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Frühjahrssitzung 2013 des AWMF-Arbeitskreises "Ärzte und Juristen"

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Frühjahrssitzung 2013 des AWMF-Arbeitskreises "Ärzte und Juristen"

Zusammenfassung

Der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat

Jürgen Probst

1

sich auf seiner Sitzung am 26./27. April 2013 in Würzburg unter der

1 Murnau Leitung von Professor Dr. med. H.-D. Saeger u. a. mit nachfolgend ge-

nannten Themen befasst:

• Honorarärzte und Haftung

• Patientenrechtegesetz

Text

Honorarärzte und Haftung

• M. Rudolphi, Bundesärztekammer, Berlin:Honorarärz- te in Deutschland – aktuelle Einschätzungen.

• Dr. med. J. Jouaux, Facharztagentur GmbH, Bielefeld:

Honorarärzte – ein Zukunftsmodell.

• Dr. med. N. Schäfer, Bundesverband der Honorarärzte, Berlin:Honorarärzte – Verantwortung, Möglichkeiten, Grenzen

Rudolphibeschreibt den Honorararzt (H. A.) in 10 Thesen:

Danach sei der H. A. Mitglied seiner Ärztekammer mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Sein Erscheinen sei nicht Ursache, sondern Auswirkung und Folge des Ärztemangels und der gesunkenen Attraktivität ärztlicher Arbeitsbedingungen in Klinik und Praxis. Beweg- gründe seien Unabhängigkeit und Selbstbestimmung sowie bessere Verdienstmöglichkeiten. Voraussetzung einer qualifizierten Patientenversorgung sei ein gutes kollegiales Miteinander von H. A. und „Stammbesetzung“.

Scheinselbstständigkeit sei auszuschließen. Die Haft- pflicht des H. A. sei abzusichern. Die abgeschlossene Weiterbildung sei Voraussetzung der H. A.-Tätigkeit, ebenso der Nachweis eines gültigen Fortbildungszertifi- kats gem. § 4 Muster-Berufsordnung. Die Qualitätsanfor- derungen seien hinsichtlich Behandlungsniveau und Vermeidung von Risikokonstellationen sicherzustellen.

Der Einsatz des H. A. dürfe ein der Wahrung der Kontinui- tät ärztlicher Patientenversorgung zuträgliches Maß nicht überschreiten. Es folgen Ausführungen zum Haftungspro- blem. (Rückfragen an: Rudolphi@baek.de).

Jouaux stellt sein Referat unter die Feststellung, das Phänomen H. A. sei kein Neues und entwickele sich zu einer - dritten - Form der ärztlichen Tätigkeit, sei diese haupt- oder nebenberuflich. Gründe der derzeitigen Ent- wicklung seien Fachärztemangel und Ökonomisierung sowie Alterung der Ärzteschaft, Feminisierung der Medi-

zin, Aufhebung der Sektorengrenzen als Ursachen des steigenden Personalbedarfs. Persönliche Motive: Unat- traktive Niederlassung, selbstbestimmtes Arbeiten, fachliche, zeitliche, räumliche Autonomie, Konzentration auf die Patientenarbeit. Probleme: Kosten, Kontinuität in der Patientenversorgung, soziale Inkompatibilitäten, Verträglichkeit im Team, Organisation der Weiterbildung, Verhältnis zur Klinikhierarchie. Beschreibung der Aufga- ben und Funktionen einer H. A.-Agentur: Dreiecksbezie- hung zwischen Auftraggeber, Client und Agentur, diese als Schnittstelle der Geschäftspartner mit unterschiedli- chen Perspektiven und Interessen/Bedürfnissen, auch als Referenz-Institution für die Eigenschaften der Betei- ligten, des Weiteren deren administrative Entlastung.

Wirtschaftliche Vorteile aus dem Einsatz von H. A. werde jene Klinik gewinnen, der es gelinge, H. A. planvoll einzu- setzen und reibungslos in den Klinikalltag einzubauen.

Schäferstellt den BV-H vor: Gründung 2008, derzeit 800 Mitglieder. Aufgaben: Vernetzung und Kommunikation, Mitwirkung bei inhaltlichen und strukturellen Diskussio- nen, Öffentlichkeitsarbeit und Imageförderung, Durchfüh- rung von Studien, Erfassung von Trends, Ausarbeitung von Empfehlungen und Beratung. Derzeit gibt es ca.

7.300 registrierte H. A., davon ca. 1.500 aktiv. Täglich ca. 1.500 H. A. im Einsatz. Angaben über Kliniken, die H.

A. in Anspruch nehmen, sind vage (zw. 52 und 71 % der Kliniken). Probleme: Fehlende Regelungen in der Berufs- ordnung, fehlender Dialog mit Kliniken, vages Image, kein Dialog mit Patienten, zeitnahe Überprüfung von Qualifika- tionen nicht möglich, Unklarheiten bezüglich Approbation und Berufshaftpflichtversicherung, ferner Strukturmängel:

Nachweis (?) der fachlichen Kenntnisse, unklares oder fehlendes Problembewusstsein, ungeeignete Einsatzbe- reiche, mangelhafte Einweisung, vordergründig Geschäfts- interessen; ungeklärt Wohnortprinzip, Versorgungswerke, Meldepraxis. Weitere Möglichkeiten des H. A.-Einsatzes ergeben sich aus speziellen Qualifikationen, aber auch bei Konzeptentwicklungen für Institutionen, Kliniken und Firmen, Klinik-Marketing, Aufnahme-/Entlassungs-Mana- gement, Begleitung von Behandlungspfaden, Abrech- nungsoptimierung etc.

