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Montag (Nachmittag), 17. März 2014 Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 14 2014.0053 Motion 020-2014 Etter (Treiten, BDP) Hallenbäder Witzwil und St. Johannsen

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Sitzungstitel7 2014.0053 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 17. März 2014

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

14 2014.0053 Motion 020-2014 Etter (Treiten, BDP) Hallenbäder Witzwil und St. Johannsen

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 020-2014

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2014.0053 Eingereicht am: 16.01.2014 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Etter (Treiten, BDP) (Sprecher/in) Lüthi (Ins, Grüne)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 23.01.2014 RRB-Nr.: 218/2014 vom 17. März 2014 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Ablehnung

Hallenbäder Witzwil und St. Johannsen

Gemäss Antwort auf die Interpellation 294–2013 sollen die Hallenbäder in Witzwil und in St. Johannsen geschlossen werden. Damit werden der Region Ins / Erlach sämtliche Möglichkeiten für die Durchführung der obligatorischen Schulschwimmkurse und die zahlreichen privaten Schwimmkurse verunmöglicht. Deshalb wird der Regierungsrat beauftragt, die geplanten Schlies- sungen der beiden Schwimmbäder vorläufig zu sistieren bis folgende Massnahmen umgesetzt sind:

1. Prüfen, bei welchem der beiden Schwimmbäder eine Sanierung günstiger zu stehen kommt 2. ein Projekt mit den Kosten für die Sanierung dieses Hallenbades auszuarbeiten.

3. Mit dem Projekt sind Vorschläge auszuarbeiten, wie die Eintrittspreise festgelegt werden, damit die laufenden Kosten gedeckt werden können.

Begründung

Die Hallenbäder in Witzwil und von St. Johannsen wurden vor mehr als 20 Jahren gebaut zur Ver- besserung des Freizeitangebotes für Insassen der Strafanstalten. In der Zwischenzeit hat sich die Struktur der Benutzer wesentlich verändert. Heute werden die beiden Hallenbäder sehr intensiv von den umliegenden Schulen und von privaten Schwimmerinnen rege benutzt. Zahlreiche Schulen benutzen eines der Bäder für den obligatorischen Schwimmunterricht, da in der Gegend sonst keine

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geeignete Gelegenheit zur Verfügung steht. Mehrere Gruppen führen in einem dieser Bäder private Schwimmkurse und Schwimmunterricht durch. Damit hat sich die Zahl der externen Benutzerinnen sehr stark nach oben entwickelt. Das Hallenbad Witzwil und St. Johannsen sind heute für die Regi- on unerlässlich. Die Anzahl der externen Benutzerinnen inkl. der Schülerinnen und Schüler ist be- trächtlich. Aus diesen Überlegungen muss eines dieser Hallenbäder erhalten und saniert werden.

Anstatt der geplanten Schliessung beider Bäder ist ein Sanierungsprojekt auszuarbeiten, damit ei- nes der beiden Bäder längerfristig weiter betrieben werden kann. Nach der Sanierung sind die Ein- trittspreise für externe Benutzerinnen so anzusetzen, dass die laufenden Kosten mit den Eintritts- geldern gedeckt werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt.

Da der Regierungsrat die Schliessung der Hallenbäder bereits beschlossen hat, ist ein Entscheid über ein Sanierungsprojekt dringlich. Deshalb muss dieser Motion die Dringlichkeit gewährt werden.

Antwort des Regierungsrats

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbe- reich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Wie in der Antwort auf die Interpellation 294–2013 Lüthi dargelegt, können die Hallenbäder in den Anstalten Witzwil und St. Johannsen aus Sicherheitsgründen nicht weiter betrieben werden. Zudem ist es nicht Aufgabe des Kantons, ein Hallenbad zu betreiben und zu unterhalten, das keiner staatli- chen Aufgabe dient und ausschliesslich von Dritten genutzt wird.

Es sind denn auch keine finanziellen Mittel für eine Sanierung auch nur eines der beiden Hallenbä- der in der Investitionsplanung eingestellt. Eine Sanierung ginge demnach zulasten anderer, drin- gend notwendiger Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten. Die vom Grossen Rat gekürzten Inves- titionsmittel machen eine strikte Priorisierung der Sanierungsprojekte erforderlich. Was nicht zwin- gend erforderlich ist, kann nicht umgesetzt werden. Erst recht muss dies für Projekte gelten, die nicht einmal der Erfüllung einer kantonalen Aufgabe dienen würden.

