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Aktionsplan Green Deal für Graubünden Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I

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Academic year: 2022

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(1)

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Aktionsplan Green Deal für Graubünden –

Zwischenbericht zur Massnahmenplanung mit

Finanzierungskonzept und Verpflichtungskredit für die Etappe I

10.08.2021

(2)

Dr. Jon Domenic Parolini

Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement (EKUD)

Dr. Mario Cavigelli

Regierungspräsident und Vorsteher des Departements für Infrastruktur,

Energie und Mobilität (DIEM)

(3)

Begrüssung

Auftrag und Zielsetzung

Ausgangslage und Zielvorgaben

Stossrichtung, Wirkung, Kosten

Finanzierungsbedarf

Finanzierungsmöglichkeiten, Nutzen und Zusatzbelastung

Etappierung und Verpflichtungskredit für Etappe I

Zentrale politische Fragen

Haltung der Regierung

Fahrplan

(4)

Mit höchster zeitlicher Priorität umfassender Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» mit:

Konkreten und wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz,

Finanzierungsplan,

Notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen [81 Unterzeichnende]

Parlamentarischer Auftrag

(5)

615 bis 1526 Mio.

Franken; im Mittel 1071 Mio. Franken

Parlamentarischer Auftrag

(6)

Auftrag leicht abgeändert überwiesen

[…] Umfassender Aktionsplan «Green Deal für Graubünden» mit:

Konkreten und wirksamen Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,

Finanzierungsplan,

notwendigen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen.

[Überwiesen mit 103 Ja-Stimmen, 16 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen]

Parlamentarischer Auftrag

(7)

21 Mt CO 2eq1,7 °C resp. 3,5 °C

Globale Erwärmung deutlich unter 2 °C stabilisieren

Netto-Null Emissionen ab 2050

W: +1,0 °C CH: +2,0 °C

Ausgangslage und Zielvorgaben

Vier Sektoren:

W: 95%

EU: 96%

CH: 97%

GR: 99%

(8)

21 Mt CO 2eq

Ausgangslage und Zielvorgaben

Absenkpfad Dekarbonisierung

Sektor Gebäude Sektor Industrie

Sektor Verkehr Sektor

Landwirtschaft

(9)

Massnahmen Kosten

Massnahmen, Wirkung und Kosten

27

Anzahl Massnahmen

Ni cht qua nt ifi zie rba r

392

Mio. CHF

Hohe Wirkung bei Landwirtschaft weil hoher Nachholbedarf und wegen hohem Erwärmungspotenzial

Ni cht qua nt ifi zie rba r Ni cht qua nt ifi zie rba r

6,703

Mt CO2eq GWh 5670 1761

150 1611

Mio. CHF

Wirkung

(10)

Massnahmenpakete

KS.G-1.1 SM Forcierung der Gebäudeparktransformation mit ergänzten Energievorschriften und justierter finanzieller Förderung

KS.G-1.2 FM Sensibilisierung und Beratung der Akteure zu Gebäudeeffizienz und erneuerbar Heizen

KS.G-1.3 FM Verbesserung Gebäudeeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Heizungen in Kantonsgebäuden (inkl. Gebäudehüllensanierung)

KS.V-1.1 SM Förderung öffentlicher Verkehr

KS.V-1.2 SM Stärkung Schienengüterverkehr (Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene)

KS.V-1.3 FM Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) für Firmen

KS.V-2.1 SM Förderung neuer Antriebssysteme im Verkehr

KS.V-2.2 SM Prüfung der Anpassung der kantonalen Bauvorschriften bezüglich Ladestationen

KS.V-2.3 SM Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer

KS.I-1.1 SM Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels

KS.I-1.2 FM Förderung erneuerbare Prozesswärme

KS.L-1.1 Pilotphase mit 50 Betrieben (bis 2025)

Expansionsphase (2026-2030) und Fortsetzung Expansionsphase (ab 2030) Land-wirtschaft

