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LEITFADEN DIGITALE SIGNATUR AM POS

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Academic year: 2022

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DIGITALE SIGNATUR AM POS

LEITFADEN

(2)

Rahmenbedingungen

Gesetzliche Bestimmungen

 §492 Abs. 1 BGB:

Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen

→ Schriftformerfordernis

 §126 Abs. 3 BGB

Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

 126a Abs. 1 BGB

Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten

elektronischen Signatur versehen.

(3)

Rahmenbedingungen

Qualifiziert elektronische Signatur

 Die qualifizierte elektronische Signatur entspricht der eigenhändigen Unterschrift

 Sie setzt voraus, dass die Identität des Unterzeichners direkt vor Ort überprüft wird

 Höchste Sicherheitsstufe

(4)

Rahmenbedingungen

Harmonisierung durch eIDAS

 eIDAS (Electronic Identification And Trust Services)

 Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

 Ziel: Förderung der Entwicklung digitaler Anwendungen in Europa

(5)

Provider

QuickSign

 Französischer Provider

 Konzernweiter Provider für die digitale Signatur

(6)

Digitale Signatur

Überblick

Digitale Signatur OCR Erfassung in

KESS 100% digital

 100% digital – 100% schnell – 100% innovativ – 100% papierlos

 Zeit- und Kosteneinsparend

 Nutzung von OCR-Technologie zum extrahieren von Ausweisdaten

 Vertragsunterzeichnung mittels mTAN (Qualifizierte elektronische Signatur)

(7)

Wann kann DigiSigi angewendet werden?

 Nur für Kredite (nicht für Leasing)

 Nur für Privatpersonen

 Nur bei einem Kreditnehmer

(8)

Anforderungen

 Tablet basierte Lösung

 Kunde möchte digital unterschreiben

 Kunde hat sein Mobiltelefon verfügbar und in KESS erfasst

 Kunde hat eine korrekte Email Adresse in KESS erfasst

 Kunde hat gültigen Ausweis (PA oder Reisepass) dabei, die Ausweisnummer muss korrekt in KESS erfasst werden. Das # Zeichen ist NICHT zulässig!

 Kunden mit einem nicht EU Ausweis benötigen Ihre Aufenthaltserlaubnis

Achtung: Ein „Aufenthaltstitel“ ist KEIN Legitimationspapier, es ist immer ein gültiger Pass oder Reisepass erforderlich!

(9)

Sie erfassen die Finanzierungs- und Kundendaten wie gewohnt vollständig in KESS und senden den Antrag zur Finanzierungs- entscheidung.

Mit Genehmigung des Antrages erhalten Sie zusätzlich zu den bekannten Funktionalitäten auch den Button „Vertrag digital unterschreiben“

Sollten Sie die Antragserfassung an einem PC durchgeführt haben, rufen Sie KESS jetzt bitte über ein Tablet auf.

Achtung: Aufruf über „ansehen“, nicht über „bearbeiten“!

(10)

Mit Nutzung des Buttons „Vertrag digital unterschreiben“starten Sie den Prozess für die elektronische Signatur.

Abhängig von der ausgewählten Ausweisart wird Ihnen jetzt die Option zum Upload der

Ausweisdokumente angezeigt

• Mit Auswahl „Personalausweis“

werden 2 Fotos benötigt

• Mit Auswahl „Reisepass“ wird 1 Foto benötigt

(11)

Wichtig: Wenn Sie im Antrags- prozess bei der Ausweisnummer eine # eingegeben haben, dann steht Ihnen der Prozess für die elektronische Signatur nicht mehr zur Verfügung.

Sobald Sie ein Foto gemacht haben (Klick Vorder/ Rückseite – Foto neu aufnehmen), ist der Dateiname hinter dem zugehörigen Button ersichtlich.

Die Ausweisbilder werden erst dann bei uns gespeichert und mittels OCR ausgelesen, wenn Sie den Button

„Bilder verwenden“ nutzen.

(12)

Nach Auslesen der Fotos werden Sie zu unserem Signatur-Provider

QuickSign weitergeleitet. Hier müssen Sie Ihre QES-ID angeben und danach die von Ihnen ordnungsgemäß

durchgeführte Legitimation Ihres Kunden bestätigen.

Hinweis:

Sollten Sie Ihre QES-ID vergessen haben, können Sie diese in KESS unter „Einstellungen“ im Bereich

„Zugangsdaten“ ändern. Danach einfach den Prozess für die

elektronische Signatur erneut starten.