Der Regierungsrat lehnt daher die Ausarbeitung eines Projekts im Sinne der Motion ab und nimmt zu den einzelnen Forderungen wie folgt Stellung:

1. Die Kosten für eine Sanierung des Hallenbades liegen aufgrund grober Schätzungen an beiden Standorten bei rund 2,5 Mio. Franken. Um zu prüfen, welches der beiden Schwimmbäder kos- tengünstiger saniert werden könnte, müssten für beide Objekte vertiefte Zustandsanalysen und Studien erstellt werden. Die Mittel dazu sind nicht budgetiert und könnten in der laufenden Rech- nung nicht aufgefangen werden.

2. Die Ausarbeitung eines detaillierten Sanierungsprojekts mit zuverlässiger Kostenschätzung wür- de rund 150 000 Franken kosten. Diese Mittel sind in der Investitionsrechnung nicht budgetiert.

3. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 294–2013 erwähnt, müssten kostendeckende Eintrittspreise unverhältnismässig hoch sein. Um die voraussichtliche Höhe verlässlich zu eruie- ren, müsste ein umfassendes Betriebskonzept erstellt werden. Dazu wären umfangreiche Abklä- rungen zu Eintrittszahlen, Auslastung, Betriebskosten, Übernahme von Defiziten und Risiken, Gestaltung des Betriebs sowie zu Sicherheitsfragen nötig. Die dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sind nicht vorhanden.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Jakob Etter, Treiten (BDP). Es ist immer die falsche Motion zum falschen Zeitpunkt. Die Zeiten haben sich geändert. In den 80er-Jahren beim Umbau der beiden Strafanstalten Witzwil und St. Johannsen wurde das Schwergewicht beim Strafvollzug und bei der Resozialisierung vor allem auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung gelegt. Dazu gehörten damals vor allem auch sportliche Aktivi- täten. Damit der Kredit für den Umbau der Strafanstalten, in dem ja auch je ein Hallenbad enthalten war, vor dem Stimmvolk überhaupt eine Chance hatte, musste sich die Regierung damals dazu bereit erklären, dass die Hallenbäder auch öffentlich, also von der Bevölkerung aus der Region, genutzt werden konnten. Heute hat sich die Situation völlig geändert. Die beiden Hallenschwimm- bäder werden noch zu knapp 2–3 Prozent ihrer Belegung von Strafgefangenen oder Angestellten

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der Anstalten benutzt. 9798 Prozent der Belegung entfallen auf die öffentliche Nutzung. Es gibt dort Aqua-Fit Kurse, private Schwimmkurse, Gesundheitsschwimmkurse, und vor allem führen auch sehr viele Schulen dort ihre Schwimmkurse durch.

Mehrere Hundert Personen benutzen die Hallenbäder jährlich. Entsprechend gross war auch der Aufschrei in der Bevölkerung der Region, als plötzlich die Schliessungsentscheide für die Hallenbä- der Witzwil und St. Johannsen von der Regierung bekannt gegeben wurden. Innerhalb weniger Wo- chen wurden gegen 1000 Unterschriften für eine Petition gesammelt. Am 11. Februar haben wir die Petition der Regierung überreicht. Die Gemeinden der Region haben sich schriftlich bei der Regie- rung gegen die Schliessung ausgesprochen. Auch der Verband der Seeländer Gemeinden see- land.biel/bienne hat sich gegen die Schliessung ausgesprochen und ein entsprechendes Schreiben an die Regierung gerichtet. Vor allem auch zahlreiche Schulen führen in diesen Bädern die obligato- rischen Schwimmkurse durch. Wenn der Kanton vorschreibt, die Kinder müssten im Schwimmen ein gewisses Niveau erreichen, und dann entzieht derselbe Kanton den Schulen die Möglichkeiten, den Schwimmunterricht überhaupt durchführen zu können, dann geht die Rechnung nicht mehr auf.

Andere Hallenbäder in der Region wie beispielsweise Biel, Neuenburg und Murten sind bereits jetzt total überlastet und haben keine zusätzlichen Kapazitäten mehr, um die Schulen ihre Kurse neu dort durchführen zu lassen. Somit sind die Schulen, die Bevölkerung und die Gemeinden auf den Erhalt von mindestens einem dieser Hallenbäder angewiesen. Dementsprechend haben wir auch unsere Motion formuliert.