KS.L-1.2 Industrie

Gebäude

Verkehr

Sektor ID Massnahme

KS.E-1.1 SM Förderung erneuerbare Stromproduktion, besonders Winterstromproduktion; Bereitstellung erneuerbarer Brenn- und Treibstoffe

KS.E-1.2 SM Entwicklung erneuerbarer Fernwärme und -kälte

KS.E-1.3 FM Interessenabwägung bei Projekten zu erneuerbaren Energien

KS.E-1.4 FM Photovoltaikanlagen und Solarthermie an kantonalen Liegenschaften

Tourismus KS.T-1.1 SM klimaneutrale Tourismusregionen (Green Deal Tourismus)

KS.K-1.1 SM Förderung suffizientes Konsumverhalten

KS.K-1.2 FM Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung

KS.K-1.3 FM Finanzielle Förderung von Start-ups mit innovativen, klimaschonenden Produkten

KS.K-2.1 FM Kompensationsplattform

KS.K-2.2 FM Förderung von Recycling-Projekten Konsum

Energie- wirtschaft

Sektor ID Massnahme

KA.N-1.1 SM Erarbeitung Risikoübersicht aus Naturgefahren

KA.N-1.2 SM Reduktion Waldbrandgefahr

KA.F-1.1 SM Resilienz im Schutzwald

KA.L-1.1 SM Umgang mit Trockenheit in der Landwirtschaft Klima-

anpassung

Sektor ID Massnahme

Forcierung der

Gebäudeparktransformation durch verstärkte Förderung Unnötiger Verkehr vermei- den, Verkehr umlagern, effiziente und erneuerbare Mobilität fördern.

Industrielle Prozesse klimaneutral gestalten.

Finanzierung der Pilot- und Expansionsphase der klima- neutralen Landwirtschaft.

Förderung erneuerbare

Stromproduktion, besonders Winterstromproduktion

Klimaneutrale

Tourismusregionen;

Förderung suffizientes Konsumverhalten;

Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung;

Kompensationsplattform;

Förderung von Recycling- Projekten

Umgang mit Naturgefahren stärken; die Resilienz im Schutzwald erhöhen;

Problem der Trockenheit in der Landwirtschaft

nachhaltig lösen;

touristische Angebote den klimatischen Bedingungen anpassen.

Detailinformationen unter:

www.klimawandel.gr.ch

Schutz Anpassung

(11)

Zielerreichungsgrad

Zielerreichung (ohne Kompensation / Negativemissionen):

Gebäude 63%  94% 100%

Verkehr 22%  81% 87%

Industrie 43%  68% 73%

Landwirtschaft 5%  20% 50%

(12)

0 10 20 30 40 50 60 70

2025 2030 2035 2040 2045 2050

Ko st en in M io . C HF

Jahr

Bund Kanton Gemeinden Haushalte/Unternehmen

Finanzierungsbedarf je Akteur bis 2050

Bund 437 (25 %)

Kanton 1087 (62 %)

Gemeinden 0 (0 %)

Haushalte und Unternehmen 237 (13 %)

Finanzierungsbedarf

(13)

Finanzierung

Bündner Klimafonds Massnahmenfinanzierung

2021 bis 2050 CHF 1’087 Mio.

Abgaben

− Stromabgaben

− CO 2 -Abgabe Wohneigentum

− CO 2 -Abgabe Fahrzeuge

− Klima-Tourismusabgabe

− Einnahmen/Überschüsse kantonale Strassenrechnung (einmalig/regelmässig)

Steuern

− Reservebildung zu Lasten 2021 (VK Etappe I)

− Steuererhöhung mit jährlichen Fondszuweisungen

− weitere Reservebildung aus allg.

