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VERTRAGSZUSATZ FÜR TEILZEIT- AUSZUBILDENDE

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Academic year: 2022

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VERTRAGSZUSATZ FÜR TEILZEIT- AUSZUBILDENDE

Betrieb und Auszubildende/r kommen hinsichtlich der Aufteilung der Verweildauer im Betrieb und dem Besuch der Berufsschule zu folgender Feststellung:

Das Ausbildungsverhältnis wird auf die Dauer von 42 Monaten angelegt. Die Ausbildungszeit inklusive Berufsschulbesuch beträgt 30 Wochenstunden.

In den Ausbildungsjahren mit einem Tag Berufsschulbesuch pro Woche verbleibt die/der Auszubildende für den Rest der Woche 24 Stunden im Betrieb. Dabei ist die tägliche betriebliche Ausbildungszeit so festzulegen, dass die/der Auszubildende mindestens 6 Stunden pro Tag im Betrieb zur Ausbildung zur Verfügung steht.

In Ausbildungsjahren mit zwei Tagen Berufsschulbesuch pro Woche verbleibt die/der Auszubildende für den Rest der Woche 18 Stunden im Betrieb. Dabei ist die tägliche betriebliche Ausbildungszeit so festzulegen, dass die/der Auszubildende mindestens 6 Stunden pro Tag im Betrieb zur Ausbildung zur Verfügung steht.

In berufsschulfreien Wochen verbleibt die/der Auszubildende jeweils 6 Stunden pro Tag im Betrieb.

Zeiten über die tägliche betriebliche Ausbildungszeit von 6 Stunden sollten mindestens zwei Wochen vorher mit der/dem Auszubildenden vereinbart werden.

Die Berufsschultage fallen nicht unter diese Regelung, d.h., sie müssen in Vollzeit besucht werden. Das gleiche gilt für die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge in der Akademie der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Die Zeiten, die über die tägliche Ausbildungszeit von 6 Stunden hinaus in der Akademie geleistet werden, zählen nicht als Überstunden für die/den Auszubildende/n

Die Vergütung verringert sich prozentual im Verhältnis zur vereinbarten Wochenausbildungszeit.

Die oben stehenden Vereinbarungen sind Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages und werden anerkannt.

Ort Datum

Unterschrift Ausbildende/r Unterschrift Auszubildende/r

(inkl. Praxisstempel)

Unterschrift Gesetzliche Vertreter

Ärztekammer Schleswig-Holstein, KdöR, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg, Telefon 04551 803 0, Fax 04551 803 101, info@aeksh.org, www.aeksh.de

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