Achtung: Bei 3-maliger Falscheingabe der QES-ID kann der Vertrag NICHT mehr digital unterschrieben werden!

(13)

Setzen Sie jetzt das Häkchen und bestätigen damit Ihre Händlererklärung

(14)

Jetzt geben Sie das Tablet bitte Ihrem Kunden, damit dieser den Vertrag elektronisch unterschreiben kann.

Hierfür müssen die fehlenden Zeichen der Ausweisnummer erfasst werden.

Danach aktiviert sich der Weiter-Button und der Vertrag inkl. Annahme-

erklärung wird angezeigt.

Ihrem Kunden stehen 3 Versuche zur Verfügung. Sollten diese nicht

ausreichen, muss der ganze Vorgang erneut gestartet werden.

(15)

Parallel zur Anzeige des Kredit-

vertrages und der Annahmeerklärung wird jetzt eine SMS an die

Mobilfunknummer Ihres Kunden gesendet.

Sobald Ihr Kunde sich den Vertrag angeschaut hat und die Checkboxen bestätigt wurden, kann die mTan erfasst werden, hierzu muss der Vertrag komplett durchgescrollt werden. Auch hier stehen Ihrem Kunden 3 Versuche zur Verfügung.

Sollten diese nicht ausreichen, muss der ganze Vorgang erneut gestartet werden.

Alternativ können Sie in diesem Fall auch den Vertrag ausdrucken und uns per Post zukommen lassen.

Erst mit Bestätigung der Checkboxen und dem kompletten Ansehen des Dokumentes wird das Feld für die Erfassung der mTAN eingeblendet.

(16)

Nach erfolgreicher elektronischer Signatur wird der unterschriebene Kreditvertrag an die Creditplus Bank zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Parallel dazu erhält Ihr Kunde ein unterschriebenes Exemplar per Email.

(17)

Pflichten des Verkäufers im Rahmen der qualifiziert elektronischen Signatur

• Für die Legitimation ist es unbedingt erforderlich, dass der Kunde persönlich anwesend ist!

• Der Verkäufer muss den Kunden über ein inländisch

anerkanntes Ausweispapier (Personalausweis/ Reisepass) mit Lichtbild identifizieren

(18)

Pflichten des Verkäufers im Rahmen der qualifiziert elektronischen Signatur

Folgende Punkte sind vom Verkäufer zu überprüfen:

• das Gesicht des Kunden entspricht dem Bild auf dem offiziellen Ausweispapier, welches der Kunde vorgelegt hat,

• das Ausweispapier ist gültig (nicht abgelaufen),

• das Ausweispapier sieht nicht gefälscht, kopiert oder verändert aus,

• das Ausweispapier ist nicht zerkratzt, enthält keine Streichungen/ Radierungen und ist nicht zu schwer,

• die Buchstaben auf dem Ausweispapier sind gut gedruckt, ordentlich angeordnet und die Rechtschreibung ist korrekt,

(19)

Pflichten des Verkäufers im Rahmen der qualifiziert elektronischen Signatur

• das äußere Erscheinungsbild des Ausweispapiers passt zum Alter des Dokuments,

• der Ausstellungsort passt zum Wohnsitz des Kunden,

• das Alter des Kunden passt zum Geburtsdatum im Ausweispapier.

Unterstützend zur Prüfung des Ausweisdokuments kann das öffentliche Online-- Register für echte Identitäts- und Reisedokumente genutzt werden:

http://www.consilium.europa.eu/prado/en/prado-start-page.html

(20)

Prozess Widerruf

In folgenden Fällen ist ein Widerruf der Digitalen Signatur möglich:

• Fehler in den persönlichen Daten des digitalen Zertifikats im unterschriebenen Dokument

• Vom Unterzeichner vorgebrachter legitimer Sicherheitsvorfall (Verlust / Raub der Mobiltelefonnummer, Ausweis)

• Sicherheitsverletzung im IT-System des Kunden zur Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten des Unterzeichners.

Ein Widerruf ist nur innerhalb von 8 Tagen nach dem Unterschriftsvorgang möglich. Der Widerruf ist an DocuSign zu richten.

(21)

Creditplus Bank AG

www.creditplus.de/partner/

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERK

SAMKEIT

Referenzen

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