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Investitionskredit betreffend Ausbau der Digitalisierung der Gemein-deschulen von Bettingen und Riehen

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Academic year: 2022

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Bildung und Familie (SBF) überwiesen.

Reg. Nr. 07.02.11 Axioma: 2312 Nr. 18-22.052.01

Investitionskredit betreffend Ausbau der Digitalisierung der Gemein- deschulen von Bettingen und Riehen

Kurzfassung:

Alltag und Arbeitswelt sind zunehmend digitalisiert. Die Schule hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche auf die zunehmend digitalisierte Welt vorzubereiten und elektronische Mittel für Lehr- und Lernprozesse zu nutzen. Darum ist eine sinnvolle Digitalisierung der Schulen un- umgänglich. Für die Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen gilt es zu klären, wie diese Digitalisierung umgesetzt werden soll. Eine Möglichkeit dazu bietet eine Kooperation mit den Volksschulen der Stadt Basel und eine Partizipation am entsprechenden kantonalen Projekt.

Zur fundierten Prüfung des kantonalen Ratschlags und zur Entscheidungsfindung, ob das kantonale Projekt den gemeindlichen Bedürfnissen entspricht, wurde von der zuständigen Gemeinderätin eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das Ergebnis der intensiven Prüfung dieser Gruppe zeigt, dass der Aufbau einer eigenen Lösung für die Gemeinden sehr kostenintensiv und technisch sehr aufwändig wäre. Zudem wäre er mit einem Verlust von Synergien mit dem Kanton verbunden.

Es gibt zwei Bereiche in der kantonalen Vorlage, bei denen der Gemeinderat eine Überprü- fung nach der ersten Projektphase vorschlägt: die Definition und Umsetzung einer auf die Digitalisierung abgestimmten Pädagogik und Didaktik und die Einführung und den Aufbau der Nutzung der digitalen Mittel im Unterricht. Die im kantonalen Ratschlag ausgewiesenen Ge- samtkosten und der genannte Kostenanteil der Gemeinden sind als angemessen einzustufen.

Dieser würde für die Phase des Aufbauprojekts (Sommer 2020 bis Sommer 2024) einen In- vestitionskredit von CHF 1'491'873 bedingen. In diesen Kosten sind u. a. Hardware, Software, Support und Weiterbildung der Lehrpersonen enthalten.

Der Gemeinderat sieht vor, den Projektstand bezüglich der Umsetzung der verschiedenen Projektelemente am Ende der ersten Projektphase (Sommer 2024) zu prüfen und gegebe- nenfalls für Teilbereiche gemeindliche Lösungen zu entwickeln.

Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Partizipation an der Aufbauphase des kan- tonalen Projekts für den Ausbau der Digitalisierung an den Gemeindeschulen (Sommer 2020 bis Sommer 2024) und den damit verbundenen Investitionskredit von CHF 1'491'873 zu be- willigen.

Politikbereich: Bildung und Familie

Auskünfte erteilen: Silvia Schweizer, zuständige Gemeinderätin, Tel. 079 379 79 10 Stefan Camenisch,

Abteilungsleiter Bildung und Familie, Tel. 061 208 60 02 Februar 2020

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Seite 2

Inhalt

1. Vorbemerkung ... 3

2. Ausgangslage ... 3

3. Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Elemente des kantonalen Ratschlags ... 4

4. Leistungen des kantonalen Projekts ... 6

5. Beurteilung des kantonalen Projekts aus Gemeindesicht ... 7

6. Vorgeschlagene Ergänzungen zum kantonalen Ratschlag ... 9

7. Kantonale Umsetzungsplanung ... 10

8. Kosten des kantonalen Projekts ... 10

9. Kostenbeteiligung und Finanzierung durch die Gemeinden ... 11

10. Fazit der Arbeitsgruppe ... 12

11. Gemeindliche Umsetzungsplanung ... 13

12. Antrag ... 13

(3)

Seite 3 1. Vorbemerkung

Die Punkte 2. bis 7. dieser Einwohnerratsvorlage sind in der Beilage 2 zu dieser Vorlage, im

«Detailbericht der Arbeitsgruppe» genauer ausgeführt. Weitere Informationen zu den einzel- nen Themen sind dort zusammengestellt.

2. Ausgangslage Anspruch an die Schule

Alltag und Arbeitswelt sind zunehmend digitalisiert. Die Schule hat den Auftrag Kinder und Jugendliche auf diese Welt vorzubereiten und das Potenzial elektronischer Mittel für Lehr- und Lernprozesse zu nutzen1. Eine Grundlage dazu bietet der Lehrplan 21. Er enthält einen eigenen Bereich «Medien und Informatik» mit klar formulierten Kompetenzen über alle Schul- stufen hinweg. Die wesentlichen Bereiche sind dabei die folgenden: Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen, Grundkonzepte der Informatik verstehen und zur Problemlösung einsetzen und Anwendungskompetenzen erwerben. Diese Ziele des Lehrplans 21 können mit der heutigen technischen Ausrüstung der Schulen und dem heutigen Wissen der Lehrperso- nen im Kanton Basel-Stadt vielfach nicht erreicht werden. Es braucht Infrastrukturen und Ge- räte an den Schulstandorten und entsprechende Weiterbildung für die Lehrpersonen. Dane- ben sind eine auf eine digitalisierte Schule angepasste Pädagogik und Didaktik und gute Un- terstützungsangebote für die Lehrpersonen beim Aufbau eines stärker digitalisierten Unter- richts erforderlich.

Regierungsratsbeschluss

Am 25. Juni 2019 verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt darum einen Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen und des Zentrums für Brückenangebote2. Der Ratschlag ist dieser Vorlage als Beilage 1 angehängt. Im Ratschlag sind zahlreiche Massnahmen für eine eigentliche Offensive zur Digitalisierung der Volks- schule aufgeführt. Der Ratschlag sieht vor, folgende Elemente bereitzustellen: ICT-Geräte (Tablets und Laptops) für Schüler, Schülerinnen und Lehrpersonen, Weiterbildungsangebote und pädagogischen Support für Lehrpersonen, genügend leistungsstarkes WLAN in allen Schulen. Der Regierungsrat beantragte beim Grossen Rat den für die Erweiterung der Infor- mations- und Kommunikationstechnologien (ICT) der Volksschulen Basel-Stadt (Basel, Bet- tingen und Riehen) und des Zentrums für Brückenangebote (ZBA) erforderlichen Investitions- kredit (Aufbau und Einführungskosten) in der Höhe von 24,405 Mio. Franken zu Lasten der Rechnungen 2020 bis 2024 des Erziehungsdepartements zu bewilligen.

Grossratsbeschluss

Am 13. November 2019 bewilligte der Grosse Rat einstimmig die Gesamtkosten von 31,1 Mio. Franken für den Ausbau der Digitalisierung an den Volksschulen. Die anfallenden

1 §§ 17 und 19 Abs. 2 Kantonsverfassung vom 23. März 2005 (SG 111.100), §§ 3a und 75 Schulgesetz vom 4.

April 1929 (SG 410.000)

2 Regierungsratsbeschluss vom 26. Juni 2019 zum Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen und des Zentrums für Brückenangebote Basel-Stadt. Link: http://www.grosserrat.bs.ch/doku- mente/100390/000000390120.pdf?t=157588593420191209110534

(4)

Seite 4 Gesamtkosten gliedern sich in einmalige Aufbau- und Einführungskosten (24,405 Mio. Fran- ken), in wiederkehrende Betriebskosten (3,065 Mio. Franken) und ab 2025 in anfallende jähr- liche Kosten für Ersatzbeschaffungen von Hardware (3,684 Mio. Franken). Im Ratschlag wird von einem Kostenanteil der Gemeinden Bettingen und Riehen in der Grössenordnung von 6,22 % der Investitionskosten ausgegangen. Die im Ratschlag dargestellte Kostenbeteiligung der Gemeinden bei einer Beteiligung am Projekt betragen rund 1,49 Mio. Franken an die ein- maligen Investitionskosten und jährlich wiederkehrend CHF 410'000 (CHF 181'000 an Be- triebskosten und CHF 229'000 an Kosten für Ersatzbeschaffungen). Die Leistungen, die die Gemeinden vom Kanton für diesen Preis erhalten würden, sind in dieser Vorlage in Kapitel 4

«Leistungen des kantonalen Projekts» kurz zusammengefasst.

