Mittelschule München Schrobenhausener Straße
Schulleiter:
Ulrich Dendorfer
Mittelschule München
Schrobenhausener Straße 15 Telefon: 089 520574932
80686 München Fax.: 089 520574937
E-Mail: ms-schrobenhausener-str-15@muenchen.de Homepage: http://www.ms-schrobenhausener.de
11. Hygienekonzept für die Mittelschule München, Schrobenhausener Straße Stand 26.01.2022
Für Quarantäne gilt: Aktuelle Quarantäneregeln an Schulen (KM 20.01.2022) (siehe unten)
Die aktuellen Entscheidungen des Ministerrats sind in den „Aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen in Bayern“ vom 05.01.2022 nachzulesen.
Weitere Informationen befinden sich hier:
- „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Schulen) vom 11. November 2021“
- Kurzversion „Rahmen-Hygieneplan November 2021 (gültig ab 11.11.2021) – das Wichtigste in Kürze“
- Merkblatt „Krankheits- und Erkältungssymptome bei Kindern und Jugendlichen in Schulen – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 11.11.21“.
- „Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien; zusätzliche Testungen nach bestätigten Infektionsfällen“ vom 04. November
- GMS vom 14.01.2022, Az. G54h-G8390-2022/261-1, „Anpassung der Quarantäneregeln an die geänderten Vorgaben des RKI - Änderung der AV Isolation
- „Informationen zur Sonderorganisation Corona – Stand: 18.01.22“
- „Infektionsschutz und Kontaktpersonenmanagement im schulischen Umfeld 2022 vom 20.01.2022 - GMS vom 20.01.2022, Az. G54e-G8390-2022/187-4
Diese und weitere Informationen sind abrufbar unter www.km.bayern.de (Stand 20.01.2022)
Für erkrankte Kinder gilt: Merkblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen. (KM 24.11.2021)
3G an Schulen Für schulfremde Personen herrscht auf dem gesamten Schulgelände ein Betretungsverbot. Ausnahmen gelten in dringenden Fällen für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit vorheriger Anmeldung. Ein 3G- Nachweis ist mitzuführen. (KM 24.11.2021: 3G auf dem gesamten Schulgelände.
positiver Selbsttest in der Klasse
1 positives PCR- Ergebnis und Kontaktpersonen
bei einem positiven Selbsttest in der Klasse wird nur der betroffene Schüler nach Hause geschickt, mit der Auflage sich umgehend testen zu lassen.
die infizierte Person wird dem Gesundheitsamt gemeldet
Schrob: Schüler sollen sich noch am selben Tag offiziell testen lassen
Bestätigung des Schultests eines Schülers durch einen PCR-Test:
Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantäne der
Kontaktpersonen. Bis dahin verbleiben alle Schüler im Präsenzunterricht.
Ausgenommen von der möglichen Quarantäne als Kontaktpersonen sind:
1. Boosterimpfung
2. Genesen und doppelt geimpft
ab 4 positive PCR- Ergebnisse innerhalb von 5 Tagen und Kontaktpersonen
3. Doppelt geimpft, dabei liegt die letzte Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurück
4. Genesen, dabei liegt die Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück
tägliche Testung der Klasse ab dem Zeitpunkt des letzten Kontaktes der/des SchülerIn für eine Woche (5 volle Schultage).
Der Impfstatus ist dabei unerheblich. (KM 17.01.22)
alle Lehrer mit Kontakt zu erkrankten Schüler*Innen können am intensivierten Testregime teilnehmen, der Status (geimpft, genesen, ungeimpft) ist dabei unerheblich
Bestätigung der Schultests durch einen PCR-Test innerhalb des intensivierten Testregimes:
Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantäne der Klasse, bzw. der Kontaktpersonen. Bis dahin verbleiben alle Schüler im Präsenzunterricht.
Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktpersonen sind:
1. Boosterimpfung
2. Genesen und doppelt geimpft
3. Doppelt geimpft, dabei liegt die letzte Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurück
4. Genesen, dabei liegt die Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück
Werden innerhalb der fünf Unterrichtstage des intensivierten Testre- gimes weitere Infektionsfälle in der betreffenden Klasse entdeckt und ein epidemischer Zusammenhang dieser Fälle angenommen, ist dies als Ausbruch zu werten. Das Gesundheitsamt ordnet Quaran- tänemaßnahmen für die gesamte Klasse an, wobei Ausnahmen von der Quarantänepflicht zu berücksichtigen sind.
