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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für denErlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung beiKlagen von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittelund Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-,Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts

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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den

Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung bei Klagen von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts (BfArMWidVertrAnO)

BfArMWidVertrAnO

Ausfertigungsdatum: 30.06.2017 Vollzitat:

"Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und der Vertretung bei Klagen von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2303)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.6.2017 +++)  

Eingangsformel  

Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an:

§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beamten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts handelt und das

Bundesverwaltungsamt für die Maßnahme zuständig war.

§ 2 Vertretung bei Klagen

Dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes wird die Vertretung des Bundesministeriums für Gesundheit bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und

Trennungsgeldrechts übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann im Einzelfall die Vertretung selbst übernehmen.

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung vom 21. April 2006 (BGBl. I S. 1110) außer Kraft.

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