Stellungnahme des Gemeinderates

Die Schulgemeinde Bettingen Riehen beteiligte sich an einer Konsultation zum genannten Ratschlag. Mit der Konsultationsantwort vom 16. April 2019 teilte der Gemeinderat dem Re- gierungsrat Basel-Stadt mit, dass er dem Grundsatz, die Digitalisierung auf der Volksschul- stufe umfassend umzusetzen und die digitale Kompetenz zu fördern, zustimme. Er sei weiter der Ansicht, dass es einerseits Geräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen und ein leistungsstarkes WLAN in allen Schulen inklusive technischen Support und andererseits Weiterbildungsangebote und pädagogischen Support für Lehrpersonen benötige. Auch be- stehe das Interesse der Gemeinden überall dort mit dem Kanton zu kooperieren, wo dadurch Lösungen entstünden, die den gemeindespezifischen Interessen insbesondere bezüglich Kosten und Qualität gerecht würden. Der Gemeinderat wolle weiterhin mit dem Kanton gut zusammenarbeiten und Synergien nutzen. Ferner äusserte sich der Gemeinderat Riehen in der Konsultationsantwort zum weiteren Prozess dahingehend, dass es in Bettingen und Rie- hen einen politischen Entscheid brauche, ob sich die Gemeinden am kantonalen Projekt be- teiligen oder ob sie einen eigenen Weg einschlagen würden. Aufgrund der für die Gemeinden vorgesehenen Kostenbeteiligungen sei dazu ein Entscheid des Einwohnerrats in Riehen und der Gemeindeversammlung in Bettingen notwendig. Diese Entscheide seien nicht vor April 2020 zu erwarten.

3. Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Elemente des kantonalen Ratschlags Für die Gemeinden Bettingen und Riehen gilt es zu klären, was die Digitalisierung in den Gemeindeschulen beinhalten und wie sie umgesetzt werden soll. Eine Möglichkeit dazu bietet eine Kooperation mit den Volksschulen der Stadt Basel und eine Partizipation am kantonalen Projekt zum Ausbau der Digitalisierung an den Volksschulen. Für eine fundierte Prüfung des kantonalen Ratschlags und zur Erarbeitung allfälliger alternativer Umsetzungsmodelle in den Gemeinden setzte die zuständige Gemeinderätin eine Arbeitsgruppe ein.

Die Arbeitsgruppe definierte Prozessschritte und einen Terminplan mit dem Ziel, dass die po- litischen Entscheide betreffend die Kooperation der Gemeinden Bettingen und Riehen am kantonalen Projekt in Riehen an der Einwohnerratssitzung vom 25./26. März 2020 und in Bet- tingen an der Gemeindeversammlung vom 28. April 2020 gefällt werden können. Dieser Ter- minplan ermöglicht bei entsprechender Beschlussfassung eine Partizipation am kantonalen Projekt. Ein späterer positiver Entscheid der Gemeinden wäre für den Kanton nur schwer umsetzbar.

(5)

Seite 5 Terminplan Arbeitsgruppe

In der Arbeitsgruppe waren auch kantonale Vertreter vertreten, die das kantonale Projekt ge- nau erläutern konnten.

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

Leitung der Arbeitsgruppe Leiter des Fachbereich Projekte und Informatik der Gemeinde- verwaltung Riehen, Daniel Maier

Arbeitsgruppenmitglieder Abteilungsleiter Bildung und Familie, Stefan Camenisch Lehrperson, IT Moderator, Infrastrukturverantwortlicher Ge- meindeschulen, Martin Abel

Mitglieder der kantonalen Projektleitung (ICT-Steuergruppe), Markus Bäumler und Lukas Kissling

Die Prüfung des Ratschlags in der Arbeitsgruppe erfolgte im Rahmen von Workshops. Zu Beginn wurden die einzelnen Elemente des Ratschlags durch die Mitglieder der ICT-Steuer- gruppe im Detail präsentiert. Für die Arbeit leitend war die Überzeugung, dass digitale Tech- nologien nur dann einen Mehrwert bringen, wenn sie zielgerichtet, koordiniert und an päda- gogischen Prinzipien orientiert eingesetzt werden. Die Analyse der einzelnen Elemente des kantonalen Ratschlags erfolgte auch aus Sicht der für die Digitalisierung der Volksschulen angestrebten Qualitäten (Stichwort: «Pädagogik muss vor Technik kommen»). Auch unbe- stritten war die Tatsache, dass Lehrpersonen neben zeitgemässen technischen Infrastruktu- ren eine ausreichend Aus- und Weiterbildung benötigen.

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist nur ein Teilelement des kantonalen Projekts. Der technische Ausbau stellt eines von insgesamt fünf Aktionsfelder dar.

Aktionsfelder des kantonalen Ratschlags

Ausbau der digitalen Infrastruktur in Kindergarten und Primarschule Förderung der digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler Förderung der digitalen Kompetenzen von Lehrpersonen

(6)

Seite 6 Entwicklung einer Schulkultur im Umgang mit der digitalen Entwicklung Weiterführung und Förderung der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit

Diese fünf Aktionsfelder bilden zusammen ein ganzheitliches Massnahmenpaket, mit wel- chem die Zielsetzungen im Modullehrplan «Medien und Informatik» des Lehrplans 21 erreicht werden sollen. Siehe dazu auch Kapitel 4 im kantonalen Ratschlag (Beilage 1).

4. Leistungen des kantonalen Projekts

Das kantonale Projekt enthält eine Palette von ineinandergreifenden, aufeinander abgestimm- ten Massnahmen: Diese beschreiben auch die Leistungen, die sich die Gemeinden bei einer Kooperation einkaufen würden.

WLAN Flächendeckendes strahlenarmes WLAN in allen Schulen In den Kindergärten völlig abschaltbar

Authentifizierung über den bereits genutzten eduBS-Account Möglichst tiefe Strahlenbelastung

Internet Leistungsfähiger symmetrischer (gleicher Down- wie Upload) An- schluss

Wesentlich höhere Bandbreite als heute Inhaltsfilter

Endgeräte Pri- marstufe (KG und PS)

Primarklassen 1 und 2: 1 Gerät pro 4 Schüler/innen Können auch im Kindergarten eingesetzt werden Primarklassen 3 und 4: 1 Gerät pro 2 Schüler/innen Primarklassen 5 und 6: 1 Gerät pro 1 Schüler/innen

Persönliches Leihgerät, wird mit in die Sekundarschule genommen Entscheidung, welche Geräte auf welcher Stufe. Heutige Sicht: bis zur 4. Klasse Tablets, ab der 5. Klasse Geräte mit Tastatur

Ansprüche an die Geräte: Akkulaufzeit mind. 6 Stunden, WLAN, ro- buste Beschaffenheit, Schutzhülle, die Software zu den gängigen Lehrmitteln ist lauffähig

Beschaffung wenn möglich über kantonale Rahmenverträge

Lehrpersonen Lehrpersonen erhalten die gleichen Endgeräte wie die Schüler/innen zur Verfügung gestellt.

Zentrale eduBS- Services

Sichere Speicherorte

Kollaborations- und E-Learning Plattform Ilias Groupware

InfoMentor

Virtuelle Applikationen Portal (Login, Applikationen) Schulwebseiten

Audio-visuelle In- frastruktur

Möglichkeit der Ton- und Bildwiedergabe in jedem Klassenzimmer Support Lieferung von vorinstallierten Endgeräten

Mobile Device Management

(7)

Seite 7 Rücksetzungsmechanismus

Austausch defekter Geräte an zentraler Stelle Technischer Support vor Ort durch externen Partner Zentraler Support durch ICT und TUM

Pädagogischer Support durch ICT-Betreuungspersonen vor Ort Pädagogischer Support durch zusätzliche Stelle Medienpädagogik Weiterbildung

und Schulent- wicklung

Persönliche Weiterbildung: Anwenderkompetenzen Schulentwicklungsprozess Digitalisierung

Vernetzung: Community of Practice

Definition von Grundlagen gemäss europäischem Rahmen für die di- gitale Kompetenz von Lehrenden (DigCompEdu)

5. Beurteilung des kantonalen Projekts aus Gemeindesicht

Die Arbeitsgruppe konzentrierte sich bei der Prüfung des Ratschlags vor allem auf Elemente in den Aktionsfeldern «digitale Infrastruktur» und «digitale Kompetenzen von Lehrpersonen»

des Ratschlags. Nebst alternativen Umsetzungsansätzen zu den einzelnen Elementen aus technischer und finanzieller Sicht wurde auch ein besonderes Augenmerk auf das Zusam- menspiel der Gemeindeschulen mit der Gemeindeinformatik und der Informatik des Kantons gelegt.

Eine Übersicht der einzelnen Elemente des kantonalen Ratschlags ist in folgender Tabelle ersichtlich, welche der Arbeitsgruppe als Grundlage für ihre Arbeit diente.

