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Mittelschule München Schrobenhausener Straße

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Academic year: 2022

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Mittelschule München Schrobenhausener Straße

Schulleiter:

Ulrich Dendorfer

Mittelschule München

Schrobenhausener Straße 15 Telefon: 089 520574932

80686 München Fax.: 089 520574937

E-Mail: ms-schrobenhausener-str-15@muenchen.de Homepage: http://www.ms-schrobenhausener.de

11. Hygienekonzept für die Mittelschule München, Schrobenhausener Straße Stand 26.01.2022

Für Quarantäne gilt: Aktuelle Quarantäneregeln an Schulen (KM 20.01.2022) (siehe unten)

Die aktuellen Entscheidungen des Ministerrats sind in den „Aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen in Bayern“ vom 05.01.2022 nachzulesen.

Weitere Informationen befinden sich hier:

- „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Rahmenhygieneplan Schulen) vom 11. November 2021“

- Kurzversion „Rahmen-Hygieneplan November 2021 (gültig ab 11.11.2021) – das Wichtigste in Kürze“

- Merkblatt „Krankheits- und Erkältungssymptome bei Kindern und Jugendlichen in Schulen – Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte – Stand: 11.11.21“.

- „Erweiterte Maskenpflicht nach den Allerheiligenferien; zusätzliche Testungen nach bestätigten Infektionsfällen“ vom 04. November

- GMS vom 14.01.2022, Az. G54h-G8390-2022/261-1, „Anpassung der Quarantäneregeln an die geänderten Vorgaben des RKI - Änderung der AV Isolation

- „Informationen zur Sonderorganisation Corona – Stand: 18.01.22“

- „Infektionsschutz und Kontaktpersonenmanagement im schulischen Umfeld 2022 vom 20.01.2022 - GMS vom 20.01.2022, Az. G54e-G8390-2022/187-4

Diese und weitere Informationen sind abrufbar unter www.km.bayern.de (Stand 20.01.2022)

Für erkrankte Kinder gilt: Merkblatt für den Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen. (KM 24.11.2021)

3G an Schulen Für schulfremde Personen herrscht auf dem gesamten Schulgelände ein Betretungsverbot. Ausnahmen gelten in dringenden Fällen für geimpfte, genesene oder getestete Personen mit vorheriger Anmeldung. Ein 3G- Nachweis ist mitzuführen. (KM 24.11.2021: 3G auf dem gesamten Schulgelände.

positiver Selbsttest in der Klasse

1 positives PCR- Ergebnis und Kontaktpersonen

 bei einem positiven Selbsttest in der Klasse wird nur der betroffene Schüler nach Hause geschickt, mit der Auflage sich umgehend testen zu lassen.

 die infizierte Person wird dem Gesundheitsamt gemeldet

Schrob: Schüler sollen sich noch am selben Tag offiziell testen lassen

 Bestätigung des Schultests eines Schülers durch einen PCR-Test:

Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantäne der

Kontaktpersonen. Bis dahin verbleiben alle Schüler im Präsenzunterricht.

Ausgenommen von der möglichen Quarantäne als Kontaktpersonen sind:

1. Boosterimpfung

2. Genesen und doppelt geimpft

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ab 4 positive PCR- Ergebnisse innerhalb von 5 Tagen und Kontaktpersonen

3. Doppelt geimpft, dabei liegt die letzte Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurück

4. Genesen, dabei liegt die Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück

 tägliche Testung der Klasse ab dem Zeitpunkt des letzten Kontaktes der/des SchülerIn für eine Woche (5 volle Schultage).

Der Impfstatus ist dabei unerheblich. (KM 17.01.22)

 alle Lehrer mit Kontakt zu erkrankten Schüler*Innen können am intensivierten Testregime teilnehmen, der Status (geimpft, genesen, ungeimpft) ist dabei unerheblich

 Bestätigung der Schultests durch einen PCR-Test innerhalb des intensivierten Testregimes:

Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantäne der Klasse, bzw. der Kontaktpersonen. Bis dahin verbleiben alle Schüler im Präsenzunterricht.

Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktpersonen sind:

1. Boosterimpfung

2. Genesen und doppelt geimpft

3. Doppelt geimpft, dabei liegt die letzte Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurück

4. Genesen, dabei liegt die Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurück

Werden innerhalb der fünf Unterrichtstage des intensivierten Testre- gimes weitere Infektionsfälle in der betreffenden Klasse entdeckt und ein epidemischer Zusammenhang dieser Fälle angenommen, ist dies als Ausbruch zu werten. Das Gesundheitsamt ordnet Quaran- tänemaßnahmen für die gesamte Klasse an, wobei Ausnahmen von der Quarantänepflicht zu berücksichtigen sind.

