10-14.656.01
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INTERPELLATION Christine Kaufmann betreffend Umwidmung der Parzelle RB 868, Bachtelenweg 35, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Kantons
Wortlaut:
„Mit Publikation vom 14. März 2012 wurde die oben genannte Umwidmung einer Parzelle im Kantonsblatt bekannt gemacht. Die Parzelle RB 868 wurde 1989 vom Kanton für 1.7 Mio.
CHF in das Verwaltungsvermögen erworben (Ausgabenbericht Nr. 0157B). Diesem Kauf war ein Rechtsstreit um die Auszonung der Parzelle und um die Legung in die Grundwas- serschutzzone S2a vorausgegangen. Die Auszonung war vom Bundesgericht mit Entscheid im Jahr 1987 gestützt worden.
Der Kanton erwarb das Grundstück zur Verwirklichung seiner raumplanerischen Ziele (Landschaftsschutz und Gewässerschutz). Die Parzelle sollte mittelfristig von sämtlichen Gebäuden befreit und der zonenplanerisch erwünschte naturnahe Zustand hergestellt wer- den.
Es ist unter diesen Prämissen unverständlich, dass die Parzelle in das Finanzvermögen umgewidmet wurde. Der Regierungsrat führt in seiner Anzugsbeantwortung zum Anzug A.
Pfeifer und Kons. betreffend die Wahrung berechtigter Ansprüche der Landgemeinden beim Umgang mit dem kantonalen Liegenschaftsbesitz (14. Februar 2012) Folgendes aus: „Auf- grund seiner Zweckbestimmung sind mit dem Finanzvermögen angemessene Erträge zu generieren. Das Finanzvermögen ist deshalb nicht geeignet, um die Freihaltung von Erho- lungsräumen zu finanzieren.“
Die Umstände werfen folgende Fragen auf:
- Ist dem Gemeinderat bekannt, weshalb der Kanton diese Umwidmung vorgenom- men hat?
- Setzt sich der Gemeinderat beim Kanton dafür ein, dass die ursprünglichen raum- planerischen Ziele am Bachtelenweg verwirklicht werden?“
Eingegangen:11. April 2012