• Keine Ergebnisse gefunden

INTERPELLATION Christine Kaufmann betreffend Umwidmung der Parzelle RB 868, Bachtelenweg 35, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Kantons

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "INTERPELLATION Christine Kaufmann betreffend Umwidmung der Parzelle RB 868, Bachtelenweg 35, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Kantons "

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

10-14.656.01

www.riehen.ch

INTERPELLATION Christine Kaufmann betreffend Umwidmung der Parzelle RB 868, Bachtelenweg 35, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen des Kantons

Wortlaut:

„Mit Publikation vom 14. März 2012 wurde die oben genannte Umwidmung einer Parzelle im Kantonsblatt bekannt gemacht. Die Parzelle RB 868 wurde 1989 vom Kanton für 1.7 Mio.

CHF in das Verwaltungsvermögen erworben (Ausgabenbericht Nr. 0157B). Diesem Kauf war ein Rechtsstreit um die Auszonung der Parzelle und um die Legung in die Grundwas- serschutzzone S2a vorausgegangen. Die Auszonung war vom Bundesgericht mit Entscheid im Jahr 1987 gestützt worden.

Der Kanton erwarb das Grundstück zur Verwirklichung seiner raumplanerischen Ziele (Landschaftsschutz und Gewässerschutz). Die Parzelle sollte mittelfristig von sämtlichen Gebäuden befreit und der zonenplanerisch erwünschte naturnahe Zustand hergestellt wer- den.

Es ist unter diesen Prämissen unverständlich, dass die Parzelle in das Finanzvermögen umgewidmet wurde. Der Regierungsrat führt in seiner Anzugsbeantwortung zum Anzug A.

Pfeifer und Kons. betreffend die Wahrung berechtigter Ansprüche der Landgemeinden beim Umgang mit dem kantonalen Liegenschaftsbesitz (14. Februar 2012) Folgendes aus: „Auf- grund seiner Zweckbestimmung sind mit dem Finanzvermögen angemessene Erträge zu generieren. Das Finanzvermögen ist deshalb nicht geeignet, um die Freihaltung von Erho- lungsräumen zu finanzieren.“

Die Umstände werfen folgende Fragen auf:

- Ist dem Gemeinderat bekannt, weshalb der Kanton diese Umwidmung vorgenom- men hat?

- Setzt sich der Gemeinderat beim Kanton dafür ein, dass die ursprünglichen raum- planerischen Ziele am Bachtelenweg verwirklicht werden?“

Eingegangen:11. April 2012

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sobald im Rahmen der Zonenänderung die Parzelle RB 868 in die Grünzone verlegt wird, wird der Kanton das weitere Vorgehen mit der Liegenschaft Bachtelenweg 35

Der Landschaftspark Wiese ist nicht nur für die Riehener Bevölkerung ein wichtiges Naherholungsgebiet: Als grüne Insel erstreckt er sich mitten in der

Ist der Gemeinderat bereit, diese Bäume zu fällen und neue Bäume an einem ande- ren sinnvolleren Standort zu pflanzen, damit die Solaranlage ihre volle Leistung brin- gen kann3.

Die angekündigte Senkung des technischen Zinssatzes stellt auch für die berufliche Vorsorge der Gemeinde Riehen eine grosse Herausforderung dar.. Der Kanton hat mit dem

Februar 2014 wurde der Gemeinderat informiert, dass die Sozialhilfe Basel die Liegenschaft für die Unterbringung von einer oder zwei Flüchtlingsfamilien aus Syrien

Ist dem Gemeinderat klar, dass für 1 Vk H Parkzeit eine Gebühr von Fr?. 4.50 für viele Riehener Bewohner und Bewohnerinnen einen

Bezüg- lich der Frage 3 sei noch ergänzt, dass die Einflussmöglichkeiten des Gemeinderats auf den polizeilichen Schutz der Bevölkerung insofern eingeschränkt sind, als

Der ursprünglich für die Benutzer des Schiessstands erstellte Parkplatz beim Schiess- stand befindet sich nicht auf Allmend, sondern auf einer Privatparzelle im Eigentum