Weiteres Vorgehen:
Absonderung und Kontaktreduktion
Eltern sollen das Gesundheitsamt informieren (KMS 16.03.2021) Rückkehr
Schüler nach einer Infektion
Lehrer/ Personal nach einer Infektion
Schüler als Kontaktperson
Lehrer/ Personal als Kontaktperson
grundsätzlich dauert die Isolation/Quarantäne 10 Tage, sie wird vom Gesundheitsamt angeordnet
Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 7 ->
Rückkehr an Tag 8, die Isolation endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt
Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 7 ->
Rückkehr an Tag 8, die Isolation endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt
Meldung durch die Schule. Quarantäne erfolgt nicht mehr automatisch, sondern auf Anweisung des Gesundheitsamtes.
Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 5 ->
Rückkehr an Tag 6, die Quarantäne endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt
Meldung durch die Schule. Quarantäne erfolgt nicht mehr automatisch, sondern auf Anweisung des Gesundheitsamtes.
Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 7 ->
Rückkehr an Tag 8, die Quarantäne endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt
Kinderkrankengeld das Kinderkrankengeld ist eine Leistung des Bundes, Informationen dazu (KM 18.01.2022):
Bundesgesundheitsministerium
Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend.
Schüler Selbsttest der Besuch des Präsenzunterrichts ist nur mit erfolgter, negativer Testung möglich
ein Fernbleiben vom Unterricht aufgrund Testverweigerung gilt als unentschuldigt und kann mit einem Bußgeld belegt werden (per OWA 08.10.21)
die Testung findet 3x die Woche (Mo, Mi, Fr) statt
Schrob: Auf die Testung vormals entschuldigter Schüler ist zu achten
Schrob: Bei bewusster Manipulation und Verfälschung des Tests muss das Kind abgeholt werden, bzw. geht heim. Die Eltern werden informiert. Eine Rückkehr ist nur mit einem Test durch eine
ärztliche Fachkraft möglich.
alle SchülerInnen sind zur Teilnahme an den Testungen verpflichtet.
die Einverständniserklärung der Eltern ist nicht nötig
die Lehrkraft leitet die Testung nur an
die Lehrkraft bestätigt den Erhalt von Tests für ihre Gruppe, eine Testbestätigung wird an die Schulleitung geschickt
Schrob: Schüler erhalten als Nachweis eine Schulbestätigung, einen Schülerausweis müssen sie selbst erwerben
Klasse 5 und 6 ab März 2022
montags Selbsttests in der Schule
2x pro Woche PCR-Pooltests
Lehrkräfte/ nicht- unterrichtendes Personal mit Erkältungs- bzw.
Krankheitssymptomen
Lehrkräfte mit leichten, neu aufgetretenen und nicht
fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) können weiter unterrichten.
bei darüberhinausgehenden Symptomen gelten die Regeln wie für Schüler mit Krankheitssymptomen.
bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber wird den Lehrkräften ein täglicher Selbsttest bis zum Abklingen der Symptome empfohlen, zusätzlich sollen im gesamten
Schulgebäude MNS oder eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Empfehlung gilt auch für sämtliche KollegInnen.
Selbsttest Lehrer die Testung der Lehrer soll, wenn möglich, daheim stattfinden.
bei einem positiven Test zuhause wird die Schulleitung und das Gesundheitsamt benachrichtigt
eine Rückkehr ist erst nach einem negativen Test und nach Ende der Quarantäne möglich. Genaueres bestimmt die
Isolationsanordnung
Schrob: Auch geimpfte und genesene Lehrer holen sich Testkits für den Fall einer Erkältung
Grundlegende Hygienemaßnahmen
Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten wo immer möglich
einhalten der Husten- und Niesetikette
Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht zwingend notwendig
Augen, Nase und Mund nach Möglichkeit nicht berühren.
regelmäßig 20 bis 30 Sekunden lang die Hände waschen
3G-Regel für alle Personen auf dem Schulgelände
alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen können eine Impf- oder Genesenennachweis vorlegen
alle Mitarbeiter, die keinen Nachweis vorlegen, müssen jeden Tag einen gültigen Testnachweis mit sich führen. Ein Testnachweis bei Mitarbeitern muss 2x pro Woche selbst erbracht werden, 3x pro Woche kann ein Test kostenlos unter Aufsicht in der Schule durchgeführt werden (7.30Uhr im Büro) (Schreiben der Schulleitung, 25.11.2021)
Maskenpflicht auf dem Schulgelände
für alle Personen besteht im Inneren des Schulgebäudes Maskenpflicht
die Maskenpflicht entfällt im Außenbereich (RHP gültig ab 23.09.21, www.km.bayern.de)
die Maske soll Mund und Nase eng umschließen.