Uns ist auch bewusst, dass es nicht in oberster Priorität Aufgabe eines Kantons sein kann, ein Hal- lenbad für die Öffentlichkeit zu betreiben. Aber diese Hallenbäder existieren nun einmal. Immerhin hat der Regierungsrat zu einer Interpellation von Kollega Andreas Blank aus dem Jahre 2009 aus- geführt: «Diese externen Nutzungen generieren jährlich Einnahmen in der Höhe von ca. 40 000 Franken, was weitgehend kostendeckend ist». Ich möchte besonders unterstreichen, dass die Be- nutzenden sich bereits freiwillig dazu bereit erklärt haben, dort höhere Eintrittspreise zu bezahlen.

Der Kanton hat dies abgelehnt. Ich weiss, welche Beträge sie dort für den Eintritt bezahlen, aber ich glaube, das gehört nicht hierher. In derselben erwähnten Interpellation unterstreicht der Regierungs- rat die Wichtigkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung für Strafgefangene. Die Antwort der Regierung auf unsere Motion ist äusserst kurz und knapp ausgefallen. Sie hätte auch ganz einfach lauten kön- nen: Wir wollen das nicht, und wir haben kein Geld. Ich könnte zwar aufzeigen, wo Geld gespart werden könnte, aber ich verzichte hier darauf. Wir dürfen uns aber keine Illusionen machen, Kolle- ginnen und Kollegen: Die beiden Gebäude bestehen ohnehin, und sie müssen ohnehin saniert wer- den. Beispielsweise stehen in Witzwil dort, wo das Hallenbad ist, auch noch eine Turnhalle und ein Kraftraum. Dort geht es unter anderem auch um die Sanierung des Daches, und dieses Dach muss ohnehin saniert werden. Wenn man die Hallenbäder also nicht saniert, heisst das nicht, dass man kein Geld ausgibt. Man gibt es einfach auf andere Weise aus.

In den letzten Tagen, nachdem die dringliche Motion eingereicht worden ist, hat sich die Situation allerdings grundlegend geändert. Wir stehen vor einer neuen Situation, indem sich eine Gemeinde, die Gemeinde Gals, per Brief beim Regierungsrat gemeldet und schriftlich erklärt hat, sie sei bereit, Verhandlungen über eine Weiterführung des Hallenbads St. Johannsen in eigener Regie und auf eigene Kosten und Gefahren aufzunehmen. Wir hoffen natürlich, dass die Regierung diese Chance auch nutzt, dass die Verhandlungen geführt werden und zu einem Abschluss kommen, bevor das Hallenbad geschlossen wird. Wie die Verhandlungen ausgehen, kann man heute noch nicht sagen.

Aber sie sollen zumindest geführt werden. Ich hoffe, Frau Regierungsrätin Egger wird uns noch mehr dazu sagen können, wie sie auf das Schreiben der Gemeinde Gals reagieren wird. Ich gebe das Wort nun weiter an Kollegin Silvia Lüthi, damit sie ausführen kann, wie wir weiter vorgehen.

Silvia Lüthi, Ins (Grüne). Jakob Etter hat schon einiges über die Vergangenheit und den heutigen Zustand der Hallenbäder gesagt und darüber, wie die Nutzung aussieht. Die Hallenbäder Witzwil und St. Johannsen haben eine wirklich wichtige Funktion für die Region Ins und Erlach. Sie sollen im Sommer 2014 bzw. im Sommer 2015 geschlossen werden. Was dann damit geschieht, ist noch unklar, aber sie sind sicher noch in einem recht guten Zustand. Sie werden seit Jahrzehnten von den Primarschulen und von Privaten stark genutzt. Ersatz gibt es in der Gegend keinen. Bei der Planung der beiden Hallenbäder vor langer Zeit wurde versprochen, dass diese Bäder auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen würden. Das war damals wichtig für die Akzeptanz der Bäder in der Region. Damit hat man also auch geworben.

Es ist wichtig, dass die Kinder in der Drei-Seen-Region schwimmen können. Die Schulen führen den obligatorischen Schwimmunterricht gemäss ihrem Auftrag durch. Ohne die Hallenbäder, oder

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ohne dass zumindest noch eines der beiden genutzt werden kann, ist dies aber nicht mehr möglich.