Weiteres Vorgehen:

 Absonderung und Kontaktreduktion

 Eltern sollen das Gesundheitsamt informieren (KMS 16.03.2021) Rückkehr

Schüler nach einer Infektion

Lehrer/ Personal nach einer Infektion

Schüler als Kontaktperson

Lehrer/ Personal als Kontaktperson

 grundsätzlich dauert die Isolation/Quarantäne 10 Tage, sie wird vom Gesundheitsamt angeordnet

 Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 7 ->

Rückkehr an Tag 8, die Isolation endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt

 Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 7 ->

Rückkehr an Tag 8, die Isolation endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt

 Meldung durch die Schule. Quarantäne erfolgt nicht mehr automatisch, sondern auf Anweisung des Gesundheitsamtes.

Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 5 ->

Rückkehr an Tag 6, die Quarantäne endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt

 Meldung durch die Schule. Quarantäne erfolgt nicht mehr automatisch, sondern auf Anweisung des Gesundheitsamtes.

Freitesten mit PCR oder POC ohne Symptome an Tag 7 ->

Rückkehr an Tag 8, die Quarantäne endet mit der Übermittlung eines negativen Tests an das Gesundheitsamt

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Kinderkrankengeld  das Kinderkrankengeld ist eine Leistung des Bundes, Informationen dazu (KM 18.01.2022):

 Bundesgesundheitsministerium

 Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend.

Schüler Selbsttest  der Besuch des Präsenzunterrichts ist nur mit erfolgter, negativer Testung möglich

 ein Fernbleiben vom Unterricht aufgrund Testverweigerung gilt als unentschuldigt und kann mit einem Bußgeld belegt werden (per OWA 08.10.21)

 die Testung findet 3x die Woche (Mo, Mi, Fr) statt

Schrob: Auf die Testung vormals entschuldigter Schüler ist zu achten

Schrob: Bei bewusster Manipulation und Verfälschung des Tests muss das Kind abgeholt werden, bzw. geht heim. Die Eltern werden informiert. Eine Rückkehr ist nur mit einem Test durch eine

ärztliche Fachkraft möglich.

 alle SchülerInnen sind zur Teilnahme an den Testungen verpflichtet.

 die Einverständniserklärung der Eltern ist nicht nötig

 die Lehrkraft leitet die Testung nur an

 die Lehrkraft bestätigt den Erhalt von Tests für ihre Gruppe, eine Testbestätigung wird an die Schulleitung geschickt

Schrob: Schüler erhalten als Nachweis eine Schulbestätigung, einen Schülerausweis müssen sie selbst erwerben

Klasse 5 und 6 ab März 2022

 montags Selbsttests in der Schule

 2x pro Woche PCR-Pooltests

Lehrkräfte/ nicht- unterrichtendes Personal mit Erkältungs- bzw.

Krankheitssymptomen

 Lehrkräfte mit leichten, neu aufgetretenen und nicht

fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) können weiter unterrichten.

 bei darüberhinausgehenden Symptomen gelten die Regeln wie für Schüler mit Krankheitssymptomen.

 bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber wird den Lehrkräften ein täglicher Selbsttest bis zum Abklingen der Symptome empfohlen, zusätzlich sollen im gesamten

Schulgebäude MNS oder eine FFP2-Maske getragen werden. Diese Empfehlung gilt auch für sämtliche KollegInnen.

Selbsttest Lehrer  die Testung der Lehrer soll, wenn möglich, daheim stattfinden.

 bei einem positiven Test zuhause wird die Schulleitung und das Gesundheitsamt benachrichtigt

 eine Rückkehr ist erst nach einem negativen Test und nach Ende der Quarantäne möglich. Genaueres bestimmt die

Isolationsanordnung

Schrob: Auch geimpfte und genesene Lehrer holen sich Testkits für den Fall einer Erkältung

Grundlegende Hygienemaßnahmen

 Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten wo immer möglich

 einhalten der Husten- und Niesetikette

 Verzicht auf Körperkontakt, sofern nicht zwingend notwendig

 Augen, Nase und Mund nach Möglichkeit nicht berühren.

 regelmäßig 20 bis 30 Sekunden lang die Hände waschen

 3G-Regel für alle Personen auf dem Schulgelände

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 alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen können eine Impf- oder Genesenennachweis vorlegen

 alle Mitarbeiter, die keinen Nachweis vorlegen, müssen jeden Tag einen gültigen Testnachweis mit sich führen. Ein Testnachweis bei Mitarbeitern muss 2x pro Woche selbst erbracht werden, 3x pro Woche kann ein Test kostenlos unter Aufsicht in der Schule durchgeführt werden (7.30Uhr im Büro) (Schreiben der Schulleitung, 25.11.2021)