1/2 GMS Mitteilungen aus der AWMF 2013, Vol. 10, ISSN 1860-4269

Mitteilung

OPEN ACCESS

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Patientenrechtegesetz

• Frau B. Jansen, Bundesministerium der Justiz: Vorstel- lung und Begründung.

• Dr. med. M. Mieth, OA Chirurgie Univ.-Klinikum Heidel- berg: Kommentar aus ärztlicher Sicht.

• Lothar Jaeger, Vors. Richter a. D. am Oberlandesge- richt, Köln, jetzt Gutachter-Kommission NRW: Kom- mentar aus Sicht des Richters.

• Dr. iur. A. Wienke, Fachanwalt Medizinrecht, Köln:

Neue Regeln - Neue Risiken?

Jansenbenennt und kommentiert die Entstehung und die Inhalte des Patientenrechtegesetzes.

Miethbefasst sich vornehmlich mit den neuen Regelun- gen des Gesetzes bezüglich Behandlungsvertrag, Aufklä- rung, Behandlung, Dokumentation und Beweislast aus chirurgischer Sicht. Die Darstellungen stützen sich weit- gehend auf Dillschneider et al: Der Chirurg 4/2013.

Jaeger kommentiert die einzelnen Bestimmungen des PatRGes aus richterlicher Sicht. Von besonderem Interes- se ist die Unterscheidung der nunmehr kodifizierten Infor- mationspflichten gegenüber der Aufklärung. Besonders hingewiesen wird auf die jetzt deutlich ausgeweiteten und qualifizierten Dokumentationspflichten, die in der Feststellung gipfeln, dass eine zu beweisende Maßnahme als nicht stattgefunden gilt, wenn sie nicht dokumentiert ist, was schon im Fall routinemäßiger vs. täglicher Verrich- tungen Bedeutung erlangen kann. Das in § 630 h BGB angesprochene allgemeine Behandlungsrisiko erläutert der Ref. an Beispielen „voll beherrschbarer Risiken“, z.

B. defekter medizinischer Apparat, unsichere bauliche Anlage, kontaminierte Infusionslösung, Sturz vom OP- Tisch, unbemerktes Entfernen eines sedierten Patienten nach einer ambulanten OP aus den Behandlungsräumen,

„vergessene“ Operationsgegenstände, Organisationsfeh- ler, Hygienemängel. Nachdrücklich bestätigt der Referent die stringente Verbindlichkeit des PatRGes. [Literatur:

Jaeger, L (2013) Patientenrechtegesetz. Kommentar zu

§§ 630 a bis 630 h BGB. Verlag Versicherungswirtschaft GmbH Karlsruhe. ISBN 978-3-89952-749-0]

Wienkesetzt sich zunächst mit Grundfragen auseinander:

Warum entsteht ein solches Gesetz? Gibt es Regelungs- bedarf? Gibt es ein gestörtes Verhältnis Patienten/Ärzte?

Warum Sonderkodifikation? Schwerpunktmäßig verstehen sich dessen Ausführungen, dass an die Stelle des fortlau- fend und der sächlichen Entwicklung zeitnah folgenden

Richterrechts ein eher starr fixiert empfundenes Paragra- phensystem getreten ist, das einerseits gleichwohl Fragen offen lasse, andererseits aber befolgt werden müsse.

Auch anwaltsseitig wird nachdrücklich auf die verschärf- ten Pflichten zur Aufklärung, Information und Dokumen- tation hingewiesen; dabei spiele oftmals der Zeitfaktor - rechtzeitig, ggf. frühzeitig, aber auch nicht zu früh - eine im Nachhinein möglicherweise prozessentscheidende Rolle. Auch die Stellung der gesetzlichen Krankenkassen sei definitorisch von der unterstützenden Beratung des Versicherten zu einer verpflichteten Interessenvertretung des Patienten verändert worden.

[Zu diesem Thema Hinweis auf einschlägige Beiträge in Orthopädie und Unfallchirurgie Mitteilungen und Nach- richten(OUMN): RA J. Neu, Schlichtungsstelle der nord- deutschen Ärztekammern „Ein erster Überblick“, OUMN 3/2013, S. 302 - 304; RA Dr. A. Wienke, LL. M. R. Sailer

„Aufklären und behandeln trotz Sprachbarriere“, OUMN 5/2013, S. 564 - 565; RA J. Neu „Wie weit reicht die Aufklärungspflicht?“ OUMN 5/2013, S. 566]

AlleVortragsfolien sind in Originalgröße online auf der AWMF-Website unter folgender Adresse verfügbar:

www.awmf.org => Die AWMF => Arbeitskreise => AK Ärzte und Juristen:

www.awmf.org/die-awmf/arbeitskreise/ak-aerzte-juristen/

1-sitzung-2013.html

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Jürgen Probst

Alter Mühlhabinger Weg 3, 82418 Murnau/Staffelsee Prof.Juergen.Probst.Murnau@t-online.de

Bitte zitieren als

Probst J. Frühjahrssitzung 2013 des AWMF-Arbeitskreises "Ärzte und Juristen". GMS Mitt AWMF. 2013;10:Doc13.

DOI: 10.3205/awmf000286, URN: urn:nbn:de:0183-awmf0002860

Artikel online frei zugänglich unter

http://www.egms.de/en/journals/awmf/2013-10/awmf000286.shtml

Eingereicht:05.11.2013 Veröffentlicht:06.11.2013

Copyright

©2013 Probst. Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen

(http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.

2/2 GMS Mitteilungen aus der AWMF 2013, Vol. 10, ISSN 1860-4269

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