Elemente des kantonalen Ratschlags und Prüfungsergebnisse der Arbeitsgruppe Elemente Umsetzung gemäss kantonalem Rat-

schlag

Beurteilung der Arbeits- gruppe

a) Keine fixen Geräte in Kindergärten

Keine eigenen Kindergartengeräte Die Kindergärten können sich Pool- geräte vom jeweiligen PS-Standort

ausleihen. Die vom Kanton in diesen

Bereichen vorgesehenen Lösungen werden auch für die Gemeindeschulen als sinnvoll erachtet. Die detail- lierten Begründungen kön- nen dem beiliegenden De- tailbericht der Arbeits- gruppe entnommen wer- den. (Vgl. Beilage 2) b) Poolgeräte für Pri-

mar Klasse 1 und 2

1 Poolgerät pro 4 Schüler/innen (Verteilschlüssel 1:4)

Kosten Poolgerät (Tablet): CHF 700 (4 Jahre Lebenszyklus).

c) Endgeräte für Pri- mar Klasse 3 und 4

1 Poolgerät pro 2 Schüler/innen (Verteilschlüssel 1:2)

Kosten Tablet: CHF 700 (4 Jahre Le- benszyklus).

d) Endgeräte für Pri- mar Klasse 5 und 6

1 Leihgerät pro Schüler/in Kosten Notebook: CHF 1000 (5 Jahre Lebenszyklus).

e) Flächendeckendes WLAN

Fest montierte Access Points (Sender) in den Schulräumen

(8)

Seite 8 Technische Umsetzung zur Senkung der Sendeleistung, Authentifizierung über eduBS-Account, zentrale Ver- waltung.

f) Leistungsfähiger In- ternetanschluss

Anschluss an die zentralen Server des pädagogischen Netzes

Zugang über zentralen Gateway mit konfiguriertem Inhaltsfilter, zentrale Überwachung.

g) Klar bestimmte Speicherorte

Angebot von 2 Cloud-Speicheror- ten

Lösung entspricht den Vorgaben des Datenschutzes.

h) Verwaltung der Mo- bilegeräte («Mobile Device Manage- ment»)

Standardisierte und automatisierte Auslieferung, Konfiguration sowie Distribution der Hard- und Soft- ware.

Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien, sicherer Zugang zum Schulnetzwerk.

i) Technischer Sup- port vor Ort (Einfüh- rungsphase)

Externer Anbieter leistet den Sup- port für die Leihgeräte, ICT-Medien für die Poolgeräte.

Auf diesen Bereich soll bei der Überprüfung nach zwei Jahren ein besonderes Au- genmerk gerichtet werden.

j) Zentrale IT-Dienst- leistungen erfolgen durch das Pädago- gische Zentrum PZ.BS

Der Bereich ICT-Medien wird per- sonell ausgebaut (500 Stellenpro- zente):

 Zentraler Support und Services, Planung, Koordination und Be- treuung für Netzwerk/WLAN, Workplace Management.

 Lösung von Anwenderproblemen und Überwachung aller Systeme.

Die vom Kanton in diesem Bereich vorgesehenen Lö- sungen werden auch für die Gemeindeschulen als sinn- voll erachtet. Die detaillier- ten Begründungen können dem beiliegenden Detailbe- richt der Arbeitsgruppe ent- nommen werden. (Vgl. Bei- lage 2)

k) Weiterbildung der Lehrpersonen

Die Schulleitungen definieren mit den Lehrpersonen den Weiterbil- dungsbedarf (Standortbestim- mung).

Erstellung eines pädagogischen IT- Konzepts als Grundlage zur Entwick- lung des individuellen IT-Konzepts an jeder Schule.

Das kantonale Konzept, das dem kantonalen Kursangebot für die Digitali- sierung zu Grunde liegen wird, wird zurzeit erarbeitet.

Es wird auch die Grundlage bilden für ein entsprechen- des gemeindliches Kon- zept, das für die Umset- zung an den Standorten der Gemeindeschulen

(9)

Seite 9

6. Vorgeschlagene Ergänzungen zum kantonalen Ratschlag In zwei Bereichen sieht die Arbeitsgruppe zusätzlichen Handlungsbedarf:

Handlungsbedarf Umsetzung

Erarbeitung von pädagogischen und didaktischen Grundlagen und Festlegung eines verbindli- chen Entwicklungsrahmens für die Schulstandorte der Gemein- deschulen

Die Digitalisierung der Gemeinde- schulen ist ein grosses Entwick- lungsprojekt. Um dieses Projekt er- folgreich umsetzen zu können, muss es als solches deklariert sein, Rah- mensetzungen und Projektphasen müssen definiert und verbindlich kommuniziert werden. Dies bedingt verschiedene Verfahrensschritte.

 Überprüfung des kantonalen pädagogischen IT- Konzepts auf Ebene der Gemeindeschulen, so- bald dieses vorliegt.

 Klärung, ob dieses Konzept für die Gemeinde- schulen Anpassungen oder Verfeinerungen braucht / Arbeitsgruppenarbeit im Bereich Ent- wicklung Gemeindeschulen.

 Erstellung von speziellen gemeindlichen Rah- menbedingungen für die Erstellung und Umset- zung von IT-Konzepten an den Schulstandorten zuhanden der Abteilungsleitung

 Erstellung einer Aufbauplanung für die Gemein- deschulen und Auftragserteilung an die Standort- schulleitungen

Unterstützte Einführung an den Standorten

Beim Ausprobieren und Entwickeln von Unterricht mit digitalen Mitteln benötigen die Lehrpersonen mög- licherweise mehr Unterstützung als dies im kantonalen Ratschlag vorge- sehen ist. Gemäss dem Ratschlag ist geplant, den Aufgabenbereich der ICT-Moderatorinnen und -Mode- ratoren auszubauen und die Höhe ihrer Lektionenentlastung zu ver- doppeln (bisher 1,5 Lektionen, neu 3 Lektionen). Die Kosten für diese Massnahme sind in den Projektkos- ten enthalten. Sie werden nach An- sicht der Arbeitsgruppe möglicher- weise nicht reichen.

Auf diesen Bereich soll bei der Überprüfung im Som- mer 2024 ein besonderes Augenmerk gerichtet wer- den.

massgeblich sein wird.

(10)

Seite 10 7. Kantonale Umsetzungsplanung

Der Kanton sieht eine gestufte Aufbauplanung vor:

Kantonale Umsetzungsplanung, Geräte

Sommer 2021 Ausrüstung der Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen.

Die Geräte werden nach Abschluss der Primarschule von den Schüle- rinnen und Schülern mit an die Sekundarschule genommen

Ab Sommer 2022 Ausstattung aller «neuen» Schülerinnen und Schüler der 5. Primarklas- sen mit einem Gerät.

Sommer 2023 Ausrüstung der Primarstandorte mit den Geräten für die 3. und 4. Klas- sen

Sommer 2024 Ausrüstung der Primarstandorte mit den Geräten für die 1. und 2. Klas- sen

Erstellung eines Kompetenzrahmens

Im Hinblick auf die benötigten Weiterbildungsmassnahmen für die Lehrpersonen müssen die Volksschulleitung und die Leitung des Zentrums für Brückenangebote (ZBA) im Rahmen der Umsetzung des Ratschlags die erforderlichen Kompetenzstufen für Lehrpersonen in einem Konzept definieren. Sobald die Volkschulleitung und die Leitung ZBA diesem Konzept zustim- men, gilt der Kompetenzrahmen als Leitlinie für den Schulentwicklungsprozess an den Schu- len. Bis Ende 2020 soll ein vollständiger Kompetenzrahmen mit allen Kompetenzbereichen erstellt werden.

8. Kosten des kantonalen Projekts

Aufbau und Einführungskosten während der Aufbauphase

(11)

Seite 11 Wiederkehrende Kosten 2020 bis 2024 während der Aufbauphase

9. Kostenbeteiligung und Finanzierung durch die Gemeinden

Die Kosten der kantonalen Projektleitung werden vom Kanton alleine getragen. Als Finanzie- rungsschlüssel zur Feststellung des Kostenanteils für die Gemeindeschulen wurde im kanto- nalen Ratschlag die Anzahl der voraussichtlich benötigten Schülergeräte an den sechs Schul- standorten der Gemeinden definiert (siehe Kap. 10.6 des kantonalen Ratschlags). Aus Sicht der Arbeitsgruppe wurde damit ein angemessener Berechnungsansatz für die Kostenbeteili- gung der Gemeinden gewählt. Der auf diese Weise definierte Finanzierungsschlüssel von 6,22 % leitet sich aus der Hochrechnung der für die Anzahl benötigten Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Standorten in der Gemeinde ab. Nach dieser Rechnungsart bezahlen Riehen und Bettingen bspw. nur 2/5 der Kosten für die persönlichen Leihgeräte in den 5. und 6. Klassen, die ja in der Sekundarschule weiterverwendet werden.

Damit werden alle in Kapitel 4. «Leistungen des Kantonalen Projekts» aufgeführten Leistun- gen abgegolten.

Der Finanzierungsschlüssel berücksichtigt das gegenwärtige Wachstum der Zahl der Schüle- rinnen und Schüler in den Gemeindeschulen nur insofern, dass angenommen wird, dieses Wachstum und das Wachstum der Schülerinnen- und Schülerzahlen in der Stadt würden pa- rallel verlaufen. Aus Gründen der Transparenz schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass der Finan- zierungsschlüssel für die Kostenbeteiligung der Gemeinden hinsichtlich der wiederkehrenden Kosten nach Ende der Aufbauphase im Sommer 2024 nochmals überprüft werden soll.

Gesamte Projektkosten für die Gemeinden während der Aufbauphase

 Der Kostenanteil der Gemeindeschulen an den kantonalen Gesamtkosten beträgt 6,22 %. (Die Kosten für die kantonale Projektleitung werden vom Kanton alleine getra- gen).