Staatsmitteln zu Lasten Eigenkapital

− Beiträge des kantonalen

Gebäudeprogramms

(14)

Bündner Klimafonds

Entwicklung des Kapitals im Bündner Klimafonds über die Zeit je nach Wahl der

Finanzierungsinstrumente

(15)

Zusatzbelastung

14

110

24

69

9

112

14

104

7

81

7

51

14

88

26

214

20

109

22

225

20

197

16

163

12

98

18

163

49 49

187 187

8 8

75 75

5 5

31 31

81 81

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225

Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max. Min. Max.

1-P-HH 50 000 Whg alt 1 KSF

1-P-HH 100 000 Whg neu 1 KSF

2-Rentner-HH 50 000 Whg alt 1 KSF + 1 LSF

2-Rentner-HH 100 000 EFH saniert 1 KSF + 1 LSF

4-P-HH 80 000 Whg alt 1 KSF

4-P-HH 125 000 Whg neu 1 KSF

4-P-HH 200 000 EFH saniert 1 KSF + 1 LSF

Zus at zbel as tung j e H aus hal tsmi tgl ied in F rank en/ Jahr

Zusatzbelastung AGD: Finanzierung Querbeet Zusatzbelastung AGD: Finanzierung durch Abgaben Zusatzbelastung AGD: Finanzierung durch Steuersubjekte

Spannbreite

zwischen Minimal- und Maximal-

belastung 225

Franken/Jahr

(16)

Aggregierte Geldflüsse

(17)

Geldflüsse umlenken

(18)

Nutzen

Bruttowertschöpfung in der Höhe von einer Milliarde.

Ins Ausland abfliessende Gelder für fossile Energieträger für lokale Wirtschaft und lokalen Konsum verfügbar.

Fruchtbarer Boden für die Entwicklung von neuen Geschäftsfeldern.

Fruchtbarer Boden für die Entwicklung von Technologieführerschaften.

Dadurch Stärkung der Bündner Wirtschaft.

Dadurch Erhöhung der Standortattraktivität.

(19)

ID Massnahme Zuständige Dienststelle(n) KS.G-1.3 FM Verbesserung Gebäudeeffizienz und Umstellung auf erneuerbare Heizungen in

Kantonsgebäuden (inkl. Gebäudehüllensanierung) abzuklären

KS.V-1.3 FM Förderung von betrieblichem Mobilitätsmanagement (BMM) für Firmen AEV

KS.V-2.1 SM Förderung neuer Antriebssysteme im Verkehr AEV

KS.V-2.2 SM Prüfung der Anpassung der kantonalen Bauvorschriften bezüglich Ladestationen abzuklären

KS.V-2.3 SM Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer StVA

abzuklären KS.I-1.1 SM Identifikation von innovativen Projekten zur Erreichung des Netto-Null-Ziels abzuklären

KS.I-1.2 FM Förderung erneuerbare Prozesswärme AEV

KS.E-1.3 FM Interessenabwägung bei Projekten zu erneuerbaren Energien ARE, AEV

KS.E-1.4 FM Photovoltaikanlagen und Solarthermie an kantonalen Liegenschaften HBA, TBA

KS.T-1.1 SM klimaneutrale Tourismusregionen (Green Deal Tourismus) AWT

KS.K-1.1 SM Förderung suffizientes Konsumverhalten abzuklären

KS.K-1.2 FM Förderung klimaschonende Freizeitgestaltung abzuklären

KS.K-1.3 FM Finanzielle Förderung von Start-ups mit innovativen, klimaschonenden Produkten abzuklären

KS.K-2.1 FM Kompensationsplattform ANU

KS.K-2.2 FM Förderung von Recycling-Projekten ANU

KA.L-1.1 SM Umgang mit Trockenheit in der Landwirtschaft ALG

Regelungsbedarf

Ja:

Für 16 Massnahmen sowie für den Bündner Klimafonds müssen die gesetzlichen

Grundlagen noch geschaffen werden oder die bestehenden angepasst werden; dieser

Prozess benötigt zwei bis drei Jahre Zeit (von der Notwendigkeitsprüfung, über

Mitberichts- und Vernehmlassungsverfahren, Erstellen der Botschaft, Beraten in den

Sachkommissionen, Beratung im Grossen Rat, ev. Referendum und Volksabstimmung)

Nein:

Für 11 Massnahmen bestehen bereits die

gesetzlichen Grundlagen für eine raschmögliche Umsetzung, sofern die finanziellen Mittel

vorhanden sind; im Fokus stehen Massnahmen beim Gebäudepark und beim öffentlichen

Verkehr.

(20)

Verpflichtungskredit Etappe I

RP 2021-2024 + RB 2020/810 (Green-Deal-

Sonderfinanzierung)

Bezeichnung 2022 2023 2024 2025 Total

ES 8.2 Ausbau erneuerbarer Energien 8.700 8.700 8.700 0.000 26.100

ES 8.3 Klimaschutz in der Landwirtschaft 1.388 1.388 1.388 1.388 5.550

Verstärkte Förderung für den Ausbau der erneuerbaren Energien und

für die Effizienzsteigerung sowie Substitution im Gebäudepark 3.600 4.800 7.200 8.400 24.000 Verstärkte Investitionsbeiträge für öffentlichen Verkehr und

Güterverkehr 1.800 2.400 3.600 4.200 12.000

Total 15.488 17.288 20.888 13.988 67.650

AGD-Massnahmen:

Gesetzliche Grund- lagen vorhanden

Sofort umsetzbar

(21)

Zentrale politische Fragen an den Grossen Rat

• Soll der Kanton Graubünden mit dem AGD seinen Beitrag zum Netto- Null-Ziel der Schweiz und zum Klimaübereinkommen von Paris leisten?

• Soll dazu eine noch erlaubte Menge an Treibhausgasemissionen (sog.

THG-Budget) gesetzlich verankert werden?

• Sollen Zwischenziele insgesamt und pro Sektor gesetzlich festgelegt

werden, an denen sich die Klimaschutzmassnahmen ausrichten und an denen sich die Wirkung der Mass-nahmen bemisst?

• Soll zur Finanzierung der Massnahmen des AGD ein Bündner

Klimafonds eingerichtet und die gesetzlichen Grundlagen zu dessen

Finanzierung (Steuern und/oder Abgaben) ausgearbeitet werden?

(22)

Haltung der Regierung

Die Regierung ist der Meinung, dass der Kanton Graubünden aufgrund seiner speziellen Lage innerhalb der Schweiz und Europa seinen Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung leisten kann und auch muss. Denn einerseits ist und wird der Kanton stark von den Folgen des Klimawandels betroffen sein.

Andererseits eröffnen sich auch Chancen. So können die heute für fossile Energieträger aus dem Kanton abfliessenden Finanzmittel zugunsten von Wirtschaft und Arbeitsplätzen im Kanton eingesetzt werden und der Kanton kann seine heute schon wichtige Rolle als Produktionsstätte erneuerbarer Energien stärken sowie ausbauen. Mit den angedachten Massnahmen und deren Finanzierung wird ein klares Zeichen für Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Dekarbonisierung gesetzt. Damit diese im

vorgegebenen Zeitraum gelingt, empfiehlt die Regierung ein THG-Budget festzulegen, Zwischenziele zu

setzen und die notwendigen finanziellen Mittel zu sichern. Die Sicherstellung der finanziellen Mittel zur

Erfüllung des verstärkten Engagements des Kantons in Klimafragen ist im Vergleich zur Erfüllung der

anderen bisherigen Aufgaben gleichwertig. Die Einrichtung eines Bündner Klimafonds wird von der

Regierung als geeignet, notwendig und auch zumutbar erachtet und muss diesen Grundsatz

(23)

 Fragen

 Interviews

 Fotos

Danke.

Referenzen

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