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Interpellation Susanne Fisch betreffend Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen des Kantons BS

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. August 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Axioma: 2422 Nr. 18-22.598.02

Interpellation Susanne Fisch betreffend Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen des Kantons BS

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Gemeinderat teilt die Einschätzung der Interpellantin bezüglich der grossen Wich- tigkeit einer zeitgemässen digitalen Bildungsstrategie auf der Volksschulstufe. Bei der Umsetzung in den Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen sieht der Gemeinderat insbesondere folgende speziellen Verantwortungsbereiche: Das Bildungsangebot in den Gemeinden muss auch in diesem Bereich national und kantonal gesetzten Quali- tätsstandards genügen. Das Angebot in den Gemeinden muss mit der kantonalen Umsetzung kompatibel sein; insbesondere die Qualität von Übergängen wie dem Übergang von der kommunal verantworteten Primarstufe zur kantonal organisierten Sekundarstufe müssen gesichert sein. Im Weiteren muss das Angebot auch die Be- dürfnisse der Gemeindeschulen berücksichtigen. Die Kostenstruktur wurde nach einer ersten Sichtung als eher hoch eingestuft. Das Angebot muss finanzierbar und die Um- setzung in den Gemeinden für das Schulpersonal und die Verwaltung zu bewältigen sein. Im von der Interpellantin zitierten kantonalen Ratschlag sind die Kosten ausge- wiesen, die für die Gemeindeschulen entstehen würden, wenn sie die kantonale Lö- sung übernehmen würden. Es sind dies einmalige Investitionskosten von rund 1,49 Mio. Franken und jährlich wiederkehrende Kosten von rund 410‘000 Franken. Für ein Geschäft in dieser Kostenhöhe braucht es in Riehen einen Beschluss des Einwohner- rats. Eine Arbeitsgruppe hat den Auftrag erhalten, das entsprechende Einwohnerrats- geschäft vorzubereiten. Dabei soll die Gruppe prüfen, ob der Gesamtumfang der kan- tonal vorbereiteten Lösung für die Gemeindeschulen stimmt, ob die im kantonalen Ratschlag beschriebenen Lösungen auch für die Gemeindeschulen die richtigen sind und wo es allfällige Umsetzungsvarianten zu den kantonalen Lösungen gibt. Der Ar- beitsbeginn dieser Arbeitsgruppe ist am Freitag, 30. August 2019.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Konnten sich die Verantwortlichen der Gemeindeschulen aktiv in die Erarbeitung des Ratschlags einbringen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, weshalb nicht?

Der Gemeinderat wurde bezüglich der Mitwirkung einer Gemeindevertretung bei der Erarbeitung des Ratschlags nicht angefragt. Die Verantwortlichen der Gemeindeschu- len wurden zwar dazu eingeladen, verzichteten jedoch aus verschiedenen Gründen

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Seite 2 auf eine Mitwirkung. Insbesondere waren sie davon überzeugt, dass mit ihrer Mitarbeit kein wesentlich anderer kantonaler Ratschlag entstehen würde.

2. Ist es für den Gemeinderat tatsächlich eine Option, die Digitalisierung an den Schulen von Bettingen und Riehen autonom durchzuführen? Wenn ja, wie ist der weitere Ablauf dafür vorgesehen?

Der Gemeinderat kann noch nicht sagen, ob eine autonome Lösung oder Teillösung für ihn eine Option ist. Er findet es aber unbedingt sinnvoll, dass dies geprüft wird. Wie in der Einleitung erwähnt, wurde dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die diese Prü- fung vornimmt und ein Einwohnerratsgeschäft vorbereitet, das spätestens im ersten Quartal 2020 in den Einwohnerrat kommen soll.

3. Was verspricht sich die Gemeinde von einer kommunalen Lösung finanziell und pädagogisch? Welches sind die Vor- und Nachteile einer kommunalen und einer kantonalen Lösung?

Es ist Aufgabe der Arbeitsgruppe, diese wesentliche Frage zu beantworten.

4. Wie gedenkt der Gemeinderat, im Fall der Ausarbeitung einer kommunalen Lö- sung zu gewährleisten, dass die Überlegungen betreffend die Digitalisierung der Volksschulen aus dem Kanton ins kommunale Projekt einfliessen?

In der genannten Arbeitsgruppe sind Personen aus der kantonalen Projektleitung ver- treten. Dem Gemeinderat ist es, wie eingangs erwähnt, äusserst wichtig, dass die kommunale Lösung zur kantonalen Lösung passt.

5. Werden sich die Gemeindeschulen in die kantonale Planung einbringen? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, weshalb nicht?

Dies hängt im Grundsatz davon ab, für welche Lösung sich der Einwohnerrat für die Gemeindeschulen entscheidet. Zumindest eine Kooperation und Koordination mit der kantonalen Umsetzungsplanung wird aber unverzichtbar sein. Die Form der Zusam- menarbeit muss dabei nach der Festlegung der kommunalen Lösung mit dem Kanton zusammen bestimmt werden.

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Seite 3 6. Ist der Gemeinderat bereit, Synergien mit dem Kanton zu nutzen, um kommunale finanzielle und personelle Ressourcen möglichst effizient einzusetzen? In welchen Bereichen sieht er dafür welche Möglichkeiten?

Selbstverständlich besteht dazu nicht nur die Bereitschaft, sondern auch das Interesse des Gemeinderats. Überall, wo durch Kooperation mit dem Kanton Lösungen entste- hen, die den gemeindespezifischen Interessen gerecht werden, eine gute Qualität haben und von den Kosten her interessant sind, sollen weiterhin Synergien genutzt werden. Ob bzw. in welchem Mass dies im vorliegenden Geschäft der Fall sein wird, wird die genannte Arbeitsgruppe klären.

Riehen, 27. August 2019

Gemeinderat Riehen

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