(12)

Seite 12  Die Gesamtinvestition bis zum Ende der Aufbauphase, Sommer 2024 beträgt CHF 1'491'873, davon werden CHF 1'448'367 aktiviert und CHF 43'506 direkt der Jah- resrechnung belastet.

 Die Folgekosten setzen sich aus Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen und wieder- kehrenden Kosten zusammen und gehen zu Lasten von Bildung und Familie.

 Die jährlichen Investitionskosten, Abschreibungen, kalkulatorischen Zinsen und wieder- kehrenden Kosten sind in der Beilage 3, einer Finanzierungstabelle ersichtlich.

Sämtliche aktivierbaren Investitionen werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abge- schrieben. Im laufenden Globalkredit sind keine Kosten für dieses Projekt berücksichtigt. Die Kosten für die Gemeindeschulen werden wie bis anhin gemäss Finanzierungsschlüssel ba- sierend auf dem Vertrag betreffend die Zusammenarbeit der Gemeinden Bettingen und Rie- hen für den Betrieb und die Finanzierung ihrer Schulen (Schulvertrag) vom 7. November 2016 aufgeteilt werden. Vgl. Beilage 3, Finanzierungstabelle

10. Fazit der Arbeitsgruppe

Die Digitalisierung der Volksschulen ist ein weitreichendes Projekt und muss auch in den Ge- meindeschulen in guter Qualität umgesetzt werden. Die notwendigen pädagogischen Kon- zepte liegen noch nicht vor. Die Arbeitsgruppe ist jedoch überzeugt, dass die Erprobung der geplanten Massnahmen im für das laufende Jahr vorgesehenen Pilotprojekt in städtischen Schulen wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse bringen wird; in technischer Hinsicht im Um- gang mit den Geräten und in Hinsicht auf die geplanten Weiterbildungen der Lehrpersonen.

Das Projekt der Digitalisierung der Volksschule birgt neben allgemeinen Risiken auch päda- gogische, schulische und technische Risiken. Entsprechende Präventivmassnahmen, welche der Arbeitsgruppe angemessen und sinnvoll erscheinen, wurden durch die ICT-Steuergruppe bereits definiert.

Die Arbeitsgruppe prüfte bezüglich der autonomen Umsetzung von einzelnen Teilen des Pro- jekts insbesondere eine Reduktion der Zahl der vorgesehenen Poolgeräte, eine eigene Be- schaffung der Geräte durch die Gemeinde, Miet- anstelle von Kauflösungen und die autonome Umsetzung des technischen Supports.

Bedingt durch die erforderliche enge Zusammenarbeit der Gemeindeschulen mit dem ED und aufgrund des Zusammenspiels der Gemeindeschulen mit der Informatik des Kantons kommt die Arbeitsgruppe zum Schluss, dass eine eigene Digitalisierungslösung wenig Sinn machen würde. Der Aufbau einer eigenen Digitalisierungslösung für die Gemeinde wäre sehr kosten- intensiv, technisch sehr aufwändig und auch mit einem Verlust von Synergien mit dem Kanton verbunden. Bereits heute bezieht die Gemeinde vom ED zentrale IT-Dienstleistungen im schulischen Bereich («eduBS-Plattform»), welche mit den im Ratschlag umschriebenen Mas- snahmen noch mehr ausgebaut und intensiviert werden sollen. Die Zusammenarbeit sowie der Austausch erfolgen auf einer gemeinsamen Plattform, eine Zusammenlegung des päda- gogischen Netzes mit dem kantonalen Netz der Verwaltung stellt für den Kanton aus Sicher- heitsüberlegungen keine Option dar.

Die vorgeschlagene Verteilung der Kosten ist als angemessen einzustufen und der Gesamt- umfang der kantonal vorbereiteten Lösung für die Gemeindeschulen stimmig.

(13)

Seite 13 Eine gemeinsame Beschaffung der Geräte sowie die zu erwartenden Synergieeffekte bei Wartung und Support machen aus wirtschaftlichen Gründen Sinn.

11. Gemeindliche Umsetzungsplanung

Für den Projektstart folgt die Gemeinde der unter 7. dargestellten kantonalen Umsetzungs- planung.

Da es zurzeit nicht absehbar ist, ob das kantonale Projekt in allen Belangen nach Wunsch funktionieren wird, soll auf das Ende der Aufbauphase im Sommer 2024 der Projektstand bezüglich der Umsetzung der verschiedenen Projektelemente in den Gemeinden geprüft wer- den. Gegebenenfalls sind dann für Teilbereiche des Gesamtprojekts gemeindliche Lösungen zu entwickeln.

12. Antrag

Aufgrund der Einschätzungen der Arbeitsgruppe empfiehlt der Gemeinderat dem Einwohner- rat am kantonalen Projekt zur Digitalisierung der Volksschulen zu partizipieren. Im Bereich der Erarbeitung von pädagogischen und didaktischen Grundlagen und der Festlegung eines verbindlichen Entwicklungsrahmens für die Schulstandorte der Gemeindeschulen sind zudem flankierend zur kantonalen Umsetzung gemeindliche Projekte und Lösungen nötig.

Zusätzlich soll gemäss den Empfehlungen der Arbeitsgruppe die «Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Bettingen und Riehen betreffend die kommu- nale Primarstufe» vom 23. Februar 2016 angepasst werden. Nebst der Anpassung eines Überprüfungszyklus hinsichtlich der Kostenbeteiligung an den wiederkehrenden Kosten sol- len auch die vom Kanton finanzierten Dienstleistungen für die Gemeindeschulen nach der Aufbauphase (ab Sommer 2024) überprüft werden. Diese Vereinbarung müsste auch im Fall einer Ablehnung der Kooperation der Gemeinde an der gesamtkantonalen Umsetzung der Digitalisierung der Schulen durch den Einwohnerrat neu angepasst werden.

Daneben ist die unter 11. »Gemeindliche Umsetzungsplanung» dargestellte Überprüfung des Projektstands vorzunehmen.

Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat die Partizipation am kantonalen Projekt für den Ausbau der Digitalisierung der Gemeindeschulen während der Aufbauphase und die Bewilli- gung des damit verbundenen Investitionskredits von CHF 1'491'873.

Der Gemeinderat bringt dem Einwohnerrat zur Kenntnis, dass per Ende des Aufbauprojekts (Sommer 2024) der Projektstand bezüglich der Umsetzung der verschiedenen Projektele- mente in den Gemeinden überprüft und gegebenenfalls für Teilbereiche des Gesamtprojekts gemeindliche Lösungen entwickelt werden sollen.

(14)

Seite 14 Riehen, 4. Februar 2020

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Die Generalsekretärin:

Hansjörg Wilde Sandra Tessarini

Beigefügt: Beschlussesentwurf

Beilagen: Beilage 1: kantonaler Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen und des Zentrums für Brückenangebote Basel-Stadt

Beilage 2: Detailbericht der Arbeitsgruppe «Ausbau der Digitalisierung in den Gemeindeschulen Bettingen und Riehen»

Beilage 3: Kostenübersicht bei einer Partizipation am kantonalen Projekt für die Gemeinden Riehen und Bettingen

(15)

Seite 15 Beschluss des Einwohnerrats zum Investitionskredit betreffend Ausbau der Digitalisie- rung der Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen

Der Einwohnerrat bewilligt auf Antrag des Gemeinderats und der zuständigen Sachkommis- sion Bildung und Familie (SBF) die Partizipation am kantonalen Projekt für den Ausbau der Digitalisierung der Gemeindeschulen Bettingen und Riehen während der Phase des Aufbau- projektes (Sommer 2020 bis Sommer 2024) und den damit verbundenen Investitionskredit von CHF 1'491'873.

Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.

Riehen, Datum

Im Namen des Einwohnerrats

Die Präsidentin: Die Ratssekretärin:

Claudia Schultheiss Sandra Tessarini

(Ablauf Referendumsfrist)

(16)

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 28. Juni 2019 Seite 1/49

An den Grossen Rat 19.0314.01

ED/P190314

Basel, 26. Juni 2019

Regierungsratsbeschluss vom 25. Juni 2019

Ratschlag betreffend den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen

und des Zentrums für Brückenangebote Basel-Stadt

(17)

Seite 2/49

Inhalt

Begehren und Zusammenfassung ... 4

1. Ausgangslage ... 4

2. 2.1 Projekt NIKT@BAS 1998–2001 ... 4

2.2 Ratschlag betreffend die Erweiterung der Informations- und Kommunikationstechnologien an der Volksschule Basel-Stadt (ICT@BS) (P111929) ... 5

2.3 Heutige Ausrüstung der Kindergärten und Primarschulen ... 5

2.4 Heutige Ausrüstung der Sekundarschulen ... 5

2.5 Heutige Ausrüstung Zentrum für Brückenangebote ... 6

2.6 Heutige Ausrüstung der Lehrpersonen ... 6

Bildungsauftrag und -initiativen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der 3. Schulen ... 7

