• Keine Ergebnisse gefunden

Beschluss des Landesbehindertenbeirates 3/2009

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Beschluss des Landesbehindertenbeirates 3/2009"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beschluss des Landesbehindertenbeirates 3/2009

Beantragung und Bewilligung von Persönlichen Budgets erleichtern und vereinfachen!

Der Landesbehindertenbeirat fordert das Land auf, als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie alle anderen beteiligten Rehabilitationsträger durch geeignete Maßnahmen die Beantragung und Bewilligung von Persönlichen Budgets zu vereinfachen und zu beschleunigen und die Anzahl bewilligter Budgets im Interesse der Menschen mit Behinderungen deutlich zu erhöhen.

Dazu ist es erforderlich, über die Anspruchsvoraussetzungen, den in Frage kommenden Personenkreis, mögliche Inhalte und Leistungsarten sowie über Leistungserbringer und ihre Angebote umfassend, verständlich und anhand konkreter Beispiele zu informieren.

Zur Verbesserung der Information und Kommunikation zum Persönlichen Budget und zu Beratungsangeboten sollten alle in Frage kommenden Kanäle genutzt werden (Internet, schriftliche Publikationen usw.)

Das Antragsverfahren muss vereinfacht und die Bearbeitungszeit deutlich gemäß den Anforderungen des SGB IX (§ 14) verkürzt werden.

Es sollten Muster-Formulare für die Beantragung, die möglichst einfache Abrechnung, für Leistungsverträge u. ä. bereitgestellt werden. Die Gestaltung dieser Formulare soll zugleich eine ausreichende Darstellung der jeweiligen individuellen Bedarfe zulassen.

Erforderlich ist der Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks von Beratungsangeboten unter Einbeziehung der Servicestellen nach dem SGB IX, die unabhängig von Leistungsträgern und –erbringern beraten.

Im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII müssen die Vorgaben und Regelungen durch das Land Sachsen-Anhalt als dem zuständigen Rehabilitationsträger wesentlich vereinfacht und dem Prinzip der individuellen Bedarfsdeckung angepasst werden. Die Höhe der Leistungen muss sich am qualitativen und tatsächlichen zeitlichen (quantitativen) Hilfebedarf bemessen.

Die derzeitigen nach sogenannten Hilfebedarfsgruppen gewährten Pauschalen sind für eine selbstbestimmte Lebensführung nicht ausreichend, insbesondere bei Betroffenen mit hohem Assistenzbedarf.

Begründung:

Auf das Trägerübergreifende Persönliche Budget nach § 17 SGB IX als besondere Form der Leistungserbringung als Geldleistung, mit der Menschen mit Behinderung ihren Hilfebedarf eigenverantwortlich decken können, besteht seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch. Zuvor konnte das Persönliche Budget als Ermessensleistung gewährt werden. Sachsen-Anhalt hatte sich von 2004 bis 2007 an einem bundesweiten, wissenschaftlich begleiteten Modellprojekt beteiligt.

Die bisherigen Ergebnisse in Bezug auf die Fallzahlen und die Höhe der gewährten Budgetleistungen sind jedoch unbefriedigend und aus Sicht der Betroffenen enttäuschend.

Bei höherem Hilfebedarf reichen sie nicht aus, um ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu beginnen bzw. zu führen.

Seit 01.01.2008 wurden in Sachsen-Anhalt 344 Persönliche Budgets bewilligt (Stand 30.06.09), darunter sind 288 aktuell laufende Budgets. Die durchschnittliche Leistungshöhe betrug 482,81 Euro monatlich. Dies ist im Ländervergleich unterdurchschnittlich.

(2)

In den Genuss Persönlicher Budgets kamen fast ausschließlich Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung, bei denen aufgrund geringen Einkommens und Vermögens ein sozialhilferechtlicher Anspruch auf Eingliederungshilfe vorlag.

Auch die regionale Verteilung der Beantragung und Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets in den Landkreisen und kreisfreien Städten als den zuständigen herangezogenen Gebietskörperschaften für die Eingliederungshilfe ist sehr unterschiedlich. So wurden im Landkreis Wittenberg 65 und im Saalekreis 47 Budgets bewilligt, in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel und Stendal jedoch nur jeweils 5.

In der Praxis haben sich u. a. folgende Faktoren als Hemmnisse für eine breitere Nutzung von Persönlichen Budgets erwiesen:

- Unklarheiten über in Frage kommende Leistungsbereiche und Leistungsarten - Ein kompliziertes und langwieriges Antrags- und Bearbeitungsverfahren

- Die geringe Bereitschaft von Rehabilitationsträgern außerhalb der Eingliederungshilfe, sich trägerübergreifend an Persönlichen Budgets zu beteiligen - Eine bisher weitgehend fehlende nachhaltige Angebotspalette von potentiellen

Leistungserbringern

- Die unzureichende Höhe der in Sachsen-Anhalt als Pauschalbeträge vorgesehenen Budgets

- Die Vorgaben der Sozialagentur, die sich vorrangig an Menschen mit sog. Geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen orientieren und diese nach Kriterien der Leistungserbringung in stationären und teilstationären Einrichtungen in

„Hilfebedarfsgruppen“ eingruppiert.

- Statt bei der Leistungsbemessung den tatsächlichen individuellen zeitlichen und inhaltlichen Hilfebedarf zu Grunde zu legen, werden nur Pauschalbeträge gewährt, deren Kalkulation und häufig zu geringe Höhe nicht nachvollziehbar sind.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis..

Frau Anja Kusian, Herr Marcus Hoppe, Frau Sandra Osterburg und Frau Evelyn Grimm werden vom Behindertenbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt dem für Politik für Menschen

Daher kann und darf es nicht sein, dass die Erstellung der Verwendungsnachweise für das jeweilige Kalenderjahr in den ersten 2 bis 3 Monaten des Folgejahres einen so immens

Er schlägt dem für Menschen mit Behinderungen zuständigen Ministerium, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, folgende Mitglieder vor:..

III.Entsprechend den Vorschlägen der UAG Frauen mit Behinderung HF 5.7 sollten für das Jahr 2016 folgende Maßnahmen umgesetzt werden:2. Vorbereitung und Durchführung einer

Ohne die im Behindertengleichstellungsgesetz vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung des Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen oder

rungen geeignet oder hat sogar eine besondere Ausprägung hinsichtlich spezieller Konzepte und Angebote, die Selbstbestimmtes Leben fördern. Fast allen ist gemein, dass sie sich zwar

ambulante Wohnformen für alle daran interessierten Menschen mit Behinderung unabhängig vom Umfang des Hilfebedarfs durch umfassende fördernde Beratung und finanzielle