• Keine Ergebnisse gefunden

Beschluss des Landesbehindertenbeirates 5/2015

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Beschluss des Landesbehindertenbeirates 5/2015"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beschluss des Landesbehindertenbeirates 5/2015

Novellierung des PsychKG LSA

Der Landesbehindertenbeirat fordert die Landesregierung auf, das Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen- Anhalt (PsychKG LSA vom 30.01.92) entsprechend der UN- Behindertenrechtskonvention und weiterer rechtlicher Regelungen zeitnah zu novellieren, um Rechtssicherheit und eine zeitgemäße Betreuung für die Betroffenen und ihre Angehörigen sowie im Interesse der in der psychiatrischen Versorgung Tätigen zu sichern.

Begründung:

Das PsychKG vom 31.03.92 ist nach über 20 Jahren nicht mehr zeitgemäß und widerspricht in Teilen der seit 2009 in der Bundesrepublik Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention sowie weiteren später ergangenen Gesetzen zum Schutz der Rechte von Patienten bzw. zur gesetzlichen Betreuung (z. B. 3.

Betreuungsrechtsänderungsgesetz, § 1901a BGB, Patientenverfügung).

Zudem hat sich seit Anfang der 90er Jahre die Struktur der Hilfen für psychisch Kranke bzw. seelisch behinderte Menschen deutlich gewandelt, auch wenn die Angebote im ambulanten Bereich dringend weiter ausgebaut werden müssen (z. B.

niederschwellige ambulante sozialpädagogische Betreuung).

Das geltende PsychKG berücksichtigt den Willen der Betroffenen bzw. ihren Anspruch auf eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung völlig unzureichend.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

ggg) TELC (The European Language Certificate): Niveau B2. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Bewerbungsstichtag diese Englischkenntnis- se nicht nachweisen können, können

4.1 An Tagen, an denen um 11 Uhr in einem für die Temperatur im Schulgebäude reprä- sentativen Unterrichtsraum 26 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unter- richt für

Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt

„Praxislerntage“, nachfolgend Pädagogische Arbeitsstelle genannt, am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt an. 2.4 Alle Schülerinnen und

der Beschluss der Gesamtkonferenz der Schule oder der Schulen, die die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule anstrebt oder anstreben, über den Antrag,.. das pädagogische

Eintägige Schulwanderungen, mehrtägige Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und Internationale Begegnungen, im Folgenden Schulfahrten genannt, sind als

(2) Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des 9. Schuljahrganges in den Gymnasialzweig aufgenommen, wenn sie am Ende des 8. 2 der

Sponsoring in der Schule begegnet grundsätzlich nur dann keinen Bedenken, wenn dies dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gemäß § l des Schulgesetzes