3.1 Bundesebene ... 7

3.2 Kantonsebene ... 7

3.2.1 Kantonsverfassung Basel-Stadt ...7

3.2.2 Schulgesetz Basel-Stadt ...7

3.3 Interkantonale Ebene ... 8

3.3.1 Lehrplan 21 ...8

3.3.2 Projekt «Föderation von Identitätsdiensten für den Bildungsraum Schweiz» (FIDES) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ... 13

3.3.3 Strategie für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen der EDK .. ... 13

3.4 Lehrmittel... 13

3.5 Aufgabensammlung und Checks ... 15

3.6 Lehrerverbände ... 15

Digitalisierungsstrategie Bildung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt ... 15

4. Risiken des Verzichts auf einen Ausbau ... 16

5. Massnahmen ... 18

6. 6.1 Umsetzung Lehrplan 21 und Einsatz neuer Lehrmittel ... 19

6.2 Anpassung Stundentafel ... 19

6.3 Weiterbildung Lehrpersonen, Schulentwicklung ... 19

6.4 Pädagogischer Support, Medienpädagogik ... 20

6.5 Ausrüstung mit Endgeräten für Schülerinnen, Schüler und Lehrpersonen ... 21

6.6 Flächendeckendes WLAN... 24

6.7 Leistungsfähiger Anschluss ans Internet (bzw. an die zentralen Server) ... 25

6.8 Audiovisuelle Ausstattung ... 26

6.9 Datenschutz und Datensicherheit ... 26

6.10 Anpassung der zentralen IT-Infrastruktur an die erhöhten Anforderungen ... 26

6.10.1 Speicherorte ... 27

6.10.2 Plattformen zur Kollaboration, für E-Learning und zur Förderung/Beurteilung ... 27

6.10.3 Groupware ... 27

6.10.4 Digitale Identität... 28

6.10.5 Mobile Device Management ... 28

6.10.6 Virtuelle Applikationen ... 28

(18)

Seite 3/49 6.11 Anpassung des Supportangebotes und der IT-Dienstleistungen an die erhöhten Anforderungen

... 28

6.11.1 Technischer Support vor Ort ... 29

6.11.2 Zentrale IT-Dienstleistungen ... 30

Risikokultur ... 31

7. 7.1 Ziele ... 31

7.2 Handlungsbereiche ... 32

Umsetzungsplanung ... 34

8. Evaluation ... 35

9. Finanzierung ... 35

10. 10.1 Schülerinnen- und Schülerzahlen ... 35

10.2 Aufbau- und Einführungskosten ... 37

10.3 Wiederkehrende Kosten 2020 bis 2024 ... 38

10.4 Wiederkehrende Kosten ab 2025 ... 39

10.5 Personelle Ressourcen ... 39

10.6 Kosten Bettingen und Riehen ... 40

Konsultation zum Ratschlag betreffend «den Ausbau der Digitalisierung der 11. Volksschulen und des Zentrums für Brückenangebote Basel-Stadt» ... 41

11.1 Rückmeldungen zum Ratschlag betreffend «den Ausbau der Digitalisierung der Volksschulen und des Zentrums für Brückenangebote Basel-Stadt» ... 42

11.1.1 Geräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Fachpersonen ... 42

11.1.2 Strahlenschutz und Nachhaltigkeit ... 42

11.1.3 Suchtgefahr beim Umgang mit digitalen Medien im Unterricht ... 42

11.1.4 Weiterbildung ... 42

11.1.5 Rückmeldung des Gemeinderats Bettingen und Riehen ... 43

Stellungnahme des Erziehungsrats ... 43

12. Formelle Prüfung ... 44

13. Antrag ... 44

14. Anhang 1: Projektstruktur ... 46

15. Anhang 2: Risiken des Projektes ... 47

16. 16.1 Allgemeine Risiken ... 47

16.2 Pädagogische und schulische Risiken ... 48

16.3 Technische Risiken ... 49

(19)

Seite 4/49

Begehren und Zusammenfassung 1.

Der kompetente Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen, um sich in der heutigen Gesellschaft und Arbeitswelt erfolg- reich zu bewegen. Diese Tatsache ist sowohl auf Bundes- als auch auf interkantonaler und kan- tonaler Ebene in verschiedenen Grundlagen verankert (Bundesverfassung, Lehrplan 21, Schul- gesetz Basel-Stadt). Der Bildungsauftrag bedingt, dass die Digitalisierung bereits in der Volksschule umfassend umgesetzt und die digitale Kompetenz gefördert wird. Diese soll alters- und stufengerecht aufgebaut werden, so dass die Schülerinnen und Schüler bei Abschluss der Sekundarschule I über diejenigen digitalen Kompetenzen verfügen, die für eine erfolgreiche Aus- bildungs- und Berufslaufbahn zwingend sind. Der vorliegende Ratschlag ist die Grundlage für die Umsetzung einer digitalen Bildungsstrategie für die Volksschulen und das Zentrum für Brücken- angebote (ZBA).

Für die Planung und Umsetzung der aufgeführten Massnahmen gilt der Grundsatz, dass digitale Technologien nur dann einen Mehrwert bringen, wenn sie zielgerichtet, koordiniert und an päda- gogischen Prinzipien orientiert eingesetzt werden. Oder in Kurzform ausgedrückt: «Pädagogik muss vor Technik kommen».1

Damit die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen digitalen Kompetenzen erwerben können, sollen sie sowie die unterrichtenden Lehrpersonen von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte erhalten. Die Lehrpersonen benötigen die entsprechende Weiterbildung. Neue, Lehrplan 21- kompatible Lehrmittel integrieren digitale Medien und gehen davon aus, dass Schülerinnen und Schüler eigenständig an einem Gerät arbeiten können. Um die digitalen Medien in den Unterricht wirksam integrieren zu können, sind ein flächendeckendes WLAN und ein leistungsfähiger An- schluss der Schulen ans Internet unabdingbar. Ferner muss der pädagogische und technische Support in den Schulen ausgebaut werden.

Die anfallenden Gesamtkosten gliedern sich in einmalige Aufbau- und Einführungskosten (24,405 Mio. Franken), in wiederkehrende Betriebskosten (3,065 Mio. Franken) und ab 2025 in anfallende jährliche Kosten für Ersatzbeschaffungen von Hardware (3,684 Mio. Franken).

Deshalb beantragt der Regierungsrat, den für die Erweiterung der Informations- und Kommunika- tionstechnologien (ICT) der Volksschulen Basel-Stadt (Basel, Bettingen und Riehen) und des Zentrums für Brückenangebote (ZBA) erforderlichen Investitionskredit in der Höhe von 24,405 Mio. Franken zu Lasten der Rechnungen 2020 bis 2024 des Erziehungsdepartements zu bewilli- gen.

Ausgangslage 2.

2.1 Projekt NIKT@BAS 1998–2001

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt bewilligte am 22. März 1998 auf Antrag des Regie- rungsrates einen Rahmenkredit von drei Millionen Franken zur Umsetzung des Projektes NIKT@BAS (Neue Informations- und Kommunikationstechnologien an den Schulen des Kantons Basel-Stadt). Damit verbunden war der Auftrag, in den Jahren 1998 bis 2000 den Computer als Arbeitsinstrument für alle Fächer einzuführen und den Anschluss ans Internet zu gewährleisten.

1 «Basler Erklärung von GÖD-aps, LCH und VBE zu digitalen Technologien an Schulen», 7. September 2018.

(20)

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Mit dem Rahmenkredit wurden folgende Ziele realisiert:

- Infrastruktur: Alle Schulhäuser wurden mit sogenannten NIKT-Cornern2 ausgerüstet und ans Internet angeschlossen (ausgenommen Kindergärten)

- ICT-Kompetenz auf Seiten der Lehrpersonen: Alle Lehrerinnen und Lehrer erhielten eine ICT-Grundausbildung

- Betreuungs- und Supportkonzept

2.2 Ratschlag betreffend die Erweiterung der Informations- und Kommunika- tionstechnologien an der Volksschule Basel-Stadt (ICT@BS) (P111929) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt bewilligte am 18. April 2012 auf Antrag des Regierungs- rates einen Rahmenkredit in der Höhe von 5,751 Mio. Franken für die Erweiterung der Informa- tions- und Kommunikationstechnologien (ICT) an der Volksschule Basel-Stadt.

2.3 Heutige Ausrüstung der Kindergärten und Primarschulen

Gemäss dem Ratschlag ICT@BS wurden die Kindergärten und Primarschulen in Basel-Stadt wie folgt ausgerüstet:

Kindergärten

- Internetanschluss (über Swisscom Schulen ans Internet) - Ein- und ausschaltbares WLAN

- 1 Notebook pro Standort, zu Handen der Lehrpersonen - 1 Drucker

Primarschulen

- Internetanschluss (über Swisscom Schulen ans Internet, bestmögliche Bandbreite)

- Pro Klasse 3-4 Endgeräte (PCs, Notebooks mit Touchscreen, Notebookkoffer). Die Schu- len konnten nach ihren Bedürfnissen zwischen PCs und Notebooks auswählen.

- Eine Anzahl Access points, die bei Bedarf eingesteckt werden und WLAN zur Verfügung stellen. Das WLAN kann nur durch die Schulgeräte genutzt werden, Lehrpersonen können mit ihren eigenen Notebooks das WLAN der Schule (noch) nicht nutzen.

- In der Regel 2-4 Drucker (nebst Multifunktionsgerät, ehemals Kopierer)

Es gibt noch einige wenige Primarstandorte, die noch nicht nach diesem Standard ausgerüstet werden konnten, da zuerst die bauliche Sanierung mit dem Einbau der Netzwerkkabel erfolgen muss.

2.4 Heutige Ausrüstung der Sekundarschulen

Gemäss dem Ratschlag ICT@BS wurden die Sekundarschulen in Basel-Stadt wie folgt ausgerüs- tet:

- Internetanschluss (100 Mbps symmetrisch)

- Pro Klasse 4-5 Endgeräte (PCs, Notebooks mit Touchscreen, Notebookkoffer). Die Schu- len konnten nach ihren Bedürfnissen zwischen PCs und Notebooks auswählen.

- Eine Anzahl Access points, die bei Bedarf eingesteckt werden und WLAN zur Verfügung stellen. Das WLAN kann nur durch die Schulgeräte genutzt werden, Lehrpersonen können mit ihren eigenen Notebooks das WLAN der Schule (noch) nicht nutzen.

- In der Regel 2-7 Drucker (nebst Multifunktionsgerät, ehemals Kopierer)

2 NIKT-Corner bestanden aus 2-5 Computern, die den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen zur Verfügung standen.

(21)

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Zurzeit werden die Sekundarschulen etappenweise aus dem laufenden Budget mit einem neuen flächendeckenden WLAN ausgerüstet. Dies ermöglicht den Lehrpersonen, ihre privaten Endgerä- te über das WLAN mit dem Internet zu verbinden.

2.5 Heutige Ausrüstung Zentrum für Brückenangebote

Die Standorte des Zentrums für Brückenangebote (ZBA) wurden etappenweise aus den laufen- den Budgets ausgerüstet:

- Internetanschluss (über Swisscom Schulen ans Internet) - Pro Klasse 3-4 PCs

- Pro Standort 2-3 Notebookkoffer mit je 8-10 Notebooks - Eine Anzahl Access points

- 2-15 Drucker

2.6 Heutige Ausrüstung der Lehrpersonen

Lehrpersonen verfügen heute über keine von der Schule zur Verfügung gestellten Endgeräte. In allen Schulen gibt es Arbeitsräume für Lehrpersonen, wo eine kleine Anzahl Computer genutzt werden kann.

(22)

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Bildungsauftrag und -initiativen im Zusammenhang mit der Di- 3.

gitalisierung der Schulen

3.1 Bundesebene

Der Bundesrat hat mehrfach die Bedeutung der digitalen Kompetenzen in Bildung und Forschung für die Schweiz hervorgehoben: Am 11. Januar 2017 veröffentlichte er einen Bericht zur Digitali- sierung3 und beauftragte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Herausforderungen der Digitalisierung für die Schweiz vertiefter zu untersuchen. Der entspre- chende Bericht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Entwicklung (SBFI) erschien im Juli 2017. Das SBFI schreibt unter anderem: «Das Bildungssystem muss es den Kindern und Jugendlichen von der obligatorischen Schule bis zur Sekundarstufe II ermöglichen, sich die erfor- derlichen digitalen Kompetenzen anzueignen, um sich in einer zunehmend digitalisierten Gesell- schaft und Arbeitswelt behaupten zu können»4.

3.2 Kantonsebene

3.2.1 Kantonsverfassung Basel-Stadt

Die Kantonsverfassung Basel-Stadt regelt in § 17 die Grundsätze der Bildung und Erziehung wie folgt: «Der Staat sorgt für ein umfassendes Bildungsangebot. Das Bildungswesen hat zum Ziel, die geistigen und körperlichen, schöpferischen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten zu fördern, das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen und der Mitwelt zu stärken sowie das Hineinwachsen in die Gesellschaft vorzubereiten und zu begleiten». In § 19 Abs. 2 ist der kostenlose Schulbesuch verankert: «Der Besuch staatlicher Kindergärten und Schulen ist unent- geltlich. Die Lehrmittel werden während der obligatorischen Schulzeit unentgeltlich abgegeben»

(§§ 17 und 19 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 (SG 111.100)).

3.2.2 Schulgesetz Basel-Stadt

Das Schulgesetz hält in § 3a den allgemeinen Auftrag der Schule fest: «Die Volksschulen und die Mittelschulen haben die Aufgabe, in Ergänzung und Unterstützung der Familienerziehung die körperliche und geistige Entwicklung der Schüler und Schülerinnen so zu fördern, dass diese so- wohl den allgemein menschlichen als auch den beruflichen Anforderungen des Lebens gewach- sen sind» (§ 3a des Schulgesetzes Basel-Stadt vom 4. April 1929 (SG 410.000)). Im Bereich der fachlichen Kompetenzen gehören heute neben den elementaren, traditionellen Kulturtechniken die Fähigkeiten im Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien zu den un- bestrittenen Voraussetzungen der Arbeitswelt und der heutigen Gesellschaft. Die Volksschule muss die Umsetzung der Digitalisierung in der Schule aktiv gestalten und stufengerecht fördern.

Lernen in einer digitalen Welt ist keine einfache Kompetenz, sondern der hohe Anspruch, mit ei- ner steigenden Komplexität bei erhöhtem Tempo des Wandels einen mündigen und produktiven Lern- und Bildungsprozess zu gestalten und zu verwirklichen.

3 «Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft», Januar 2017.

4 «Herausforderungen der Digitalisierung für Bildung und Forschung in der Schweiz», Juli 2017, S. 6 (Aktionsfeld 1: «Verbesserung der digitalen Kompe- tenzen in der Schule»).

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Die Schülerinnen und Schüler müssen nach Abschluss der Sekundarstufe I über die digitalen Kompetenzen verfügen, um in einer Berufslehre oder in einer Mittelschule ihren Bildungsweg fortsetzen zu können.

Das Schulgesetz gibt zu den Kosten des Schulwesens in § 75 Abs. 1 und 2 vor, dass der Unter- richt sowie die Lehrmittel und die notwendigen Verbrauchsmaterialien während der Dauer der Schulpflicht (Volksschulen) unentgeltlich sein müssen (§ 75 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes Ba- sel-Stadt).

3.3 Interkantonale Ebene 3.3.1 Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 hält fest, dass die steigende Bedeutung der Informations- und Kommunikations- technologien für die Gesellschaft und der Übergang zu einer Informationsgesellschaft Auswirkun- gen auf die Schule haben und diese in vierfacher Hinsicht betreffen:

- Lebensweltperspektive: Bereits vor Schuleintritt begegnen und nutzen Kinder heute zahl- reiche Medien. Eine zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, diesen vor- und ausser- schulischen Mediengebrauch als Ressource und Erfahrungsfeld aufzugreifen und die Schülerinnen und Schüler zu einer vertieften Reflexion dieser Erfahrungen und Fähigkei- ten zu führen.

- Berufsperspektive: Beruf und Studium verlangen Kompetenzen in den Bereichen Medien, Informatik und Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Volksschule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatori- schen Schulzeit diese Technologien in einer weiterführenden Schule oder in der Berufs- lehre sinnvoll und effizient einsetzen und nutzen können.

- Bildungsperspektive: Die Informationsflut und die Geschwindigkeit des technologischen und gesellschaftlichen Wandels erfordern grundlegende Orientierungsfähigkeit und le- benslanges Lernen. Solche Kompetenzen müssen bereits in der obligatorischen Schulzeit aufgebaut werden. Die gestiegene gesellschaftliche Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien erfordert damit Anpassungen in allen Fachbereichen, auch im Sinne einer Stärkung überfachlicher Kompetenzen.

- Lehr-Lernperspektive: Medien, Computer, Internet und mobile multimediale Kleingeräte wie Digitalkamera und Mobiltelefon bieten vielfältige Potenziale für Lehr- und Lernprozes- se. Eine Schule im Kontext der Informationsgesellschaft soll die Potenziale der neuen Medien auch selber situations- und stufengerecht als Lern- und Lehrwerkzeuge nutzen.

Der Lehrplan 21 nennt in der Folge drei Zielsetzungen für die Lernenden der Volksschule:

- Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen

- Grundkonzepte der Informatik verstehen und zur Problemlösung einsetzen - Erwerb von Anwendungskompetenzen

Während die ersten beiden Zielsetzungen dem Modul Medien und Informatik zugeordnet werden, soll der Erwerb der Anwendungskompetenzen in allen Fachbereichen erfolgen. Die Lernenden sollen Kompetenzen in der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für ef- fektives Lernen und Handeln in verschiedenen Fach- und Lebensbereichen erwerben, sowohl im Hinblick auf die Schule als auch auf den Alltag und die spätere Berufsarbeit.

