Bürgerforum Erneuerbare Energien
Arbeitsgruppe Technische Risiken
Dr. Ulrich Schneider
Ziel LHW 2020: 20% Energie aus Erneuerbaren
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ESWE Aktivitäten
Biomasse
Heizkraftwerk (Altholzverwertung)
Pellet-Anlagen für Nahversorgung
Photovoltaik
Eigene Anlagen auf städtischen / eigenen Dächern
Mein Solar Wiesbaden
ESWE Innovations- und Klimaschutzfonds Energiebezug
Einsatz von Biomethan in BHKW
Zertifizierter Naturstrom für ESWE-Kunden
Tiefe Geothermie
Voruntersuchungen für Geothermie-Kraftwerk laufen
Windkraft
Beteiligung am Portfolio THEE
Gemeinschaftsprojekte
Interkommunale Zusammenarbeit
ESWE als das kommunale Versorgungsunternehmen
für Wiesbaden trägt eine besondere Verantwortung
ESWE-Projekte zur Nutzung von
Biomasse
Status Inbetriebnahme Ende 2013 kW (elektr.) 10.500 (Maximalleistung) kW (therm.) 22.400 (Maximalleistung)
kWh-Strom 65 Mio.
kWh-Fernwärme 154 Mio.
Investition 55 Mio. €
CO2-Einsparung 94.500 t pro Jahr
Biomasse: Altholz-BMHKW
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Brennstoff: Altholz der Klassen A I bis A IV zulässig, daher keine EEG-Anlage
Bezug des Altholzes aus Rhein-Main-Gebiet
ESWE BioEnergie GmbH als gemeinsame Gesell- schaft von ESWE, ELW und Knettenbrech +
Gurdulic Service GmbH für Errichtung und Betrieb
Status in Betrieb seit Oktober 2010
kW (elektr.) -
kW (therm.) 400
kWh-Strom -
kWh-Fernwärme 3,2 Mio.
Investition 0,3 Mio.
CO2-Einsparung 740 t pro Jahr
Biomasse: Holzpellets
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Versorgung des Neubaugebietes Künstlerviertel mit Fernwärme
Größte Holzpellet-Anlage in Wiesbaden
Weiteres Potenzial derzeit schwer abschätzbar
Keine vorteilhafte Technologie für (Innen-)Städte
Status Machbarkeitsstudie in 2011
kW (elektr.) 870
kW (therm.) 920 (netto)
kWh-Strom 7,4 Mio.
kWh-Wärme 7,8 Mio.
Investition 16,5 Mio. €
CO2-Einsparung ca. 5.800 t pro Jahr
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Machbarkeitsstudie für 20.000 t/a Bioabfall und 10.000 t/a Speisereste mit negativem Ergebnis abgeschlossen. Auch eine größere Anlage derzeit nicht rentabler, Mengen langfristig nicht gesichert
RMD, ELW und ESWE als potenzielle Partner
Alternative NaWaRos wurde politisch ausgeschlossen
Projekt gemäß „EEG 2.0“ wirtschaftlich tot
Möglicher Standort Biogas-Anlage in Machbarkeitsstudie 2010
Biomasse: Abfallvergärung (nicht realisiert)
Status Umstellung seit 1.1.2011
kW (elektr.) 1.196
kW (therm.) 1.610
kWh-Strom 9 Mio.
kWh-Fernwärme 12 Mio.
Investition 0,05 Mio. € (Umbau Zähler) CO2-Einsparung 7.700 t pro Jahr
Biogas: Biomethan BHKW
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Erste Umstellung von 6 BHKW auf Biomethan zum Jahreswechsel 2010/2011, weitere folgen sukzessiv
ESWE hat langfristige Lieferverträge für Bezug von Biogas geschlossen
Substitution von Erdgas nur aufgrund EEG- Förderung wirtschaftlich
(Technische) Risiken bei der
Nutzung von Biomasse
Technische Risiken bei der Nutzung von Biomasse (1)
Google-Suchanfrage „technische Risiken Biomasse“ vom 23.01.2014
• Behandelte Themen sind ausschließlich ökologische, ökonomische und ethische Risiken NaWaRos
• Auf der 5. Ergebnisseite unten erstmals Hinweis auf technische Risiken:
„Erneuerbare Energien - Gesamtüberblick der Technischen Versicherer im GDV über den technologischen Entwicklungsstand und das technische Gefährdungspotenzial“
• Aber auch dort eher allgemeine
Beschreibung und wenig Konkretes zu technischen Risiken
• Also: anderes Herangehen erforderlich
Feste Biomasse wird in aller Regel verbrannt oder vergoren, um Wärme und/oder Strom oder Biogas als Zwischenprodukt zu erzeugen.