das Tragen einer OP-Maske (mindestens) ist Pflicht
Maskenpflicht im Unterricht
die Maskenpflicht muss eingehalten werden: im Unterricht, bei sonstigen schulischen Veranstaltungen und in der
Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. (FAQ gültig ab 10.11.21 12:00Uhr, www.km.bayern.de)
Fächerspezifische Regelungen zB. Sportunterricht und im Musikunterricht sind zu beachten
Maskenpflicht für Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches und nicht-unterrichtendes Personal
außerhalb des Unterrichts, sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung können Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen den MNS nach Erreichen eines festen Sitz-, Steh-, oder Arbeitsplatzes (z.B. Lehrerzimmer) abnehmen, sofern zuverlässig der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen gewahrt ist.
die genannten Personen haben eine medizinische Gesichtsmaske in den Unterrichtsräumen sowie auf allen Begegnungsflächen zu tragen.
Personen, die sich alleine in einem Büro oder Unterrichtsraum befinden, können die Maske abnehmen.
Lüften mind. alle 45 Minuten je nach CO2 Konzentration
ohne CO2–Ampel alle 20 Minuten intensives Stoß- und Querlüften
Partner- und Gruppenarbeit
Partnerarbeit mit Mindestabstand
Gruppenarbeit mit Mindestabstand und festen Gruppen möglich
es ist auf eine konstante Gruppenzusammensetzung zu achten
Sportunterricht Sportunterricht ist möglich unter Beachtung der Auflagen des Infektionsschutzgesetzes und der Hygieneregeln.
die Maskenpflicht gilt auch während des Sportunterrichts in geschlossenen Räumen
bei Sport im Außenbereich kann die MNS abgenommen werden, der Mindestabstand sollte eingehalten werden.
Sportunterricht im Außenbereich, wo immer möglich.
die Übungszeit in Sporthallen ist auf zwei Unterrichtsstunden zu begrenzen.
Unterricht im Fach Ernährung und Soziales
die üblichen Hygienemaßnahmen werden sorgfältig eingehalten
Geschirr und Kochgeräte dürfen nicht geteilt werden.
das gemeinsame Essen der vorbereiteten Speisen ist erlaubt, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
ansonsten wird das Essen in einer Box nachhause mitgenommen
Speisen sollen durchgegart werden
Betrieb von Pausenverkauf und Mensabetrieb Pause
der Pausenverkauf bleibt geschlossen.
der Automat wird nicht befüllt.
bei der Pausenregelung werden feste Zonen empfohlen, falls möglich
weiterhin werden versetzte Pausenzeiten empfohlen
es gilt eine Durchmischung der SchülerInnen in den Sanitärräumen zu verhindern
beim Essen in der Mensa sollte auf eine blockweise Sitzordnung, mit festen Gruppen geachtet werden
Schulische Ganztagsangebote und
Mittagsbetreuung
Es gelten die einschlägigen Regelungen des Rahmenhygieneplans.
Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Träger, der ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen hat. U.a. ist zu beachten:
möglichst feste Gruppen mit zugeordnetem Personal bilden
verlässliche Anwesenheitslisten führen, aus denen auch die Gruppenzugehörigkeit hervorgeht
Einbeziehung Dritter bei schulischen Veranstaltungen BO
unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Rahmen- Hygieneplans möglich
berufsvorbereitende Maßnahmen sind möglich.
Schülerfahrten geplante und gebuchte Klassenfahrten werden bis nach den Osterferien abgesagt
entstehende Stornokosten werden von staatlicher Seite nicht übernommen
eintägige Fahrten können stattfinden, die Zugangsbeschränkungen des Betreibers sind zu beachten
Konferenzen, Besprechungen
es wird empfohlen, dass Konferenzen und Besprechungen bis auf Weiteres als Videokonferenz durchgeführt werden.
Konferenzen in Kleingruppen sind bei dringendem Bedarf möglich
Vollversammlungen des gesamten Kollegiums sind zulässig; sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann