerlichen Berater über MyDATEV Mandantenregistrierung:

 DATEV SmartLogin für Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact über My DATEV Mandantenregistrierung einrichten (Dok.-Nr. 1019980)

Benötigen Sie ein DATEV SmartLogin, gehen Sie auf Ihren steuerlichen Berater zu.

Weitere Informationen zum DATEV SmartLogin und dem Bestellprozess finden Sie unter:

 www.datev.de/smart-ins-rz

4.2 Vorgehen bei der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

Bei der Datenübermittlung an die Finanzverwaltung über das DATEV-Rechenzentrum stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Möglichkeit 1: Datenübermittlung mit Archivierung des Rechnungswesen-Bestands Möglichkeit 2: Datenübermittlung ohne Archivierung des Rechnungswesen-Bestands

Wie Sie die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum mit und ohne Archivierung des Rechnungswesen- Bestands durchführen, erfahren Sie in der Checkliste www.datev.de/smart-ins-rz sowie im Dokument:

 Datenübermittlung - UStVA, USt 1/11 und ZM über das DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1021938)

(6)

Ausnahme- und Sonderfälle zur Datenübermittlung

Für Ausnahme- und Sonderfälle, zum Beispiel aufgrund von Betriebsurlaub in der Kanzlei oder sensibler Umsatzsteuer-Voranmeldungen, gibt es die Möglichkeit der Sofort-Übermittlung der steuerlichen Daten.

Im Programm DÜ Formulare Rechnungswesen, ab Version 2.7, steht Ihnen diese Programmfunktionalität zur Verfügung.

Wie Sie diese Funktion nutzen, erfahren Sie im Dokument:

Datenübermittlung – UStVA und USt 1/11 mit DÜ Formulare Rechnungswesen ausgeben (Dok.-Nr. 1070416) (Kapitel 2.4.1.1)

4.3 Vorteile der Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

Die Übermittlung über das DATEV-Rechenzentrum bietet eine Reihe von Vorteilen:

 Datenübermittlung umsatzsteuerlicher Auswertungen an die Finanzverwaltung (Überblick) (Dok.-Nr. 9211334) Vorteile bei der Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum

Vorteile Beschreibung

Prozessvorteile Die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum bietet viel Komfort – egal ob mit oder ohne Archivierung des Rechnungswesen-Bestands. Mit nur wenigen Klicks in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm ist die Datenübermittlung für Sie erledigt. Durchgängiges medienbruchfreies Arbeiten von der Erstellung bis zur Archivierung des Datenübermittlungsprotokolls wird unterstützt.

Automatische Authentifizierung

Wenn Sie das DATEV-Rechenzentrum nutzen, brauchen Sie nichts weiter zu tun und können sich die Zeit und den Aufwand für die Beantragung, Einrichtung und Pflege der erforderlichen Zertifikate sparen. Denn dieser Übermittlungsweg ist automatisch durch DATEV authentifiziert.

Authentifizierungsverfahren bei der Elektronischen Datenübermittlung (Dok.-Nr. 1020909)

Plausibilitätsprüfungen Die Daten werden automatisch auf Plausibilität geprüft (z. B. Prüfung der Finanzamts- und Steuernummer, Prüfung auf doppelte Steuernummer).

Authentifizierungsverfahren bei der Elektronischen Datenübermittlung (Dok.-Nr. 1020909)

Termingerechte Datenübermittlung

Die Daten werden zuverlässig übermittelt. Eine termingerechte Datenübermittlung ist gewährleistet.

Datenübermittlungstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldung /

(7)

Vorteile Beschreibung Automatische Ablage /

zuverlässige Archivierung der Datenübermittlungsprotokolle

Alle notwendigen Protokolle (ELSTER-Transferticket-ID) werden automatisch mit Senden der Übermittlung der umsatzsteuerlichen Werte im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und können jederzeit über die Übersicht Datenübermittlung

Finanzverwaltung abgerufen werden. Die manuelle Ablage oder Speicherung vor Ort entfällt. Das spart Zeit, schafft Ordnung und bietet Sicherheit. Sie sind somit automatisch gegen Verlust und Manipulation der Datenübermittlungsprotokolle geschützt.

In der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung können Sie die Werte der UStVA / USt 1/11 prüfen, die für die Datenübermittlung bereitstehen oder schon übermittelt wurden. Die Übermittlungsprotokolle werden in der Cloud automatisch über die archivierungspflichtige Zeit von 10 + 4 Jahre archiviert. Eine zusätzliche Ausgabe der Protokolle ist daher nicht nötig.

Datenübermittlung - "Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung"

Informationen, Änderungen und Steuerungsmöglichkeiten (Dok.-Nr.