Die folgenden drei Beispiele zeigen die Anforderungen des Lehrplans 21 an die Integration von Medien und Informatik in den Unterricht konkret auf:

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Das erste Beispiel zeigt einen Ausschnitt aus dem Bereich Medien. In der rechten Spalte (Quer- verweise) werden Verknüpfungen zu anderen Fachbereichen aufgeführt. Das zweite und dritte Beispiel illustrieren den Bereich der Anwendungskompetenzen. Diese werden zum grössten Teil im Unterricht der Fachbereiche vermittelt. Bei der Auflistung der Anwendungskompetenzen wird im Lehrplan in der Spalte «Ort der Einarbeitung» angegeben, wo die jeweilige Anwendungskom- petenz erworben wird. Die Verantwortung, diese Anwendungskompetenz zu vermitteln, liegt bei der Lehrperson, die den entsprechenden Fachbereich unterrichtet. In den Beispielen sind zwei Verknüpfungen aus den Bereichen Natur, Mensch, Gesellschaft und Musik exemplarisch darge- stellt.5

Die Aufteilung des zweiten Zyklus wird in der folgenden Grafik des Lehrplans 21 durch einen Punkt mit roter Linie dargestellt (obere Hälfte 3./4. Klasse Primar, untere Hälfte 5./6. Klasse Pri- mar).

5 Zur Erklärung der Beispiele aus dem Lehrplan 21:

Der Lehrplan 21 ist in drei Zyklen unterteilt:

- 1. Zyklus: Kindergarten / 1. - 2. Klasse Primarstufe - 2. Zyklus: 3. - 6. Klasse Primarstufe

- 3. Zyklus: 1. - 3. Klasse Sekundarstufe I

(25)

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Beispiel 1: Medien > Medien und Medienbeiträge produzieren6

6 https://bs.lehrplan.ch/index.php?code=a|10|0|1|0|3.

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Beispiel 2: Anwendungskompetenzen > Produktion und Präsentation

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Beispiel 3: Anwendungskompetenzen > Produktion und Präsentation

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Nicht nur der Unterricht des Moduls Medien und Informatik sondern auch die Umsetzung der An- wendungskompetenzen in allen Fachbereichen bedingen erhöhte Anforderungen an die ICT- Infrastruktur und an das Fach- bzw. Anwendungswissen der Lehrpersonen. Mit der heutigen Inf- rastruktur können die vom Lehrplan 21 geforderten Ziele nicht oder nur teilweise erreicht werden.

3.3.2 Projekt «Föderation von Identitätsdiensten für den Bildungsraum Schweiz» (FI- DES) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Die EDK hat die Fachagentur educa.ch beauftragt, die Möglichkeiten der Zusammenführung be- stehender und neuer Identity- und Access-Management-Systeme zu prüfen. In der Folge wurde ein Rahmenkonzept entwickelt, das am 22. März 2018 verabschiedet wurde.

3.3.3 Strategie für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen der EDK

Am 21. Juni 2018 hat die EDK ihre Ziele einer nationalen Digitalisierungsstrategie für das Bil- dungswesen verabschiedet. Die EDK hält in diesem Strategiepapier Folgendes fest:

«Der Wandel durch Digitalisierung dynamisiert das Bildungswesen in hohem Masse. Die Kantone greifen die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen vorausschauend auf, gestalten den Digitalisierungsprozess aktiv mit und ziehen aus der Digitalisierung einen optimalen Nutzen für die Bildungsprozesse und die Bildungsorganisation.

Mit dieser Strategie verständigen sich die Kantone untereinander auf Ziele im Bereich Digitalisie- rung und Bildung und werden diese in einem zweiten Schritt mit konkreten Massnahmen je Bil- dungsstufe ergänzen. Auch künftige Weiterentwicklungen sollen in diese Strategie aufgenommen werden können; sie ist darum prozesshaft zu verstehen.

In der Absicht, die digitalen Technologien im Bildungswesen zu nutzen, um alle Schülerinnen, Schüler und Lernende gleichermassen auf ihrem Weg zu eigenständigen und verantwortungsbe- wussten Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zu unterstützen, setzt sich die EDK Ziele in sie- ben Bereichen:

- Datennutzung im Bildungswesen (Datenumgang und Datensicherheit)

- Notwendige Kompetenzen und Ressourcen für die Schulen (Ausstattung, Infrastruktur, di- gitale Identität)

- Von den Schülerinnen und Schülern sowie den Lernenden zu erreichende Kompetenzen im Umgang mit Digitalisierung

- Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen zu Fragen der Digitalisierung

- Nutzbarmachung der Potenziale der Digitalisierung durch Forschung und Innovation - Rollenklärung von neuen Akteurinnen und Akteuren

- Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten im Netzwerk der Bildungsverwaltung»7

3.4 Lehrmittel

Die heute an den Volksschulen eingesetzten Lehrmittel werden von den Verlagen vorwiegend in gedruckter Form angeboten. Die Mehrzahl der neueren Lehrmittel hat zunehmend integrale digi- tale Teile und Ergänzungen, die allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen müssen.

7 Vgl. dazu die Einleitung im Bericht «Strategie der EDK für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen» unter https://edudoc.ch/record/131564/files/pb_digi-strategie_d.pdf und die entsprechende Medienmitteilung der EDK vom 27. Juni 2018 unter http://www.edk.ch/dyn/31425.php.

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Verschiedene Lehrmittel stellen Zusatzaufgaben und Materialien zur Differenzierung nur in digita- ler Form zur Verfügung. Seit Jahren werden an den Basler Schulen die ergänzenden Lernsoftwa- ren «Blitzrechnen», «Lesen durch Schreiben» und «Rechentraining» erfolgreich eingesetzt.

Die heute eingesetzten Fremdsprachen-Lehrmittel integrieren die digitalen Medien sehr stark in den Lernprozess. Audiofiles, kurze Filme, Lieder, interaktive Aufgaben sind feste Bestandteile des Fremdsprachen-Unterrichts. Dies bedingt, dass Schülerinnen und Schüler unkompliziert und schnell entsprechende Endgeräte nutzen können sollten.

Moderne Lehrmittel bieten heute in der Regel zahlreiche multimediale Elemente (Audio, Video, Lernumgebungen, Lernprogramme), welche den Computer als Arbeitsinstrument ganz selbstver- ständlich voraussetzen. Digitale Medien ergänzen ein Lehrmittel so mit attraktiven Szenarien; sie erleichtern den individualisierenden Unterricht, speziell individuelles Lernen und Üben. Der Com- puter ist ausserdem ein hilfreiches Arbeitsinstrument für handlungsorientiertes und kooperatives Lernen, weil das Internet erstens enorme Mengen an authentischen Materialien bietet und weil zweitens Online-Plattformen die Zusammenarbeit erleichtern. Für das Sprachenlernen sind be- sonders Audio- und Videodaten interessant. Die Lernenden können im Vergleich zur Audio-CD, welche eher im Plenum eingesetzt wird, nun selbst entscheiden, wo sie Pausen setzen und wie oft sie etwas anhören/anschauen wollen. Ausserdem war es noch nie so einfach, Audio- oder Videoaufnahmen selbst zu erstellen.

Die neuen Lehrmittel im Französisch- und Englischunterricht setzen den ICT-Einsatz ganz selbst- verständlich voraus, die digitalen Lehr- und Lernressourcen gehören integral dazu. Um die Mehr- sprachigkeitsdidaktik richtig umzusetzen, müssen die Lernenden eigenständig an einem Gerät arbeiten können. Mit sehr wenigen Geräten ist der flexible Einsatz eingeschränkt, die Lernenden können das Lerntempo nur bedingt selber bestimmen, und für die Lehrperson entsteht ein hoher Organisationsaufwand. Ideal wäre aus dieser Perspektive ein Gerät pro Schülerin oder Schüler.

Neue Lehrmittel bieten aufgrund der oben erwähnten Vorteile immer mehr digitale Bestandteile oder verzichten bereits ganz auf einen gedruckten Teil. Der Anteil der Lehrmittel mit digitalen In- halten wird weiter zunehmen. Die bisherige ICT-Infrastruktur, welche darauf ausgelegt war, die digitalen Medien vereinzelt und punktuell einzusetzen, ist in Bezug auf die neuen Lehrmittel nicht mehr ausreichend.

Weiter ist eine Entwicklung von der klassischen Lernsoftware (On Premises, auf dem Gerät in- stallierte Software) zu Online-Plattformen (SaaS, Software as a Service, über Internet) zu be- obachten. Dies bedingt einen leistungsfähigen Anschluss der Schulen ans Internet und unter- streicht die Bedeutung der digitalen Identität.

Die Interkantonale Lehrmittelzentrale ilz hat im November 2018 den Expertenbericht «Lehrmittel in einer digitalen Welt»8 veröffentlicht. Der Bericht stützt die oben skizzierte Entwicklung im Be- reich Lehrmittel: «Gedruckte Lehrmittel werden aber nicht vollständig durch digitale Lehrmittel abgelöst. Zum einen wird die Ablösung von gedruckten Lehrmitteln durch entsprechende digitale Ausgaben nicht von heute auf morgen erfolgen, zum anderen werden gedruckte Lehrmittel insbe- sondere im Bereich der Unterstufe weiter ihren Platz haben»9. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass die Digitalisierung grosse Veränderungen im Bereich Lehrmittel mit sich bringen wird, in den Bereich Produktion, Distribution, Urheberrechte und Nutzung. Am Schluss des Berichtes werden Handlungsempfehlungen an die verschiedenen Entscheidungsträger abgegeben. Für die Schul-

8 «Lehrmittel in einer digitalen Welt», Expertenbericht, Prof. Dr. B. Döbeli, Dr. M. Hielscher, Prof. Dr. W Hartmann, https://www.ilz.ch/cms/index.php/dienstleistungen/publikationen, November 2018.