Maskenpflicht auf dem Schulgelände

 für alle Personen besteht im Inneren des Schulgebäudes Maskenpflicht

 die Maskenpflicht entfällt im Außenbereich (RHP gültig ab 23.09.21, www.km.bayern.de)

 die Maske soll Mund und Nase eng umschließen.

 das Tragen einer OP-Maske (mindestens) ist Pflicht

Maskenpflicht im Unterricht

die Maskenpflicht muss eingehalten werden: im Unterricht, bei sonstigen schulischen Veranstaltungen und in der

Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. (FAQ gültig ab 10.11.21 12:00Uhr, www.km.bayern.de)

 Fächerspezifische Regelungen zB. Sportunterricht und im Musikunterricht sind zu beachten

Maskenpflicht für Lehrkräfte, sonstiges pädagogisches und nicht-unterrichtendes Personal

 außerhalb des Unterrichts, sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung können Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen den MNS nach Erreichen eines festen Sitz-, Steh-, oder Arbeitsplatzes (z.B. Lehrerzimmer) abnehmen, sofern zuverlässig der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen gewahrt ist.

 die genannten Personen haben eine medizinische Gesichtsmaske in den Unterrichtsräumen sowie auf allen Begegnungsflächen zu tragen.

 Personen, die sich alleine in einem Büro oder Unterrichtsraum befinden, können die Maske abnehmen.

Lüften  mind. alle 45 Minuten je nach CO2 Konzentration

 ohne CO2–Ampel alle 20 Minuten intensives Stoß- und Querlüften

Partner- und Gruppenarbeit

 Partnerarbeit mit Mindestabstand

 Gruppenarbeit mit Mindestabstand und festen Gruppen möglich

 es ist auf eine konstante Gruppenzusammensetzung zu achten

Sportunterricht  Sportunterricht ist möglich unter Beachtung der Auflagen des Infektionsschutzgesetzes und der Hygieneregeln.

 die Maskenpflicht gilt auch während des Sportunterrichts in geschlossenen Räumen

 bei Sport im Außenbereich kann die MNS abgenommen werden, der Mindestabstand sollte eingehalten werden.

 Sportunterricht im Außenbereich, wo immer möglich.

 die Übungszeit in Sporthallen ist auf zwei Unterrichtsstunden zu begrenzen.

Unterricht im Fach Ernährung und Soziales

 die üblichen Hygienemaßnahmen werden sorgfältig eingehalten

 Geschirr und Kochgeräte dürfen nicht geteilt werden.

 das gemeinsame Essen der vorbereiteten Speisen ist erlaubt, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

 ansonsten wird das Essen in einer Box nachhause mitgenommen

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 Speisen sollen durchgegart werden

Betrieb von Pausenverkauf und Mensabetrieb Pause

 der Pausenverkauf bleibt geschlossen.

 der Automat wird nicht befüllt.

 bei der Pausenregelung werden feste Zonen empfohlen, falls möglich

 weiterhin werden versetzte Pausenzeiten empfohlen

 es gilt eine Durchmischung der SchülerInnen in den Sanitärräumen zu verhindern

 beim Essen in der Mensa sollte auf eine blockweise Sitzordnung, mit festen Gruppen geachtet werden

Schulische Ganztagsangebote und

Mittagsbetreuung

Es gelten die einschlägigen Regelungen des Rahmenhygieneplans.

Verantwortlich für die Umsetzung ist der jeweilige Träger, der ein Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen hat. U.a. ist zu beachten:

 möglichst feste Gruppen mit zugeordnetem Personal bilden

 verlässliche Anwesenheitslisten führen, aus denen auch die Gruppenzugehörigkeit hervorgeht

Einbeziehung Dritter bei schulischen Veranstaltungen BO

 unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Rahmen- Hygieneplans möglich

 berufsvorbereitende Maßnahmen sind möglich.

Schülerfahrten  geplante und gebuchte Klassenfahrten werden bis nach den Osterferien abgesagt

 entstehende Stornokosten werden von staatlicher Seite nicht übernommen

 eintägige Fahrten können stattfinden, die Zugangsbeschränkungen des Betreibers sind zu beachten

Konferenzen, Besprechungen

 es wird empfohlen, dass Konferenzen und Besprechungen bis auf Weiteres als Videokonferenz durchgeführt werden.

 Konferenzen in Kleingruppen sind bei dringendem Bedarf möglich

 Vollversammlungen des gesamten Kollegiums sind zulässig; sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann

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