Als der Entscheid bekannt wurde, haben die Schulen sofort damit begonnen, in der Region andere Möglichkeiten zu suchen. Das ist aber fast unmöglich, und es wird vor allem organisatorisch sehr schwierig, wenn der Unterricht nicht mehr regelmässig durchgeführt werden kann. Das Problem ist auch, dass es dabei ja um die kleineren Kinder bis zur vierten Klasse geht. Für sie sind die Wasser- tiefen und die Anpassungsmöglichkeiten in den beiden Hallenbädern Witzwil und St. Johannsen halt ideal. Weiter sind die privaten Kurse, seien dies Schwimmkurse ebenfalls für Kinder, aber vor allem auch Aquafit-Kurse, ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit und die Prävention in der Bevölkerung.

Aber auch für die Rehabilitation sind sie wichtig. Ich höre immer wieder von Leuten, die nach Ope- rationen an den Knie- oder Hüftgelenken dorthin gehen während der Rehabilitation.

Die Frage der Sicherheit ist in der Bevölkerung kein grosses Thema. Die Bäder werden seit Jahren, ja, sogar seit Jahrzehnten, ohne Probleme benutzt. Wir haben schon vorhin gehört: Das Engage- ment gegen die Schliessung war gross. Für die Petition konnten gegen 1000 Unterschriften ge- sammelt werden. Die Bäder sind also noch in einem relativ guten Zustand. Die Sanierung eines dieser Bäder ist sicher kostengünstiger, als wenn die Region oder die Gemeinden einen Neubau erstellen müssten. Anfang März hat die Gemeinde Gals der Regierung den Vorschlag unterbreitet, das Hallenbad St. Johannsen zu übernehmen und für die Region zu betreiben. Bereits zuvor hatten andere Gemeinden eine eigene Unterstützung angeboten. Sie sind bereit, sich an der Weiterfüh- rung eines dieser Hallenbäder auch finanziell zu beteiligen. Wir würden es sehr begrüssen, wenn Frau Regierungsrätin Barbara Egger bereit wäre, mit den Gemeinden über den Vorschlag der Ge- meinde Gals zur Übernahme zu verhandeln. Deshalb ziehen wir unsere Motion zurück.

Präsident. Sie haben es gehört, die Motion wurde zurückgezogen. Frau Egger gibt aber in Bezug auf diese Verhandlungen noch eine Erklärung ab.

Barbara Egger-Jenzer, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin. Die Gemeinde Gals hat uns mit Datum vom 5. März einen Brief geschrieben und darin gefragt, ob wir bereit seien, mit ihnen zu ver- handeln. Wir haben geantwortet, dass wir einen Verkauf dieses Gebäudes aus Immobiliensicht grundsätzlich nicht ausschliessen. Dazu muss man aber wissen, liebe Grossrätinnen und Grossrä- te: Es geht dabei nicht nur ums Geld. Das Hallenbad steht im Sicherheitsperimeter. Man wird also zuerst regeln müssen, wie man dann dorthin kommt. Es müssen demnach, aufgrund der schwieri- gen Lage des Standorts innerhalb des Sicherheitsperimeters, noch verschiedene, vor allem betrieb- liche Punkte mit dem Massnahmenzentrum geklärt werden. Das betrifft unter anderem Fragen der Erschliessung und eben der sicherheitstechnischen Abgrenzung. Wir werden das Anliegen der Ge- meinde und der Region mit den zuständigen Stellen des Massnahmenzentrums und der Polizei- und Militärdirektion besprechen, und danach auf die Gemeinde zugehen. Das weitere Vorgehen ist also wie folgt: Wir werden zunächst einmal die ganze Situation insbesondere auch sicherheitstech- nisch mit der POM anschauen müssen. Anschliessend werden wir auf die Gemeinde zugehen, und es werden wahrscheinlich noch weitere Kreise beteiligt sein. Wie Sie gesehen haben, haben wir innerhalb von sieben Tagen geantwortet; wir werden also so schnell wie möglich mit den Leuten reden und gemeinsam mit ihnen anschauen, wie wir weiter vorgehen wollen. Grundsätzlich sind wir bereit, das Gebäude zu verkaufen, es fragt sich einfach, ob dies auch betrieblich möglich sein wird, wegen des Sicherheitsperimeters. Aber das sind alles Fragen, die wir miteinander diskutieren wer- den.

Präsident. Damit wäre dieser Vorstoss bereinigt durch Rückzug.

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