9 «Lehrmittel in einer digitalen Welt», S.36.

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träger werden zwei Empfehlungen formuliert: «Ausstattung mit persönlichen Endgeräten an den Schulen» und «Flächendeckender Internetzugang mit hoher Bandbreite»10.

3.5 Aufgabensammlung und Checks

Die gemeinsam mit den Nachbarkantonen im Bildungsraum Nordwestschweiz entwickelte Aufga- bensammlung Mindsteps und die Checks sind digitale Hilfsmittel für den kompetenzorientierten Unterricht und die Förderplanung. Es handelt sich um digitale Werkzeuge, die eine hohe Verfüg- barkeit der ICT-Geräte verlangen. Mit der heutigen ICT-Infrastruktur ist die Durchführung der Checks an den Sekundarschulen eine aufwendige organisatorische Herausforderung. Mit dem aktuellen Ausrüstungsstandard müssen «alle» Geräte für die Checks abgezogen werden und stehen so über längere Zeit nicht für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung.

3.6 Lehrerverbände

Der Dachverband Lehrinnen und Lehrer Schweiz (LCH) und die Lehrerverbände GÖD-Apps so- wie Bildung und Erziehung (VBE) haben im September 2018 die «Basler Erklärung zu digitalen Technologien an Schulen»11 verabschiedet. Darin werden drei Forderungen aufgestellt:

1. «Pädagogik muss vor Technik kommen.

Im Zentrum soll immer die Qualität der Lehr- und Lernprozesse stehen. Digitale Technolo- gien bringen nur dann einen Mehrwert, wenn sie zielgerichtet und an pädagogischen Prin- zipien orientiert eingesetzt werden. Digitale Technologien müssen flexibel und modular einsetzbar sein, damit Lehrpersonen sie an die Bedürfnisse der Lernenden anpassen können.

2. Lehrpersonen brauchen ausreichende Aus- und Weiterbildung.

Damit Lehrpersonen digitale Technologien kompetent einsetzen können, benötigen sie ei- ne qualitativ hochwertige Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung, innovative Lehr- mittel sowie technischen und didaktischen Support. Neben der wissenschaftlichen Exper- tise müssen Lehrpersonen von Anfang an in die Entscheidungsprozesse und die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien als Praxispartner miteinbezogen werden.

3. Schulen und Lehrpersonen brauchen eine zeitgemässe technische Infrastruktur.

Die technische Infrastruktur muss regelmässig erneuert werden. Es braucht dazu eigene Budgetposten. Die Kosten für die Ausstattung und Nutzung dürfen nicht auf Eltern, Leh- rende oder Lernende abgewälzt werden. Öffentliche Schulen müssen ausreichend finan- ziert sein, damit sie nicht in Abhängigkeit von Sponsoren geraten. Zugang und Datennut- zung müssen gesichert sein. Daten sollen für pädagogische und wissenschaftliche Zwecke gezielt und kontrolliert ausgetauscht und genutzt werden können. Sie dürfen aber in keiner Weise kommerziell genutzt werden».

Digitalisierungsstrategie Bildung des Erziehungsdepartements 4.

Basel-Stadt

Das Erziehungsdepartement hat im April 2019 eine Strategie zur Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts verabschiedet12. Darin werden die Grundsätze zur Digitalisierung der Schulen definiert.

10 «Lehrmittel in einer digitalen Welt», S. 130.

11 «Basler Erklärung von GÖD-aps, LCH und VBE zu digitalen Technologien an Schulen», 7. September 2018.

12 «Digitalisierungsstrategie Bildung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt» vom 30. April 2019.

(31)

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Die Fragen nach den Folgen, Risiken und Chancen der Digitalisierung betreffen alle Schulstufen.

Daher gilt es, einen über alle Schulstufen koordinierten Ansatz zu verfolgen. Die strategischen Massnahmen sind darauf ausgerichtet, Potentiale auszuschöpfen und Risiken klein zu halten.

Grundsätzlich gilt, dass nicht einzelne Massnahmen per se zielführend sind, sondern dass ver- schiedene Massnahmen koordiniert in einem vernetzten Gesamtsystem zusammenwirken müs- sen. Die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Transformation in der Schule beinhaltet mehr als die Bereitstellung der technischen Infrastruktur. Umgekehrt können die digitalen Medien ohne diese Infrastruktur nicht eingesetzt werden. Das Erziehungsdepartement verfolgt die Strategie, die Digitalisierung der Bildung koordiniert und auf den Bedarf der Schulen ausgerichtet umzuset- zen.

Die im Folgenden aufgeführten Aktionsfelder sind daher als ein stufenübergreifendes und ver- netztes System zu betrachten.

Aktionsfelder im Überblick

(1) Förderung der digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler

Das Bildungssystem ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern sowie den Lernenden aller Altersstufen, sich die erforderlichen digitalen Kompetenzen anzueignen, um sich in einer zuneh- mend digitalisierten Gesellschaft und Arbeitswelt behaupten zu können.

(2) Digitale Kompetenzen von Lehrpersonen

Die digitalen Kompetenzen der Lehrpersonen aller Stufen sind gestärkt und werden laufend à jour gehalten.

(3) Digitale Infrastruktur

Um vermehrt von den Vorteilen der ICT profitieren zu können, verfügen die Schulen über gute Rahmenbedingungen und die entsprechende technische Infrastruktur.

(4) Entwicklung einer Schulkultur im Umgang mit der digitalen Entwicklung

Die einzelnen Schulen entwickeln eine schulische Kultur und ein Konzept zum Umgang mit ICT- Mitteln, digitalen Medien, Daten und Internet.

(5) Weiterführung und Förderung der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit

Die bestehende Zusammenarbeit auf Kantons- und Bundesebene wird weitergeführt und intensi- viert.

Der vorliegende Ratschlag ist die Umsetzung dieses Konzeptes für die Volksschulen und das Zentrum für Brückenangebote (ZBA). Zielsetzungen und Bedarf des ZBA, obwohl auf Sekundar- stufe II verortet, sind mit der Sekundarstufe I vergleichbar (Finden einer Anschlusslösung in der beruflichen Grundbildung), weshalb das Einbinden des ZBA an dieser Stelle sinnvoll ist.

Risiken des Verzichts auf einen Ausbau 5.

Mit dem Verzicht auf die beantragte Erweiterung der ICT-Infrastruktur der Volksschulen und des Zentrums für Brückenangebote Basel-Stadt würde die vorhandene ICT-Infrastruktur in qualitativer und quantitativer Hinsicht auf dem heutigen Stand verbleiben. Die Schulen des Kantons Basel- Stadt wären im Vergleich zu andern Kantonen und Städten in diesem Bereich nicht mehr konkur- renzfähig. Die Anforderungen des Lehrplans 21 im Bereich Medien und Informatik könnten nicht oder nur teilweise erreicht werden. Schülerinnen und Schüler, welche nicht über Kompetenzen im Bereich Medien und Informatik verfügen, wären in ihrer schulischen Entwicklung und bei der Lehrstellensuche sowie später auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Besonders stark betroffen wären die Kinder von Eltern, welche in dieser Hinsicht keine Unterstützung leisten können. Medi-

(32)

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en- und Informatikkompetenz ist heute eine wichtige Voraussetzung, um die Chancengerechtig- keit zu verbessern.

Neue Lehrmittel gehen zunehmend von einer für den Unterricht zur Verfügung stehenden ICT- Infrastruktur aus. Fehlt diese, kann der Unterricht nicht in der erforderlichen Differenzierung und Qualität umgesetzt werden. Die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler würden darunter leiden. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bei einem Verzicht auf eine Erweiterung der ICT-Infrastruktur die Anschlussfähigkeit des baselstädtischen Schulsystems an die nationale und internationale Schulentwicklung in relevanten Kompetenzbereichen nicht gewährleistet wäre.

Bei einer Verschiebung oder einem Verzicht auf das Projekt könnten die Basler Schulen, auch im Vergleich mit anderen Kantonen oder Städten der Schweiz, nicht mit der aktuellen Entwicklung im Bereich der Digitalisierung mithalten. Die Schülerinnen und Schüler könnten die Kenntnisse und Fähigkeiten (Kompetenzen), die für ein erfolgreiches Leben in der Gesellschaft und in der Be- rufswelt notwendig sind, nicht oder nur teilweise erlernen. Eine Schule, die ihrem Auftrag nicht gerecht werden kann, wird schnell von den abnehmenden Schulen, der Berufsbildung und von aussen unter Druck geraten.

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