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Merkblatt fü r Antra ge aüf Püblikationsfo rderüng fü r Dissertations- ünd Habilitationsschriften

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Stand: 15.04.2021

Merkblatt fü r Antra ge aüf Püblikationsfo rderüng

fü r Dissertations- ünd Habilitationsschriften

1. Was kann unterstützt werden?

 Gefördert wird die Veröffentlichung von an der EUF entstandenen Dissertationen, die mit summa cum laude oder magna cum laude bewertet wurden, sowie Habilitations- schriften, sofern sie in einem renommierten Verlag veröffentlicht werden.

 Eine besondere Förderpriorität erhalten Antragstellende mit hoher Angewiesenheit auf eine Förderung.

2. Wer ist antragsberechtigt?

 Wissenschaftler*innen, die an der EUF promoviert wurden bzw. sich an der EUF habi- litiert haben unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur EUF zum Antragszeitpunkt.

3. Wie hoch ist die Förderung?

 max. 500 €

4. Gibt es Antragsfristen?

 Die Antragstellung kann nach Abschluss eines Verlagsvertrages bis spätestens 3 Mo- nate nach Vertragsabschluss erfolgen.

 Der Antrag soll bis 14 Tage vor einer Ausschusssitzung eingereicht werden.

5. An wen und in welcher Form wird der Antrag gestellt?

 Bitte stellen Sie den Antrag in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse:

forschungsausschuss@uni-flensburg.de. Antrag und alle Anlagen sind als ein zusam- menhängendes pdf-Dokument einzureichen.

6. Welche Informationen müssen in den Antrag?

 Begründung für den gewählten Verlag

 für Dissertationen: Empfehlungsschreiben einer*s Promotionsgutachterin*s mit Be- zugnahme insbesondere auf die Forschungsrelevanz der Publikation sowie zum aus- gewählten Verlag

 für Dissertationen: Nachweis der Note der Dissertationsschrift

 Kopie des Verlagsvertrags

 Erläuterung zu anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten (externe Fördermittelge- ber sind prioritär zu nutzen), Erklärung des Ausschlusses einer Doppelförderung, ggf.

Erläuterung einer besonderen Angewiesenheit auf die beantragte Förderung

7. Werden Vorschüsse gewährt?

 Nach der Bewilligung des Antrages können Sie bei der Finanzabteilung einen Vor- schuss von bis zu 80 % der Fördersumme formlos mit Begründung beantragen.

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