Dies erfolgt in (Heiz-)Kraftwerken oder Vergärungsanlagen, die selten eine Kapazität von mehr als 50.000 t Biomasse pro Jahr aufweisen.
Solche (kleinen) Anlagen sind technisch Standardanlagen, von denen auch bei
technischen Störungen oder Unfällen Gefahren nur für das Betriebsgelände oder die unmittelbare Umgebung ausgehen.
In der Konsequenz werden solche Anlagen i.d.R. nach dem vereinfachten Verfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Bei diesen solchen Anlagen gibt es keine größeren technischen Risiken.
Anders ist dies bei größeren Biomasseanlagen, die zur Abfallverbrennung (belastetes Altholz der Klassen A3 und A4) dienen, da dort gefährliche Luftschadstoffe entstehen bzw. bei falscher Fahrweise entstehen können.
Zur Vermeidung dieser Risiken müssen solche Anlagen die Grenzwerte der speziell für Abfallbehandlungsanlagen erlassenen 17. BImSchV einhalten.
Dies gilt auch für das BMHKW der ESWE BioEnergie !
Technische Risiken bei der Nutzung von Biomasse (2)
Technische Risiken bei der Nutzung fester Biomasse (3)
Im BImSch-Genehmigungsverfahren werden alle Schutzgüter betrachtet, also neben Immissionsschutz auch Naturschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz, Gewässerschutz, …
In der öffentlichen Diskussion stehen bei Biomasseanlagen meist die Immissionen, d.h. die auf Menschen oder Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, ... , z.B. in Bezug auf die Wohnbebauung, die am nächsten zu einem Kraftwerk liegt.
Bei der Altholzverbrennung werden meist folgende Themen als Risikofaktoren diskutiert:
Luftschadstoffe, insbesondere
Stickoxide
Halogen- und Schwefelverbindungen
Schwermetalle
Dioxine und Furane
Staub aus der Brennstofflogistik oder den Kesselabgasen
Geruchsbelästigungen
Zusätzlicher LKW-Verkehr
Diese Themen (und viele andere mehr) werden im BImSch-Genehmigungsverfahren im Einzelnen aufgegriffen, und der Antragsteller muss nachweisen, dass er sie alle gesetzes- konform umsetzen kann.
Technische Risiken bei der Nutzung von Biomasse (4)
Auch beim BMHKW der ESWE BioEnergie waren die genannten Themen die
Hauptpunkte im Laufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Genehmigungsverfahren.
Für Staub und Stickoxide wurden im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgeben verminderte Werte vereinbart, bei den anderen Schadstoffen gelten die gesetzlichen Vorgaben
Zusätzlicher LKW-Verkehr entsteht vor Ort nur in geringem Umfang überregional betrachtet gibt es eine deutliche Verringerung, da Nutzung des Altholzes in der Region, wo es anfällt
Zusätzliche Geruchsbelästigungen sind aufgrund der geschlossenen Lagerhalle nicht zu befürchten und treten auch im Praxisbetrieb nicht auf
Potential für weitere Biomasse-Projekte in Wiesbaden oder Umgebung ist begrenzt
Biogasanlage zur Vergärung von Abfällen (s.o.)
Frischholz-Heizkraftwerk mit max. 10 MW Feuerungswärmeleistung (1/5 BMHKW)
Ansonsten nur private Kleinanlagen, z.B. Pelletkessel / Scheitholzöfen