1034007) Automatische Prüfung auf

Vorperioden im Falle von Nachbuchungen

Das DATEV-Rechnungswesen-Programm prüft, ob die Datenübermittlung von Vorperioden nötig ist und schlägt diese Periode ggf. zur Übermittlung vor (vgl. auch Info-Doki 9211334). Im Falle von bereits übermittelten Anmeldezeiträumen wird das Berichtigungskennzeichen automatisch gesetzt.

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) - Überblick (Dok.-Nr. 1005220) Komfortfunktionen im DATEV

Arbeitsplatz

Über den DATEV Arbeitsplatz sehen Sie den zuletzt übermittelten Zeitraum, für den eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt wurde sowie auch den Status der Festschreibung im Rahmen der Datenübermittlung der UStVA über das DATEV-Rechenzentrum. Beides sind wertvolle Funktionen, die den Arbeitsprozess in einer Kanzlei oder im Unternehmen optimieren helfen.

Bei Nutzung der IT-Service- und Sicherheitspauschale (Möglichkeit 1) fallen für die Übermittlung der umsatzsteuerlichen Werte keine separaten Kosten an.

DATEV IT-Service- und Sicherheitspauschale - Überblick (Dok.-Nr. 1008898)

Zu den oben genannten Vorteilen sind folgende Leistungen in der Pauschale enthalten:

Leistungen bei Nutzung der IT-Service- und Sicherheitspauschale

Leistungen Beschreibung Datenarchivierung im

DATEV-RZ

Die Datenarchivierung im DATEV-Rechenzentrum bewahrt Sie vor Schaden und teuren Reparaturarbeiten, wenn Ihr PC einmal defekt ist. Im Schadensfall können Sie ihre Daten sofort aus dem DATEV-Rechenzentrum, auf Basis des letzten Sicherungsstands, an den PC zurückübertragen. Zudem sind Ihre Daten über die achivierungspflichtige Zeit von 14 Jahren

(8)

Leistungen Beschreibung

im DATEV-Rechenzentrum revisionssicher gespeichert und können unabhängig von zukünftig eingesetzter Programmversionen jederzeit an den PC eingespielt werden.

Archivierung der Finanzbuchführung im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1034323) Qualifizierte USt-ID-

Prüfung

Wenn Sie Geschäftsbeziehungen zu Geschäftspartner im Ausland unterhalten, sorgt unsere qualifizierte USt-ID-Prüfung über das DATEV-Rechenzentrum dafür, dass Sie die

Unternehmereigenschaft des Geschäftspartners prüfen können.

Qualifizierte Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durchführen (Dok.-Nr. 1036391)

euBP -Übermittlung der FIBU-Daten

Ein besonderer Vorteil ist der Effizienzgewinn bei der Sozialversicherungsprüfung durch die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP). Mit wenigen Klicks können neben Lohn- auch Finanzbuchhaltungsdaten über unser DATEV-Rechenzentrum elektronisch an den Server der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in Würzburg übermittelt werden, auf den die Prüfer unmittelbar zugreifen können.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) - Sendeumfang FIBU (Dok.-Nr.

1019760) Übermittlung der

Zusammenfassenden Meldung

Ein einheitlicher Übermittlungsweg von Zusammenfassender Meldung (ZM) und UStVA, der optimal in den Arbeitsablauf eingebunden ist. Bei der ZM kann vor der Versendung eine USt- ID-Prüfung angestoßen werden.

Datenübermittlung - UStVA, USt 1/11 und ZM über das DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 1021938)

Englische Auswertungen

Englische Auswertungen für die Finanzbuchführung und den Jahresabschluss inklusive englischem Bilanzbericht.

Fremdsprachige Auswertungen einrichten (Dok.-Nr. 1070459) Weitere

Preisvergünstigungen

Bei der Nutzung der IT-Service- und Sicherheitspauschale profitieren Sie von Vergünstigungen bei anderen Leistungen.

DATEV IT-Service- und Sicherheitspauschale - Überblick (Dok.-Nr. 1008898)

5 Datenübermittlung über Mein ELSTER (Elster-Portal)

Wenn Sie das DATEV-Rechenzentrum nicht zur Datenübermittlung nutzen möchten, können Sie die Übermittlung über Mein ELSTER (Elster-Portal der Finanzverwaltung) durchführen. Bei diesem Verfahren müssen Sie sich aktiv um die Authentifizierung kümmern.

Weitere Informationen finden Sie unter:

(9)

Exportmöglichkeit der steuerlichen Werte

Ab den DATEV-Programmen 15.0 gibt es eine Exportmöglichkeit aus dem Programm DÜ Formulare Rechnungswesen heraus. Diese Exportdateien können einzeln in Mein ELSTER (Elster-Portal) hochgeladen werden.

Wie Sie die Exportfunktion nutzen, erfahren Sie im Dokument:

Datenübermittlung – UStVA und USt 1/11 mit DÜ Formulare Rechnungswesen ausgeben (Dok.-Nr. 1070416) (Kapitel 2.4.3)

Schlagwörter:

Buchführung, Datenübermittlung

Copyright © DATEV eG

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